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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-03-05

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-03-05

Wortprotokoll

Ihrem Stillschweigen entnehme ich - Ihr Präsident hat das Geschäft ja bestens erklärt -, dass Sie an sich einverstanden sind, in diese Richtung weiterzugehen. Ich bin dafür dankbar.

Gerade die Schweiz als eine offene Volkswirtschaft mit einem starken Finanzplatz ist besonders daran interessiert, dass wir ein internationales Sicherheitsnetz für das internationale Währungssystem haben. Diese Allgemeinen und Neuen Kreditvereinbarungen sind sozusagen ein letztes Sicherheitsnetz dieses Finanzsystems. Sie wissen, dass dank dieser Vereinbarungen die wichtigsten Industrieländer und einige Schwellenländer zusammen insgesamt 34 Milliarden Sonderziehungsrechte mobilisieren können. Das ist in Franken fast das Doppelte; das sind gegen 70 Milliarden Franken. Wie der Präsident gesagt hat, sind sie einige Male benutzt worden, aber es sind nie Verluste entstanden. Das muss man wissen. Aber sie sind doch eigentlich das letzte Netz, weil der Fonds, bevor man sie mobilisiert, mit eigenen Mitteln einschreiten würde.

Wir brauchen, glaube ich, so etwas, weil trotz des immer verbesserten Instrumentariums - auch vom Währungsfonds her - immer wieder Finanzkrisen mit schlimmen Folgen kommen können. Dann braucht es mobilisierbare Mittel in dieser Grössenordnung; das ist unbestritten.

Unbestritten ist auch die Neuaufnahme von Chile als erstem lateinamerikanischen Land in die Neuen Kreditvereinbarungen. Was Chile einbringt, macht mengenmässig nicht so wahnsinnig viel aus im Vergleich zu diesen gegen 70 Milliarden Franken, aber das ist auch ein wichtiges psychologisches Signal.

Wir sind seit 1984 Vollmitglied bei den Allgemeinen Kreditvereinbarungen (AKV) und seit 1998, von Anfang an, bei den Neuen Kreditvereinbarungen (NKV). Ihr Präsident hat darauf hingewiesen, dass der Zehnerclub elf Mitglieder hat. Wir sind das elfte, wir sind eigentlich als elftes Rad am Wagen dazugekommen, aber mit einem beachtlichen Anteil. Dieser Anteil ist historisch zu verstehen: Zur Zeit des Assoziierungsabkommens, 1964, als wir noch nicht Vollmitglied waren, aber assoziiert, waren wir eines der wenigen Länder mit beständigen Ertragsbilanzüberschüssen und hohen Devisenreserven. Es ist heute richtig, nachdem wir uns das mit einer starken Nationalbank und einer starken Volkswirtschaft im Verhältnis auch leisten können, dass wir bei diesem etwas überdurchschnittlichen Anteil bleiben. Das gibt uns auch bei der Mitsprache ein gewisses Gewicht.

Viel mehr muss ich dazu im Moment nicht sagen. Vielleicht noch zur Kompetenz des Bundesrates: Ich bin froh, wenn sie nicht bestritten ist - es ist selbstverständlich nicht so eine riesige Geschichte. Der Exekutivrat hat der Erneuerung bei beiden Vereinbarungen noch im November zugestimmt. Die Teilnehmerstaaten haben dann sechs Monate Zeit, um einen allfälligen Rücktritt von einer dieser Vereinbarungen mitzuteilen. Sie haben dem Bund bei den NKV schon 1997 die Kompetenz zum Mitziehen übertragen: Die NKV sind die, die wesentlicher sind, die in erster Linie mobilisiert würden. Die AKV kommen nur zum Zuge, wenn es ein Mitgliedland betrifft oder wenn man die NKV nicht mobilisieren kann. Deshalb ist es logisch, wenn wir das hier bei den AKV, die ja eher weniger von Bedeutung sind, auch machen.

Es ist natürlich ganz klar: Das wird nur so lange ohne das Parlament geschehen, als es keine grundsätzlichen Vereinbarungen gibt. Sollte beispielsweise der Beitrag der Schweiz einmal signifikant erhöht werden, dann würden wir das dem Parlament selbstverständlich vorlegen. Aber wenn es um solche Routineverlängerungen geht, ist das die richtige Lösung.

Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie der Vorlage zustimmen.