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Z'graggen Heidi · Ständerat · 2023-09-18

Z'graggen Heidi · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-09-18

Wortprotokoll

Ich danke meinem Kollegen Peter Hegglin für die Ausführungen zu meiner Motion und insbesondere auch dazu, dass nun von der WAK ein Postulat eingereicht werden soll, das eigentlich genau das fordert, was mit meiner Motion verlangt wird. Ich bitte Sie aber, trotzdem die Motion anzunehmen und den direkten Weg zu gehen. Warum?

Wir stehen vor der wichtigen Frage, wie wir den Verfassungsauftrag umsetzen, der die Förderung des Wohnungsbaus und des Erwerbs von Wohn- und Hauseigentum für Private vorsieht. Dieser Auftrag wird heute gar nicht mehr umgesetzt. Hinzu kommt, dass das Wohnraumförderungsgesetz (WFG) - der Kommissionssprecher hat es gesagt - sistiert ist.

Ich meine, es ist eine dringende Angelegenheit. Es geht um das Wohl vieler Bürgerinnen und Bürger, um einen Verfassungsauftrag, der gerade in der heutigen angespannten Immobiliensituation Aufmerksamkeit verdient und Lösungsansätze braucht. Genau das erwarte bzw. fordere ich vom Bundesrat mit der vorliegenden Motion.

Gemäss Artikel 108 der Bundesverfassung, "Wohnbau- und Wohneigentumsförderung", ist der Bund nämlich gehalten, den Wohnungsbau und den Erwerb von Wohn- und [PAGE 779] Hauseigentum zu fördern, der dem Eigenbedarf Privater dient. Konkretisiert wird das im WFG, und dieses wird jetzt einfach nicht mehr umgesetzt, weil man es sistiert hat. Allein das schon finde ich interessant: dass man ein Gesetz sistiert. Ich weiss nicht, warum, und ich kann auch den Prozess nicht nachvollziehen; somit weiss ich auch nicht, ob das Parlament überhaupt mit einbezogen wurde. Es ist mir aber neu, dass man ein Gesetz, ohne es zu ändern, einfach sistieren und nicht umsetzen kann.

Die Förderung, der Kommissionssprecher hat es gesagt, beschränkt sich heute somit auf die indirekte Unterstützung. Diese muss ich nicht ausführen; es ist auch korrekt und gut so, dass wir Genossenschaften usw. unterstützen. Die direkte Unterstützung durch zinslose oder zinsgünstige Darlehen für privates Wohnen in selbstgenutztem Wohneigentum gibt es aber nicht mehr. Diese Unterstützung würde subsidiär erfolgen: Es geht nur darum, aber immerhin darum, dass jemand, der sich keine Hypothek leisten kann, subsidiäre Unterstützung vonseiten des Bundes und der Kantone bekommt, allenfalls via Bürgschaft oder zinsgünstiges Darlehen. Man kann immer noch schauen, wie das gemacht werden könnte. Genau das fordere ich mit der Motion, nämlich: "Lieber Gesamtbundesrat, bitte setze das Wohnraumförderungsgesetz um."

Denn faktisch haben wir heute in der Schweiz gar keine Wohneigentumsförderung mehr. Die steigenden Immobilienpreise, die Anforderungen an das Eigenkapital, die Tragbarkeitsvoraussetzungen durch die Banken und die Verknappung auf der Angebotsseite durch Zuwanderung und immer knapper werdendes Bauland machen Eigentum für eine immer grössere Gruppe von Einwohnerinnen und Einwohnern in der Schweiz praktisch unmöglich. Diese können sich den Traum des Eigenheims nicht mehr erfüllen, es sei denn, es ist gerade eine Erbschaft angefallen oder es konnte allenfalls ein Vorbezug des Erbes erfolgen. Der Wunsch nach den eigenen vier Wänden ist aber zu Recht immer noch ungebrochen hoch. Ich rede jetzt nicht nur von Einfamilienhäusern, es können auch Eigentumswohnungen sein.

Der Eigentumserwerb wird für viele auch durch regulatorische Vorschriften, welche die Banken erfüllen müssen, erschwert. Auch hier setzt die Motion an. Die regulatorischen Vorschriften der Banken zwingen jüngere Paare oder eben Familien dazu, höhere Kosten für das Wohnen aufgrund der Mieten zu tragen, als ihnen entstehen würden, wenn sie Eigentum hätten. Sie werden also regulatorisch bestraft und nähren oder subventionieren oder unterstützen Vermieter wie Immobiliengesellschaften, Versicherungen und unter Umständen gar ihre eigene Pensionskasse mit höheren Mietausgaben. Sie könnten das Geld, das sie für die höhere Miete anstatt für das Eigenheim ausgeben müssen, über Jahre ansparen und so ihre Hypothek amortisieren, und das könnten sie in fünfzehn bis zwanzig Jahren problemlos auch erreichen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Tragbarkeit einer Hypothek für Private zu ermöglichen, und ein Weg führt eben über die Prüfung der Massnahmen hinsichtlich der regulatorischen Vorschriften. Der andere Weg führt über die Reaktivierung der im Wohnraumförderungsgesetz vorgesehenen Gewährung von Bürgschaften oder zinslosen Darlehen.

Ich fordere nun mit meiner Motion, dass das Gesetz mit klaren Rahmenbedingungen zu ergänzen sei; zudem soll das Gesetz aufzeigen, wie der Bund subsidiär zinslose Darlehen oder Bürgschaften sprechen könnte. Denkbar ist, dass man maximale Höhen oder beispielsweise die maximale Grösse des zu unterstützenden Eigentums usw. festlegt. Denkbar wäre auch, dass Boni für Familien gewährt werden, wie man das in anderen Ländern macht. Ich meine, dass die Schweiz hier zwingend etwas tun müsste.

Ein nächster Punkt: In vielen Dorf- und Stadtkernen, beispielsweise im ländlichen Gebiet, stünde schon Wohnraum zur Verfügung. Dieser wird aber aus verschiedenen Gründen nicht genutzt und nicht saniert. Warum? Die Sanierung einer Altliegenschaft ist immer viel, viel teurer; dort braucht es mehr Hypothekardarlehen, wobei die Banken sich in solchen Fällen eher schwertun, weil eine Rendite schwieriger erreicht werden kann. Daher ist es für Eigentürmer schwerer, in einen Altbau zu investieren, weil die finanziellen Mittel fehlen. Folglich sind Sanierungen von Altbauten zu zeitgemässen Wohnflächen sehr teuer. Es ist teurer als das Wohnen auf der grünen Wiese.

Um jetzt dem Primat der Innenverdichtung nachzuleben, sollte diese finanziell auch vonseiten des Bundes und der Kantone mit zusätzlichen Bürgschaften oder Darlehen erleichtert werden. Dieses Instrument kennen wir bereits, es findet erfolgreiche Anwendung bei denkmalgeschützten Bauten. In diesem Bereich auch die Unterstützung für Private zu verbessern, wäre eine sehr gute Möglichkeit, um auf der einen Seite Wohneigentum zu ermöglichen und auf der anderen Seite auch Dorfkerne zu revitalisieren.

Genau das wird mit dem Postulat verlangt; der Kommissionssprecher hat es gesagt. Ich habe es am Anfang schon gesagt: Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen. Das ist der direkte Weg. Es braucht doch nicht zuerst einen Bericht. Ich bin überzeugt, dass sich der Bundesrat mit grosser Kreativität und grossem Engagement in diese Gesetzgebungsarbeiten stürzen wird.

Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen.