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Rösti Albert · Bundesrat · 2023-09-18

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-09-18

Wortprotokoll

Gerne nehme ich Stellung zu diesem interessanten Vorstoss. Die Perspektive Bahn 2050 legt fest, wie der Bahnausbau langfristig ausgerichtet werden soll. Der Ausbau des öffentlichen Verkehrs ist natürlich nicht Selbstzweck, sondern soll vielmehr die wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz insgesamt nachhaltig unterstützen. Der Ausbau der Bahn soll zudem dort erfolgen, wo die Bahn ihre Stärken am besten entfalten kann. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass wir die Grundzüge der Bahn 2050 dann im Rahmen der Beratung zum Stand des Ausbauprogramms - wir haben die Botschaft dazu herausgegeben - en détail besprechen können.

Es geht bei der Perspektive Bahn 2050 keineswegs darum, die Anliegen der Agglomerationen und der ländlichen Regionen gegeneinander auszuspielen. In der Stossrichtung des Bundesrates stehen neben dem Ausbau in den Agglomerationen die Verbindungen von sogenannten intermediären Siedlungsräumen zu den Agglomerationen im Fokus. Bei intermediären Siedlungsräumen handelt es sich eben gerade um ländliche Gebiete. Das Nachfragepotenzial des öffentlichen Verkehrs in diesen Regionen wird unter anderem durch den Ausbau von Verkehrsdrehscheiben, wie wir sie auch schon aus den Agglomerationsprogrammen kennen, die korridorweise Abstimmung der Haltepolitik der Bahn auf die Raumplanung sowie durch die Vernetzung innerhalb des ÖV-Gesamtsystems ausgeschöpft.

Der Schwerpunkt der Weiterentwicklung der Bahn liegt auf der Anbindung von regionalen und ländlichen Zentren. Es ist auch mir persönlich sehr wichtig, dass wir diese Verbindungen haben werden. Im ländlichen Raum garantiert der ÖV die Grunderschliessung sowie den Zugang zu einer Verkehrsdrehscheibe mit Bahnanschluss. Hier sprechen wir im Siedlungsgebiet im ländlichen Raum eher vom Busverkehr. Selbstverständlich soll eben gerade dieser Bahnanschluss auch den Anschluss zwischen motorisiertem Individualverkehr und Zug ermöglichen und entsprechend gestaltet sein. Mit diesen Zielsetzungen möchten wir das Potenzial des öffentlichen Verkehrs stärken.

Die Perspektive Bahn 2050 bewegt sich aber im Rahmen des Eisenbahngesetzes. In Artikel 48a ist das Ziel des Ausbaus der Bahninfrastruktur verankert. Dort sind der Ausbau des Regional- und Agglomerationsverkehrs sowie die Verbesserung der Erschliessung der Berggebiete und Tourismusregionen bereits explizit als Ziele vorgegeben. Die bessere Anschliessung der ländlichen Regionen an die Agglomerationen ist für einen zukünftigen Ausbau also bereits heute gesetzlich festgehalten. Deshalb scheint dem Bundesrat aktuell eine Gesetzesanpassung nicht möglich, und deshalb lehnt er auch Ihre Motion ab.

Ich möchte Ihnen aber versichern, dass uns - dem Bundesrat und mir als Verkehrsminister im Speziellen - dieser Zusammenhalt, diese gute Verbindung zwischen ländlichen Regionen und Agglomerationen, die wir wahrscheinlich in Zukunft noch verstärkt brauchen, ganz wichtig ist.

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