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AB 325566

Graber Michael · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-09-18

Wortprotokoll

Selbstverständlich! Ich habe in meinem Votum gesagt, dass es diese Hügel- und Bergzonen I bis IV gemäss bäuerlichem Bodenrecht gibt. Aber möchten Sie diese als Massstab nehmen für die Raumentwicklung? Bei diesen Zonen geht es um die landwirtschaftliche Bearbeitung. Da geht es nicht um die Raumentwicklung. Sie können darauf abstellen, aber was das Berggebiet ist, steht nirgends in dieser Vorlage. Da steht nicht, dass man auf diese Katasterzonen abstellen sollte. Das ist vielleicht im Kanton Luzern so; im Kanton Wallis kennen wir diese Zonen nur im Zusammenhang mit dem bäuerlichen Bodenrecht, wo sie angewendet werden.

Aber nochmals: In der Vorlage steht einfach pauschal "Berggebiet". Und wenn Sie als nationaler Gesetzgeber nur für gewisse Kantone legiferieren, dann ist das den anderen Kantonen gegenüber einfach sehr unfair. Ich habe vollstes Vertrauen, dass diese Kantone das allenfalls sehr moderat umsetzen würden. Es sind ja wirklich nur spezifische Gebiete, und es ist keineswegs so, dass man dann in der ganzen Schweiz ausserhalb der Bauzone eine rege Bautätigkeit hätte.

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