Engler Stefan · Ständerat · 2023-09-18
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-09-18
Wortprotokoll
Der Bundesrat unterbreitet uns eine Anpassung des Bundesgesetzes über Regionalpolitik. Diese Änderung soll es der neuen Regionalpolitik (NRP) ermöglichen, in Zukunft auch kleine Infrastrukturvorhaben nicht nur mit Darlehen, sondern auch mit A-Fonds-perdu-Beiträgen zu unterstützen.
Die Unterstützung kleinerer Infrastrukturvorhaben mit A-Fonds-perdu-Beiträgen ist eine kleine, aber sinnvolle Ergänzung zum bestehenden System der Finanzierung von grossen Infrastrukturvorhaben durch Darlehen. Die Erfahrung zeigt nämlich, dass Darlehen nicht das richtige Instrument sind, um kleine, spezifische Infrastrukturrahmen zu unterstützen, die keinen oder nur einen marginalen Cashflow für den Investor generieren. Diese Projekte können aber für den Erhalt der regionalen Wirtschaftsbasis wichtig sein, vor allem wenn sie auch von weiteren Wirtschaftsakteuren genutzt werden können.
Das ist eigentlich der springende Punkt: Kleine Infrastrukturen werden nur dann unterstützt, wenn sie eine überbetriebliche Bedeutung für die regionale Wirtschaft haben. Das heisst, es muss ein wirtschaftlicher Nutzen für mehrere Akteure in der betreffenden Region entstehen. Dieser Ansatz für kleine Infrastrukturen wird seit 2020 im Rahmen der Pilotmassnahmen für die Berggebiete bereits erfolgreich getestet und umgesetzt.
Gegen diese Gesetzesvorlage gab es wenig Widerstand. Im Rahmen der Vernehmlassung haben sich nicht nur die Kantone mehrheitlich positiv geäussert: 25 der 26 Kantone, die Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektorinnen und -direktoren, die Regierungskonferenz der Gebirgskantone, die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für das Berggebiet, zwei der vier in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die sich geäussert haben, sowie 16 der 19 Dachverbände und weiteren Organisationen, die sich[NB]geäussert[NB]haben,[NB]begrüssen diese Gesetzesänderung explizit.
Ich nenne zwei Beispiele, an denen man den Anwendungsbereich dieses neuen Instruments der Regionalpolitik etwas illustrieren könnte; in der Kommission wurden diese beiden Beispiele genannt.
Zunächst zu einer Mountainbike-Strecke im Neuenburger Jura: Diese bedingt kleinere bauliche Massnahmen entlang der Pisten, damit verschiedenen Nutzern - Landwirtschaft, Wanderer, Anwohner - sowie den Sicherheitsanforderungen Rechnung getragen werden kann. Solche Infrastrukturen erzeugen einen Mehrwert und tragen zur ökonomischen Entwicklung der Tourismusdestination bei. Hotels, Restaurants und Sportläden können von dieser Bike-Infrastruktur profitieren.
Ein zweites Beispiel ist der Dorfladen von Spiringen im Kanton Uri. Es geht nicht primär um diesen Dorfladen, sondern um ein Projekt, das die Lebensqualität im Dorf sichert und vor Abwanderung schützt. Der Dorfladen ist auch Poststelle, es werden Produkte regionaler Produzenten verkauft, touristische Angebote vertrieben und einzelne kulturelle Events dargeboten. Der Laden ist zum eigentlichen Treffpunkt der lokalen Bevölkerung geworden und wird auch finanziell von dieser getragen. Gemeinde und Bevölkerung finanzieren also den Grossteil des Projekts, der Bund beteiligt sich nur mit rund 8 Prozent an den Gesamtkosten dieses Umbaus. Die private Initiative hat also nach wie vor eine grosse Bedeutung und einen grossen Spielraum.
Was kostet diese Erweiterung des Werkzeugkastens der Regionalpolitik? Es geht um relativ kleine Beiträge. Diese kleinen Infrastrukturen machen effektiv nur einen sehr kleinen Teil aus, nämlich ungefähr 1 Prozent der budgetierten Mittel, die pro Jahr für die neue Regionalpolitik aufgewendet werden. Wir gehen heute von 50 Millionen Franken im Bereich von Darlehen und etwa 50 Millionen im Bereich von A-Fonds-perdu-Beiträgen aus. Die 1,5 Millionen Franken, die für diese Kleininfrastrukturen zur Verfügung stehen sollen, sind somit ein relativ kleiner Teil innerhalb der Gesamtfinanzierung der NRP.
Es ist auch vorgesehen, dass die Beiträge an die Infrastrukturen nur Infrastrukturvorhaben betreffen können, die Kosten im Umfang von maximal 700[NB]000 Franken als Gesamtinvestition verursachen. Man will damit verhindern, dass grosse Investoren im Vorbeigehen noch etwas Staatshilfe abholen. Es ist vorgesehen, dass Bund und Kanton maximal je 50[NB]000 Franken daran bezahlen würden. Die Kantone müssen also den gleichen Beitrag wie der Bund leisten. So gesehen sind diese 1,5 Millionen Franken eine Schätzung aus aktueller Sicht, die aufzeigt, dass die Kosten für den Bund auf jeden Fall tragbar sind.
Das ist die Ausgangslage für diese zwar kleine, aber willkommene Ergänzung des Werkzeugkastens der neuen Regionalpolitik. Ich möchte Sie bitten, auf diese Vorlage einzutreten, die der Nationalrat als Erstrat beraten und ohne Änderungen - ausser einer marginalen - so bewilligt hat.
Ihre Kommission beantragt Ihnen auch das Eintreten auf das Geschäft, um dann Beschluss darüber zu fassen, ohne im Detail etwas an der Vorlage des Bundesrates zu ändern.