Herzog Verena · Nationalrat · 2023-09-14
Herzog Verena · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-09-14
Wortprotokoll
Medikationspläne sind zweifellos ein wichtiges Arbeitsinstrument, um die Arzneimittel-Therapiesicherheit zu erhöhen und die Wirksamkeit medikamentöser Therapien zu steigern. Ein Medikationsplan hilft den vielen polymorbiden Patientinnen und Patienten, die Medikamente korrekt einzunehmen, sowie deren Angehörigen und den Gesundheitsfachpersonen, sie dabei zu unterstützen. In vielen Pflege- und Altersheimen und Spitälern werden elektronische Medikationspläne bereits heute eingesetzt. Es dürften allerdings noch mehr sein. Nun gilt es - das geht an die Adresse des BAG -, vor allem das elektronische Patientendossier voranzutreiben. Die Probleme bei der Umsetzung scheinen fast unlösbar zu sein.
Aber nun zurück zur Motion Stöckli: Wie vorhin erläutert, wird das grundsätzliche Anliegen des Motionärs selbstverständlich auch von unserer grossen Minderheit - es waren 12 zu 11 Stimmen - unterstützt. Doch die wesentlichen Forderungen wurden bereits mit der Motion Stöckli 18.3512, "Recht auf einen Medikationsplan zur Stärkung der Patientensicherheit", welche das Parlament 2019 angenommen hatte, [PAGE 1620] eingebracht. Die aufgrund der Motion zu erarbeitende Rechtsgrundlage ist unterdessen bereits in der Ausarbeitung. Wie uns die Verwaltung in der Kommissionssitzung mitgeteilt hat, ist man in regem Austausch mit den Akteuren, die den Medikationsplan technisch anbieten werden. Die entsprechenden Ausführungen werden auf Ende dieses Jahres im Rahmen der Teilrevision des Heilmittelgesetzes in die Vernehmlassung geschickt.
Nun, wir wissen es alle: Doppelspurigkeiten verlangsamen einen Prozess, was sicher niemand befürwortet. Die Revisionsarbeiten zur Teilrevision des Heilmittelrechts sollten vernünftigerweise wirklich abgewartet werden. Neu vorgesehen ist in der Motion 21.3294 statt des Rechts des Patienten auf einen Medikationsplan die Pflicht der Gesundheitsfachpersonen, einen Medikationsplan zu eröffnen. Wenn eine Patientin oder ein Patient jedoch das Recht auf einen Medikationsplan hat, ist das für den behandelnden Arzt und die anderen Gesundheitsfachpersonen de facto bereits verpflichtend.
Vollkommen übertrieben ist zudem, wie in der aktuellen Motion gefordert, nicht erst ab drei, sondern bereits ab einem Medikament einen Medikationsplan zu erstellen. Angedacht ist sogar, dass auch die Selbstmedikation im Medikationsplan aufgenommen werden soll. Das heisst, falls ich in der Apotheke z.[NB]B. ein Schmerzmittel kaufe, würde der Apotheker gezwungen sein, bereits dafür einen Medikationsplan für mich zu erstellen. Das ist einmal mehr viel unnötiger administrativer Aufwand, der kaum einen Nutzen bringt.
Die aktuelle Motion verlangt zudem, dass die Finanzierung geklärt werden muss. Das ist zweifellos wichtig. Doch wie uns von der Verwaltung mitgeteilt wurde, wird die Finanzierung bereits mit der Umsetzung der Motion 18.3512 geklärt.
Aus all diesen Gründen beantragt auch der Bundesrat die Ablehnung der neuen Motion Stöckli.
Zusammengefasst bedeutet das: ausser Spesen nichts gewesen! Unsere Minderheit bittet Sie, die Umsetzung der Motion 18.3512 zügig voranzutreiben, denn ein Medikationsplan hat grossen Nutzen. Sie bittet Sie jedoch auch, die fast gleichlautende Motion 21.3294, die mehr behindert als nützt, abzulehnen.
Vielen Dank für die Unterstützung meiner Minderheit.