Schmid Carlo · Ständerat · 2003-03-06
Schmid Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-06
Wortprotokoll
Die Kommission hat am 21. November 2002 diese Anhörung von Herrn Präsident Diaconu veranstaltet. Ich bin leider aus einem Grund, den ich nicht mehr rekonstruieren kann, davon ausgegangen, dass nach Abschluss des Hearings die Geschichte erledigt wäre und wir zum Beschluss erst an einem späteren Datum zusammentreten würden. Das hat bei mir zu einer Terminplanung geführt, die es mir verunmöglicht hat, an der Abstimmung teilzunehmen. Das hat zur Konsequenz, dass ich jetzt nicht einen Nichteintretensantrag wiederhole, aber dieser Vorlage bei der Gesamtabstimmung nicht zustimmen werde.
Herr Pfisterer hat in seinem Rückkommensantrag vier Fragen gestellt. Ich möchte auf drei davon eingehen und eine Vorbemerkung machen. Ich bin voll überzeugt, dass die Kommission von der Persönlichkeit und vom integren Auftreten des Präsidenten dieser Organisation, von Herrn Diaconu, sehr stark beeindruckt war - zu Recht beeindruckt war. Nur meine ich, es sei falsch, wenn man vom subjektiven Eindruck, den eine Person macht, auf eine Organisation schliesst. Ich billige Herrn Diaconu alle Ehrenhaftigkeit zu. Ich glaube ihm jedes Wort. Aber auch er kann nicht die Garantie dafür übernehmen, dass irgendeine spätere Zusammensetzung dieser Organisation nicht völlig anders judizieren wird.
Zur ersten Frage von Herrn Pfisterer - die Erfahrungen mit den Staatenberichten -: Sie hatten die Gelegenheit, den Staatenbericht selbst zu beziehen. Ich weiss nicht, ob Sie das getan haben. Sie hatten auch die Gelegenheit, Einblick in den Staatenbericht zu nehmen. Wir von der Kommission haben das getan und haben zwei, drei Dinge moniert. Ich bitte Sie, einen kurzen Moment dabei zu verweilen, dass wir - gerade als die Kammer der Kantone - diese ersten beiden Staatenberichte einmal gründlich anschauen.
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Es geht bei diesem Staatenbericht darum, dieser Organisation der Uno zu erklären, wie die Rassendiskriminierung in der Schweiz bekämpft wird, wo Gefahren bestehen, wo Schwachstellen sind, was der Staat unternimmt, um diese Schwachstellen zu beheben. Wenn ich dann als im kantonalen Bereich engagierter Ständerat lese, dass in einem solchen Bericht der Schluss nahe gelegt wird, die Tatsache, dass es kantonale Zuständigkeiten im prozeduralen und Vollzugsmechanismus gibt, führe zu rassendiskriminatorisch relevanten Missständen in der Schweiz, dann verstehe ich die Welt nicht mehr. Wenn Sie Folgendes lesen, dann werden Sie das ohne Kontext durchaus akzeptieren und unterschreiben: "Einen wesentlichen Aspekt der Justizreform stellt die auch aus der Sicht der Kantone notwendige Vereinheitlichung bei den gegenwärtig 27 Zivil- und 29 Strafprozessordnungen dar." Aber der Kontext ist, dass die Verwaltung, dass der Bundesrat diesen Satz dort bringt, wo es darum geht aufzuzeigen, was der Bund dafür unternimmt, dass in der Schweiz die Rassendiskriminierungskonvention besser eingehalten wird - als ob die Kantone im Bereiche der Rassendiskriminierung die zentralen Übeltäter wären. Ich muss Ihnen sagen, ich war perplex.
Wenn dann solche Berichte - es gibt übrigens zwei, drei Wiederholungen in genau gleichem Sinne in diesem Bericht - von der eidgenössischen Verwaltung nach Genf an die Uno geschickt werden, dann gibt das eine bestimmte Stimmungslage in der Uno, gegen die Schweiz, gegen die Kantone, gegen den Föderalismus, und das setzt sich fort.
Das setzt sich in der Kinderrechtkonvention fort. Dort wird auch gesagt, dass der Föderalismus es unmöglich mache, seitens der Uno ein zuverlässiges Assessment dessen zu veranstalten, was die Schweiz im Rahmen der Kinderrechtkonvention tatsächlich leistet und nicht leistet, denn man könne natürlich nicht 26 verschiedene Organisationen anschauen. Wenn wir auf dem Umweg über solche Veranstaltungen am Föderalismus Schaden leiden, dann, meine ich, haben wir ein falsches Ross aufgezäumt.
Frau Bundesrätin ist vom Herrn Kommissionspräsidenten aufgefordert worden, eine Erklärung abzugeben. Ich möchte sie auffordern, eine zweite Erklärung abzugeben, und das ist die: dass wir in diesem Saal oder mindestens die Kommissionen diese Berichte - ich glaube, im Dezember 2003 sind der dritte und vierte Bericht fällig - noch anschauen und "strählen" können, bevor solche Dinge wieder nach aussen gehen. Ich glaube, das ist eine Sache, die man ganz klar sagen muss.
Es ist auch eine Veranstaltung, die mich in dieser ganzen Geschichte umso skeptischer macht, als es nicht so sehr darum geht - damit komme ich zur zweiten Frage von Herrn Pfisterer -, ob die aussenpolitische Bedeutung und Wünschbarkeit einer solchen Unterschrift unter Artikel 14 so ist, dass der Status in der Weltgemeinschaft verbessert wird. Es kann gute Gründe geben, Artikel 14 zu unterschreiben; aber es geht darum, dass die Wirkungen im Inland natürlich erheblich sind.
Damit komme ich zur dritten Frage von Herrn Pfisterer: Was sind die rechtlichen und politischen Auswirkungen eines solchen Schrittes auf die Schweiz? Die rechtlichen Auswirkungen - ich will nicht weiter ausholen - hängen für mich immer noch etwas in der Luft. Ich hatte ein unerfreuliches Intermezzo mit Herrn Professor Nicolas Michel in dieser Frage, weil ich der Auffassung bin, man könne nicht in die Zukunft sehen und man könne seitens des Bundes nicht einfach hundertprozentig garantieren, dass nichts passieren wird; das kann man nicht. Für die politische Situation in der Schweiz wird dies zwar nicht eine der zentralsten Fragen der nächsten Jahre sein - das ist mir auch klar -, aber wir werden hier wieder Belastungen erhalten.
Herr Diaconu hat nicht aufgehört, darauf hinzuweisen, dass das Verfahren vor seinem Gremium ein faires Verfahren sei und dass es auch ein vertrauliches Verfahren sei. Je veux bien! Selbstverständlich seitens des Gremiums! Selbstverständlich seitens der Schweiz! Aber diese Heerscharen von Anwälten, die jetzt in den Startlöchern hocken, um mit Beschwerden nach Genf zu gehen, wenn Artikel 14 unterschrieben worden ist, werden es nicht vertraulich behandeln. Sie werden uns coram publico, vor der ganzen Welt, herumzerren, wie es bereits geschehen ist. Das, meine ich, sollten wir nicht tun und nicht zulassen.
Darum bin ich nach wie vor gegen diese Konvention.