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Friedli Esther · Ständerat · 2023-09-14

Friedli Esther · Ständerat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-09-14

Wortprotokoll

Die vorliegende Motion Siegenthaler 17.3918 hat eine längere Geschichte. Der Nationalrat hat sie am 19. September 2019 mit 100 zu 84 Stimmen gutgeheissen. Unsere Kommission beantragt nun mit einer knappen Mehrheit Ablehnung, und ich bitte Sie, der Motion zuzustimmen.

Was will die Motion? Die Motion will, dass beim Errichten von Gewächshäusern für die Produktion von Nahrungsmitteln unter gewissen Bedingungen Fruchtfolgeflächen nicht kompensiert werden müssen.

Baut man heute ein Gewächshaus für die Nahrungsmittelproduktion auf einer Fruchtfolgefläche, muss diese kompensiert werden, und dies, obwohl der grösste Teil des Bodens nicht versiegelt, sondern intakt bleibt und für die Nahrungsmittelproduktion genutzt wird. Ganz wichtig: Die Motion fordert nicht, dass für jeden Bau eines Gewächshauses die Fruchtfolgeflächen nicht kompensiert werden müssen. Es geht nur um Gewächshäuser für die Nahrungsmittelproduktion, und die Bedingung ist, dass der Boden nicht versiegelt ist und regelmässig kultiviert wird. Wir sprechen hier also nicht von Hors-sol-Produktion. Ich bin froh, dass der Motionär hier nicht Tür und Tor öffnen will, sondern die Lockerung nur sehr konkret für die Nahrungsmittelproduktion und unter gewissen Bedingungen ermöglichen möchte.

Wir sind uns alle einig: Der Schutz von Kulturland und im Speziellen von Fruchtfolgeflächen ist äusserst wichtig. Um auch in Zukunft in der Schweiz Nahrungsmittel produzieren zu können, brauchen wir Kulturland und Fruchtfolgeflächen. Dem müssen wir Sorge tragen.

Bei diesem Vorstoss geht es aber um die Stärkung der Gemüse- und Beerenproduktion in der Schweiz. Denn die Produktion von Nahrungsmitteln geschieht nicht nur auf den freien Feldern, sondern auch in Gewächshäusern. Gewächshäuser sind heute ein essenzieller Bestandteil der Schweizer Nahrungsmittelproduktion, und ich bin überzeugt, dass sie in Zukunft noch viel wichtiger werden.

Gerade für Tomaten, Gurken oder Auberginen sind Gewächshäuser die beste Lösung, um den heutigen Anforderungen in Bezug auf Ökologie, Saisonalität, Nachfrage an die Produktion gerecht zu werden. In den Gewächshäusern braucht es weniger Wasser, weniger Pflanzenschutzmittel, weniger Dünger. Gemäss der Energiestrategie der Branche wird die Heizenergie bis 2030 zu 80 Prozent und bis 2040 zu 100 Prozent aus nicht fossilen Brennstoffen gewonnen. Mit der Produktion von pflanzlichen Nahrungsmitteln in Gewächshäusern werden also auch die Risiken von Pflanzenschutzmitteln reduziert und die Ernährung mit Gemüse und Beeren gefördert. Zudem können aufgrund der neusten Technologie auf der gleichen Fläche mehr Nahrungsmittel produziert werden. Somit geht keine Fruchtfolgefläche verloren, sondern diese wird noch vergrössert.

Der Bundesrat und auch die Kommission bringen nun ein, dass eine Expertengruppe am Arbeiten sei, dass es hier noch weitere Studien brauche. Zudem gebe es den Sachplan Fruchtfolgeflächen. Der aktuelle Sachplan inklusive Erläuterungsbericht verunmöglicht jedoch die Anrechenbarkeit von Gewächshausböden an die Fruchtfolgeflächen. Aus meiner Sicht braucht es hier keine weiteren Abklärungen oder Studien, sondern es braucht klar einen politischen Auftrag für eine Gesetzesänderung.

In diesem Sinne bitte ich um Annahme der Motion.