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Ritter Markus · Nationalrat · 2023-09-13

Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-09-13

Wortprotokoll

Bei den Bundesbeschlüssen 1 und 2 wird die Mitte-Fraktion der Mehrheit folgen.

Beim Bundesbeschluss 3 über die Finanzhilfe an Schweiz Tourismus für die Jahre 2024-2027 liegt bei Artikel 1 Absatz 1 eine Minderheit Regazzi - gemäss Ständerat - vor. Die Mitte-Fraktion wird dieser Minderheit folgen.

Bereits der Ständerat hat für die Vierjahresperiode einen um 13 Millionen Franken erhöhten Zahlungsrahmen gesprochen. Die Aufwendungen für das Marketing haben aufgrund der veränderten Zusammensetzung der Gästegruppen im Tourismus markant zugenommen. Die Tendenz zu immer mehr Individualtourismus fordert zusätzliche Werbemassnahmen. Aber auch das Bewerben grosser ferner Märkte benötigt mehr Ressourcen. Zudem hat die hohe Teuerung im Ausland den Mittelbedarf bei Schweiz Tourismus stark beeinflusst. Deshalb rechtfertigen sich auch etwas höhere Mittel.

Beim Bundesbeschluss 4 werden wir der Mehrheit folgen.

Bei Artikel 1 Absatz 1 des Bundesbeschlusses 5 wird die Mitte-Fraktion zuerst dem Einzelantrag Bulliard und dann, sollte dieser nicht angenommen werden, der Minderheit folgen. Der von der Mehrheit der Kommission vorgeschlagene Kahlschlag im Fonds für Regionalentwicklung, der nicht einmal von der Finanzkommission gefordert wird, entbehrt jeder Grundlage. Der Bundesrat, die Finanzkommission und die Minderheit der WAK-N wollen Mittel von 217,3 Millionen Franken für acht Jahre bewilligen. Der Ständerat hat sogar auf 230 Millionen Franken aufgestockt, wie dies auch der Einzelantrag Bulliard fordert. Auch die Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz unterstützt diese 230 Millionen Franken, wie sie der Ständerat gutgeheissen hat. Eine Reduktion der Mittel, wie von der Mehrheit beantragt, auf 150 Millionen Franken widerspricht dem Bundesgesetz über Regionalpolitik und würde die Zielerreichung bei der Regionalpolitik gefährden. Dies wird von der Mitte-Fraktion klar abgelehnt.

Beim Bundesbeschluss 6 über die Finanzierung der Exportförderung für die Jahre 2024-2027 wird die Mitte-Fraktion überall der Mehrheit folgen. Dies gilt insbesondere auch für Artikel 1 Absatz 2. Der Ständerat hat mit diesem Absatz 2 eine wichtige Ergänzung eingefügt. Damit wird im Exportförderungsgesetz die Rechtsgrundlage dafür geschaffen, dass im Bereich der Lebensmittel die Kreislaufwirtschaft gewährleistet werden kann - eigentlich ein aktuelles Thema, das auch den Konsumentenschutz interessieren müsste. Gegenüber heute entstehen keine Mehrkosten. Es geht um Rechtssicherheit. Diese Mittel sind aber wichtig, damit Schlachtnebenprodukte, wie zum Beispiel Schweinefüsse, auf Märkten wie in China, wo sie als Delikatesse gelten, erfolgreich positioniert werden können. Ich glaube, dies macht Sinn. Auch hier gilt das Prinzip der Kofinanzierung. Mit wenig Mitteln kann auch hier sehr viel erreicht werden.

Beim Bundesbeschluss 7 wird die Mitte-Fraktion ebenfalls der Mehrheit folgen und eine Reduktion der Mittel gegenüber dem Antrag des Bundesrates bzw. dem Beschluss des Ständerates ablehnen.