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Schmid Martin · Ständerat · 2023-09-14

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2023-09-14

Wortprotokoll

Die verfassungsrechtlichen Grundsätze haben Ihnen meine Kollegen schon dargelegt: Artikel 75 der Bundesverfassung hält einfach fest, dass der Bund nur die Grundsätze der Raumplanung festlegen sollte. Es genügt eigentlich schon festzustellen, dass die Raumplanung den Kantonen obliegt, um hier den richtigen Entscheid zu fällen.

Ich persönlich war gegen die Verfassungsgerichtsbarkeit. Wir haben uns in diesem Rat verpflichtet, in Zukunft diesem Aspekt verstärkt Beachtung zu schenken, eben gerade weil wir keine Verfassungsgerichtsbarkeit haben. Daher staune ich jetzt schon, wenn wir hier gegen solche verfassungsrechtlichen Prinzipien legiferieren wollen. Alleine aus diesen Gründen könnte ich bereits hier aufhören.

Ich mache aber auch auf einen ganz anderen Aspekt aufmerksam. Der Antrag von Kollege Würth passte ja schon damals nicht ins Konzept des RPG 2. Denn wir regeln hier nur das Bauen ausserhalb der Bauzone. In dieser Vorlage haben wir uns in der Kommission bewusst zurückgehalten, um für uns wichtige Aspekte zum RPG 1, die heute total schief in der Landschaft stehen, auch in diese Vorlage einzubringen. Ich habe mich auch limitiert gefühlt, weil ich gesagt habe, dass der Fokus dieser Gesetzgebung nur das Bauen ausserhalb der Bauzone sei. Wenn wir aber die vom Volk gutgeheissenen Regeln für das Bauen innerhalb der Bauzonen ändern wollen, dann müssen wir eine neue Vorlage auf den Weg bringen. Kollege Würth hat ja nur das eingebracht, was wir in diesem Rat schon beschlossen hatten.

Wir haben als Parlament beschlossen, und das wurde vom Volk bestätigt, dass Neueinzonungen einer Mehrwertabgabe unterliegen. Wir haben aber auch klar zum Ausdruck gebracht, dass Auf- und Umzonungen nicht automatisch einer Mehrwertabgabe unterliegen. Diese Unterscheidung war ein Grundpfeiler des RPG 1. Das Bundesgericht hat das Recht aber nicht ausgelegt, sondern war rechtsschöpfend tätig. Deshalb hat Kollege Würth gesagt: Wir wollen das klären, weil das Bundesgericht weit über das hinausgegangen ist, was dem gesetzgeberischen Willen entspricht, wir wollen wieder auf Feld null zurückgehen bzw. Lausanne wieder in die Schranken weisen.

Das ist die einzige Folge des Antrages Würth, der von unserem Rat einstimmig angenommen wurde. Wir wollten hier keine anderen Änderungen betreffend Bauten innerhalb der Bauzone vornehmen. Ich verstehe einfach nicht, dass man jetzt diese in den Kantonen und in den Gemeinden wichtige, höchst umstrittene Frage zentralistisch von Bern aus regeln will.

Ich möchte auch Herrn Bundesrat Rösti fragen, ob er in Uetendorf Auf- und Umzonungen gemacht hat. Wenn dies der[NB]Fall[NB]ist,[NB]dann hat er sie aber gestützt auf kantonales Recht umgesetzt, weil es in einem Konzept so vorgesehen ist. Das handhaben viele Gemeinden so. Wenn sie es aber nicht wollen, dann sollen sie es auch nicht tun müssen.

Aus diesem Grund bin ich der festen Überzeugung, dass wir hier an der ständerätlichen Fassung festhalten und der [PAGE 743] Kommissionsmehrheit folgen sollten. Wenn wir hier dann wieder eine Differenz zum RPG 1 haben, werde ich mir auch erlauben, noch weitere Aspekte einzubringen. Beim RPG 1 gibt es gerade in diesem Bereich viele Bestimmungen, die aus meiner Sicht heute schief in der Landschaft stehen: Wir haben Rückzonungen bei Wohnungsknappheit. Jetzt wollen wir Auf- und Umzonungen bei teuren Wohnungen und hohen Mieten auch noch einer öffentlichen Abgabe unterstellen. Dass Wohnen noch teurer wird in der Schweiz, ist meines Erachtens der völlig falsche Weg.

Stimmen Sie hier der Kommissionsmehrheit zu und geben Sie dem Nationalrat die Chance, auf den verfassungsrechtlich korrekten Weg zurückzukommen.