Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · 2023-09-14
Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2023-09-14
Wortprotokoll
Im Namen der Kommissionsminderheit beantrage ich Ihnen, dieser Motion nicht zuzustimmen.
Wir haben in der zweiten Säule oder überhaupt in der Altersvorsorge nicht bei den hohen, sondern bei den tiefen Renten ein Problem. Der Durchschnitt in der Schweiz bei der Pensionskasse sind 1800 Franken pro Monat, dazu kommen in etwa noch einmal 1800 Franken bei der AHV. Zusammen sind das rund 3600 Franken - das ist keine fürstliche Rente. Das hat in etwa ein Drittel der Bevölkerung. Ein Drittel der Bevölkerung hat eine gute Altersrente, ein Drittel der Bevölkerung aber hat gerade einmal das Existenzminimum oder sogar noch weniger.
Viele Frauen sind davon betroffen, viele im Tieflohn-, aber auch im Mittellohnbereich. Frauen haben im Schnitt gerade einmal eine halb so hohe Pensionskassenrente wie die Männer. In diesem Saal wurde x-mal versprochen, dass wir das ändern wollen. Wir haben in der zweiten Säule eine Reform auf dem Tisch. Diese aber bedeutet, dass man mehr einzahlen muss, um am Schluss weniger Rente zu erhalten; das ist also keine Lösung. Gutverdienende haben heute schon verschiedene Vorteile, rein schon durch die Systemanlage in der zweiten Säule, das Kapitalverfahren. Das heisst simpel und einfach: Wer einen hohen Lohn hatte, hat nachher am Schluss eine hohe Rente; wer einen tiefen Lohn hatte, hat am Schluss eine tiefe Rente.
Zusätzlich - wir haben es vorhin gehört - haben Gutverdienende weitere goldene Fallschirme in der Pensionskasse. Überobligatorisch gibt es in den meisten Pensionskassen verschiedene tolle Aufbesserungsmöglichkeiten; verschiedene Pensionskassen bieten auch Risikoanlagen an. Aber wie das Wort Risiko schon sagt: Das heisst, wenn mehr erwirtschaftet werden kann, ist am Schluss mehr Rendite da. Wer dann aber Verluste hat, muss diese auch selbst tragen.
Wir haben einen allgemeinen Grundsatz in der Pensionskasse, der heisst: Die Arbeitnehmenden müssen die Pensionskasse nehmen, die der Arbeitgeber anbietet - keine Diskussion darüber. Ein Grossteil der Arbeitnehmenden hat deshalb nichts zu sagen, auch nicht bezüglich einer Aufbesserung. Sie müssen übernehmen, was die Pensionskasse bietet. Sie müssen auch mitzahlen, wenn Pensionskassen Verluste machen, was schon mehrmals passiert ist und mit ein Grund für die Abwertung in der zweiten Säule ist.
Mit Annahme dieser Motion wären wir einmal mehr bei einer Überbevorteilung der Gutverdienenden. Mit 1e-Plänen ist eine höhere Rendite machbar, und das ist eine Bevorteilung. Jetzt käme noch eine weitere Bevorteilung dazu, indem das Geld zwei Jahre parkiert werden darf. Dass eine doppelte Bestrafung stattfindet, wie sie in der Begründung erwähnt wird, stimmt nicht. Klar, ein Jobwechsel kann bedeuten, dass neue Bedingungen in der neuen Pensionskasse herrschen; das gilt aber für alle Arbeitnehmenden. Die meisten Arbeitnehmenden haben die Möglichkeit für 1e-Pläne nicht, weil ihr Verdienst schlicht und einfach nicht genügend gross ist. Wenn eine Pensionskasse Verlust macht, müssen das auch alle Arbeitnehmenden mittragen. Wenn schon, müssten wir für alle Arbeitnehmenden die Möglichkeit von Varianten schaffen, nicht nur für die Bevorteilten. Das wäre dann also eine freie Wahl in der Pensionskasse bzw. eine Möglichkeit des Parkierens. Es wäre aber eine massive Verunsicherung für die Pensionskassen, nicht mehr zu wissen, wie hoch der Bestand an versicherten Personen ist. Unter Umständen würde dies zu einer massiven Kapitaleinbusse führen.
Zusammengefasst: Ich bitte Sie im Namen der Minderheit um Ablehnung, damit wir keine Ungleichbehandlung, keine Überbevorteilung der Bessergestellten und keine Verunsicherung und Kapitaleinbusse bei den Pensionskassen schaffen.