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Bieri Peter · Ständerat · 2000-03-07

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-03-07

Wortprotokoll

Ich gehörte bereits in der letzten Legislaturperiode der Sicherheitspolitischen Kommission an, welche dieses Geschäft schon im Oktober 1999 behandelte. Mittlerweile hat auch die Geschäftsprüfungskommission, die ich in den letzten zwei Jahren präsidierte, dieses Geschäft wiederaufgenommen. Herr Wicki wird sich als jetziger Präsident der Geschäftsprüfungsdelegation auch noch dazu äussern.

Zu Recht hat Herr Paupe gesagt, dass die SiK damals nicht deshalb beschlossen habe, diesen Vorstoss nur in der Form des Postulates zu überweisen, weil wir gedacht hätten, der Inhalt des Vorstosses sei zu wenig wichtig, um ihn als Motion zu überweisen. Es war vielmehr so, dass wir unserem Ratsreglement Folge leisten mussten. Wir haben damals in der Kommission auch beschlossen, dass wir das hier ganz pointiert vortragen würden.

Der Generalsekretär des VBS hat nämlich damals zu dieser Thematik erklärt, dass das Einsetzen und die Organisation dieses Nachrichtenkoordinators in der Kompetenz des Bundesrates lägen und von daher kein Handlungsbedarf auf Gesetzesebene seitens des Parlamentes bestehe. Die Überweisung als Postulat erfolgt deshalb aus diesem rein gesetzlichen Grund und nicht im Sinne einer Herabminderung der Bedeutung dieses Vorstosses.

Der Vorstoss von Kollege Schmid Samuel stammt vom Dezember 1997. In unserer Kommission wurde von einem ehemaligen Mitglied der PUK EMD erwähnt, dass diese bereits 1990 ein ähnlich lautendes Postulat eingereicht hatte, welches dann wahrscheinlich irgendwo "versandete".

Die jüngsten Ereignisse haben grundsätzlich nichts an der Bedeutung des Vorstosses geändert. Vielmehr ist seine Notwendigkeit noch akzentuiert worden. Im sicherheitspolitischen Bericht erscheint nun der Nachrichtenkoordinator in der Lenkungsgruppe Sicherheit, welche dem Sicherheitsausschuss des Bundesrates unterstellt ist. Der jetzige Chef ad interim des Nachrichtendienstes hat in unserer Kommission zu Recht gesagt, dass der Koordinator nur eine Aufgabe habe, wenn er auch etwas zu koordinieren habe. Das heisst: Wir können weder dem strategischen noch dem militärischen Nachrichtendienst sämtliche Zähne ausreissen. Wenn der Bundesrat dieses Organ nutzbar verwerten will - ich denke, dass er dafür genügend Gründe hat -, dann müssen die mit der Nachrichtenbeschaffung beauftragten Departemente bei der Nachrichtenbeschaffung aktiv sein und die Nachrichten auch auswerten können. Diesbezüglich hat ja auch die Studienkommission Untergruppe Nachrichtendienst von Herrn alt Botschafter Brunner eine Analyse vorgenommen (Bericht vom 15. Februar 2000). Sie ist zur Erkenntnis gelangt, dass dieser Nachrichtenkoordinator als Vorsitzender der Lenkungsgruppe Sicherheit funktioniert und in Absprache mit dem Sicherheitsausschuss des Bundesrates die Möglichkeit besitzt, direkt beim Bundesrat vorzusprechen.

Insofern schlägt die Kommission Brunner im Vergleich zum sicherheitspolitischen Bericht einen zentraleren, einheitlicheren und insbesondere wirkungsvolleren Aufgabenbereich für diesen Posten vor. Im Bericht Brunner wird in die Zukunft schauend vorgeschlagen, dass bei der Staatsleitungsreform der Nachrichtenkoordinator einem neu zu schaffenden Präsidialamt oder einem zuständigen Fachminister zu unterstellen sei. Aus diesem Blickwinkel wäre der Vorstoss natürlich motionswürdig gewesen.

Wie dem auch sei, wichtig scheint mir, dass das, was dringend ist, sofort geregelt wird. Ebenso muss aber auch die Chance von "Armee XXI" gepackt werden, damit wir in unserem Land auf politisch-strategischer, aber auch auf militärischer Ebene einen Nachrichtendienst besitzen, der effiziente Dienste leistet.

In diesem Sinne bin ich auch interessiert, einmal zu vernehmen, welche Linie sich dann durchsetzen wird: diejenige der Kommission Brunner oder diejenige, wie sie jetzt im sicherheitspolitischen Bericht vorgeschlagen ist. Denn wenn Sie diese beiden Vorschläge miteinander vergleichen, sehen Sie, dass die Stellung des Nachrichtenkoordinators gemäss dem Vorschlag des Berichtes Brunner wesentlich bedeutungsvoller ist und dass er wesentlich mehr Mittel in der Hand hat. In diesem Sinn - nicht etwa im Sinne einer Herabminderung der Bedeutung des Vorstosses - sind wir in der Kommission zur Einsicht gelangt, ihn als Postulat zu überweisen, nichtsdestotrotz aber voller Überzeugung, dass hier entsprechender Handlungsbedarf besteht.