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Würth Benedikt · Ständerat · 2023-09-14

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-09-14

Wortprotokoll

Ich kann mein Votum ziemlich abkürzen, weil erstens die verfassungsrechtlichen Ausführungen bereits gemacht worden sind und weil zweitens Kollege Schmid das Ganze im Grunde nochmals sauber eingeordnet hat.

Eigentlich ging es ja in der ersten Runde darum, die durch die bundesgerichtliche Rechtsprechung entstandene Rechtsunsicherheit zu bereinigen und auch die Vollzugsprobleme zu beheben, die in den Kantonen tatsächlich bestanden. Das ist nun quasi im ersten Teil gelungen; hier haben wir keine Differenz mehr. Jetzt hat der Nationalrat aber eben diesen ominösen Artikel 5 Absatz 1septies eingefügt. Ich bin, Herr Kollege Zanetti, auf beiden Ebenen tätig gewesen, sowohl auf der kommunalen wie auf der kantonalen Ebene. Trotzdem ist es doch völlig klar, dass dieser Absatz 1septies absolut quer in der Landschaft steht.

Kollege Germann hat, wie gehört, Artikel 50 der Bundesverfassung zur Gemeindeautonomie zitiert. Dort heisst es: "Die Gemeindeautonomie ist nach Massgabe des kantonalen Rechts gewährleistet." Wenn Sie nun Absatz 1septies zustimmen, dann sind Sie völlig neben dieser Logik. Denn dann sagen Sie: Gemeinden können kraft Bundesrecht kantonales Recht übersteuern. Das ist aber nicht die Idee von Artikel 50 der Bundesverfassung. Lesen Sie doch Absatz 1septies: "[...] sind die Gemeinden von Bundesrechts wegen ermächtigt [...]." Das ist doch eine völlig neue Dimension, die von der Logik unserer Verfassung her nicht abgedeckt ist. Das ist ja auch in der Lehre hergeleitet worden, es ist nichts Weltbewegendes, auch die Lehre hat die Entscheide - Münchenstein usw. - kritisiert.

Noch ein letztes Element, das noch nicht ausgeführt wurde, aber meines Erachtens wichtig ist: Die BPUK-Stellungnahme wurde schon zitiert. Nun haben wir noch eine zweite Stellungnahme erhalten, und zwar seitens des Städteverbandes. Auch diese ist interessant, doch dazu wurde bis jetzt nichts ausgeführt. Der Städteverband sagt: Die Städte und Gemeinden müssen über die dafür notwendigen finanziellen Mittel verfügen; darum sei diese Bestimmung notwendig. Es ist also eigentlich ein fiskalistisches Interesse, das hier im RPG verankert werden soll. Dieser Planungsfiskalismus ist völlig falsch. Wenn eine Planungsmassnahme erforderlich ist, dann soll man sie treffen - in einer Gemeinde, in einem Kanton. Und da ist es schon so, dass in erster Linie die Erträgnisse aus der Mehrwertabgabe für Entschädigungen einzusetzen sind, aber wenn diese nicht ausreichen, dann müssen auch öffentliche Mittel bzw. Steuergelder eingesetzt werden. Das war auch ein Teil der RPG-1-Diskussion und -Beschlussfassung in diesem Haus.

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie wirklich, diese Rechtsklarheit jetzt zu schaffen, nicht wieder eine neue Unsicherheit in das RPG einzufügen und entsprechend der Mehrheit der Kommission zu folgen.