Merz Hans-Rudolf · Ständerat · 2003-03-06
Merz Hans-Rudolf · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-06
Wortprotokoll
Wir entscheiden über einen Betrag von 970 Millionen Franken. Das ist nicht nichts. Wir befinden uns damit in einer Grössenordnung, in der finanzpolitische Überlegungen angebracht sind.
[PAGE 83] Die Ausgangslage ist klar. Wir haben in der Finanzrechnung im letzten Jahr leider statt eines Überschusses ein Defizit von 3,3 Milliarden Franken zur Kenntnis nehmen müssen. Wir werden auch im laufenden Jahr infolge der beträchtlichen Einbrüche bei fast allen Bundeseinnahmen einen weiteren Rückschlag von 4 Milliarden Franken in Kauf nehmen müssen. Im nächsten Jahr werden es wieder 4 Milliarden sein; das kann man heute bereits feststellen: Zum Beispiel werden die Aktiengesellschaften in diesem Frühjahr ihre Abschlüsse präsentieren. Sie werden weitgehend ohne Dividende, zum Teil mit Verlusten ausfallen. Das hat auch im nächsten Jahr Auswirkungen. Im Jahr 2005 könnten es vermutlich dann je nach Entwicklung sogar 5 Milliarden Franken Mindereinnahmen sein.
Die Finanzrechnungen der zehn Jahre bis 2000, also der Neunzigerjahre, schlossen mit Defiziten von total 28 Milliarden Franken ab. Natürlich war ein Teil davon die Ausfinanzierung von Pensionskassen. Aber diesen Ausfinanzierungen stehen keine Aktiven gegenüber; deshalb ist das Defizit des Bundes trotzdem in diesem Ausmass angewachsen. Die Aussichten für die nächsten vier Jahre sind bei den zu erwartenden Mindereinnahmen insgesamt wieder trostlos. Wir werden innert vier Jahren vermutlich 18 Milliarden Franken zusätzliche Defizite haben.
Neben diesen Mindereinnahmen gibt es noch weitere Vorhaben, welche zu Mehrausgaben führen. Nach meiner Liste sind es derzeit mindestens 2 Milliarden. Auch die möglichen Folgen von Pensionskassenausfinanzierungen - wobei diese noch in der Schwebe stehen, sie sind jetzt einfach einmal angemeldet - sind in den 18 Milliarden Franken nicht berücksichtigt. Eine solche Entwicklung ist nicht konform mit der Finanzordnung, und sie ist nicht konform mit der verfassungsmässigen Schuldenbremse. Der Bundesrat arbeitet deshalb derzeit an einer umfassenden, mehrstufigen Sanierungsstrategie für den Bundeshaushalt. Er bereitet ein Entlastungsprogramm in der Grössenordnung von 2 Milliarden Franken vor. Dieses Programm wird mit Sicherheit eine taugliche Basis sein. Aber prima vista wird sie nicht genügen, um die Schuldenbremskonformität herzustellen.
Die Finanzkommission hat deshalb in einem Schreiben an alle Kommissionen - und damit an Sie alle - die Legislativkommissionen ersucht, bei der Finanzierung von Projekten und Vorlagen dieser alarmierenden Entwicklung Rechnung zu tragen. Wir haben eigentlich unser Schreiben vor allem auf neue Aufgaben, und damit eben auch auf neue Ausgaben, konzentriert.
Hier und jetzt zum Thema dieses Kredites: Wir haben es mit einem Rahmenkredit zu tun. Dieser Rahmenkredit muss über die Jahre - es sind fünf Jahre vorgesehen - jährlich in einen Zahlungskredit verwandelt und damit realisiert werden. Nun steht für mich ausser Zweifel, dass dieser Kredit für - ich sage jetzt einmal - dieses und das nächste Jahr bei den kommenden Sparübungen Federn lassen wird. Ich kann mir das fast nicht anders vorstellen. Es braucht nämlich beim Entlastungsprogramm Opfersymmetrie, und es braucht eine Priorisierung, die "den Takt" angibt.
Bei dieser Ausgangslage hatte die Aussenpolitische Kommission zwei Möglichkeiten: Sie hätte erstens von sich aus den Betrag kürzen können. Aber in einer solchen Kürzung liegt natürlich eine gewisse Willkür. Wenn man zu wenig kürzt, dann unterläuft man unter Umständen einen grösseren Abstrich; der Bundesrat wird dann zur Kenntnis nehmen müssen: Hier hat man schon seine Hausaufgaben gemacht. Kürzt man aber zu viel, dann gefährdet man das Vorhaben; das will in der Kommission eigentlich niemand. Ich bin im Übrigen mit den Ausführungen von Herrn Kollege Stähelin sehr einverstanden. Wir müssen auch diese Überlegungen anstellen.
Die zweite Möglichkeit der Kommission bestand darin: Sie hält sich an die Vorgabe des Bundesrates, nämlich an die 970 Millionen Franken. In den Konturen des Entlastungsprogrammes, das eigentlich bereits mit Bekanntwerden des Defizites im Februar veröffentlicht wurde, hat das EDA einen provisorischen Beitrag - wenn ich das richtig in Erinnerung habe - von 80 bis 100 Millionen Franken vorgesehen. Aber die departementsinterne Zuteilung dieser 80 bis 100 Millionen Franken ist, zu jenem Zeitpunkt mindestens, noch offen geblieben. Ich denke, das ist auch nicht weiter tragisch, denn die Überlegungen werden ja jetzt im Hinblick auf die Botschaft für diese Entlastungsübung gemacht.
Die Kommission hat sich für diese zweite Möglichkeit entschieden. Ich werde diesem Geschäft deshalb heute auch zustimmen; aber ich werde mich nicht dagegen wehren, wenn später im Rahmen des Entlastungsprogrammes Kürzungen vorgenommen werden müssen. Solche Kürzungen sind im Budgetprozess jederzeit möglich. Ich mache einfach darauf aufmerksam: Wenn wir heute diesem Rahmenkredit zustimmen, muss das dann nicht in Stein gemeisselt sein, sondern es kann, wie jeder andere Kredit, wie jede andere Position in unserer Finanzrechnung, im Budgetprozess Veränderungen erfahren.