Munz Martina · Nationalrat · 2023-09-18
Munz Martina · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-09-18
Wortprotokoll
Die SP unterstützt die Vorlage und wird auf das Wasserbaugesetz eintreten. Wir unterstützen auch die Minderheit Clivaz Christophe. Der Minderheitsantrag Bulliard wurde ja eben zurückgezogen.
Mit der vorliegenden Revision des Wasserbaugesetzes werden die Raumplanungs- und Instandhaltungsmassnahmen verankert. Gegenüber technischen Eingriffen werden diese Massnahmen klar bevorzugt. Auch das integrale Risikomanagement ist ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung. Wir begrüssen grundsätzlich diese Vorlage. Die Vorlage ist unbestritten, und deshalb konzentriere ich mich auf die Minderheit.
Das Wasserbaugesetz bleibt ein reines Hochwasserschutzgesetz. Natürliche Funktionen von Flüssen werden auch in Artikel 1 nicht erwähnt. In der Vergangenheit wurden die meisten Schweizer Flüsse begradigt. Der Verlust an aquatischer Biodiversität ist deshalb gross. Naturnahe Flüsse sind widerstandsfähiger gegen Hochwasser und Erosion. Die Wiederherstellung und die Erhaltung der ökologischen Funktionen der Flüsse ist deshalb von entscheidender Bedeutung für die Resilienz der Gewässer. Mit dem Klimawandel nehmen Extremereignisse massiv zu. Gerade deshalb wären die Erhaltung und Wiederherstellung naturnaher Flüsse und Gewässer noch wichtiger. Das spart langfristig enorme Kosten. Leider nimmt das Gesetz diesen Ansatz nicht oder zu wenig auf. Natürliche Funktionen von Flüssen und Hochwasserschutz müssen Hand in Hand gehen. Wir unterstützen deshalb die Minderheit Clivaz Christophe bei Artikel 1 Absatz 2. Schon im Zweckartikel soll festgehalten werden, dass die natürlichen Funktionen von Wasserläufen erhalten oder wiederhergestellt werden. Das vermindert das Risiko von Extremereignissen.
Leider wurde der Antrag der Minderheit Bulliard zurückgezogen; wir hätten diesen Antrag unterstützt, da es für den Gewässerunterhalt einzig rund 30 Millionen Franken braucht. Bedenkt man, welche Schäden man verhindern kann, wenn man dieses Geld in die Hand nimmt, dann sieht man: Dieser Mitteleinsatz lohnt sich bestimmt. Ich nehme jedoch an, dass dieses Geld aus einem anderen Topf kommt, sodass es diesen Minderheitsantrag nicht mehr braucht.
Die grossen Schadenereignisse der letzten Jahre machen eine Anpassung des Wasserbaugesetzes notwendig. Menschen und Güter sollen vor Naturgefahren besser geschützt werden. Die Vorlage schafft die Voraussetzungen für vermehrte raumplanerische Massnahmen. Das begrüssen wir sehr. Es braucht aber auch eine bessere Unterstützung der Wiederherstellung und Erhaltung der ökologischen Funktionen von natürlichen Gewässern.
Ich bitte Sie, stimmen Sie dem Gesetz und den Anträgen der Minderheit Clivaz Christophe zu.