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Fünfschilling Hans · Ständerat · 2003-03-06

Fünfschilling Hans · Ständerat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-06

Wortprotokoll

Ich möchte auch für die Minderheit, d. h. für den Bundesrat, reden. Wenn gesagt wurde - auch von meiner Vorrednerin -, dass ein Zusammenhang mit der Gewissensprüfung besteht, dann gilt das auch aus meiner Sicht. Wenn wir die Diskussion über die Abschaffung der Gewissensprüfung nicht weiter aufgenommen haben, so ist das nur, weil der Nationalrat bereits entschieden hat und man nicht anstrebt, eine unnötige Differenz zu schaffen.

Dass aber ein Zusammenhang mit der Gewissensprüfung besteht, zeigen doch auch die Verhältnisse in unseren Nachbarländern. In Deutschland zum Beispiel, wo man die Gewissensprüfung beibehalten hat, hat man gleichzeitig den Faktor von 1,3 auf 1,1 gesenkt, während man sich in Österreich dafür entschieden hat, die Gewissensprüfung abzuschaffen. Dort hat man aber den Faktor 1,5 behalten, weil da statt einer Gewissensprüfung ein sehr strenger Tatbeweis verlangt wird. Nachdem wir jetzt die Gewissensprüfung beibehalten, scheint mir die Reduktion auf den Faktor 1,3, wie sie der Bundesrat vorschlägt, darum auch sinnvoll.

Zum Argument, das der Kommissionspräsident vorgebracht hat, dass der Militärdienst insofern strenger sei, als von den Zivildienstleistenden keine ausserordentlichen Arbeitszeiten eingehalten werden müssen, kann man doch nur sagen: Überlegen Sie sich, was Zivildienst alles heissen kann! Wir haben ja jetzt gerade verabschiedet, dass ein Einsatz im Katastrophendienst möglich ist. Beim Katastrophendienst findet die Arbeitsleistung auch nicht unbedingt von 8 bis 17 Uhr und nur von Montag bis Freitag statt. Da werden die Leute dann eingesetzt, wenn die Katastrophe da ist, ob jetzt Samstag oder Sonntag ist. Bei anderen Einsätzen gibt es auch Schichtarbeit; meine Vorrednerin hat gesagt, dass die Arbeit in der Geriatrie oder in der Psychiatrie eine sehr harte Arbeit sei. Da werden die Leute auch in Schichtarbeit eingesetzt. Deshalb kann man das Argument der ausserordentlichen Arbeitszeit beim normalen Militärdienst nicht so stark gewichten.

Ich möchte Sie deshalb bitten, dem Antrag des Bundesrates auf einen Faktor von 1,3 zu folgen.