Strupler Manuel · Nationalrat · 2023-09-18
Strupler Manuel · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-09-18
Wortprotokoll
Ich mache es kurz, ich muss noch einige Zeit vom vorherigen Geschäft kompensieren.
Um es vorwegzunehmen: Die SVP-Fraktion wird den Änderungen im Bundesgesetz über den Wasserbau und den damit verbundenen Anpassungen im Waldgesetz und im Gewässerschutzgesetz zustimmen. Die Schäden durch die Ereignisse in den letzten Jahren haben gezeigt, dass dies nötig ist. Wir begrüssen es, dass der risikobasierte Ansatz im Umgang mit Naturgefahren gestärkt wird. Zentral dabei ist eine integrale Planung. Es ist auch richtig, dass das Spektrum der abgeltungsberechtigten Massnahmen beim Hochwasserschutz erweitert wird. Aber es ist uns auch wichtig, dass eine Risiko- und Güterabwägung in Bezug auf den Kulturlandverlust mit einbezogen wird. Dazu ist es nötig, sorgsam mit Kulturland umzugehen oder zumindest für eine faire Entschädigung zu sorgen.
Allgemein fragen wir uns immer wieder, ob es richtig ist, dass nicht immer der Hochwasserschutz an erster Stelle steht, und ob nicht die Revitalisierungsziele etwas weniger gewichtet und somit Kulturland und gute Fruchtfolgeflächen geschont werden sollten. So könnte man mit dem gleichen Geld mehr effektiven Hochwasserschutz machen. Wie mein Vorredner schon sagte: Es leben immerhin rund 20 Prozent der Bevölkerung in hochwassergefährdeten Gebieten; sie brauchen Hochwasserschutz, nicht unbedingt mehr Blumenwiesen.
Neu soll auf Antrag unserer Delegation der Bund die Initialpflege neu gestalteter Gewässerräume jeweils während der ersten fünf Jahre mitfinanzieren. Damit soll die Qualität der aufgewerteten Flächen in Sachen Biodiversität verbessert werden. Dafür ist eine richtige und fachmännische Pflege nötig. Mit der Abrechnung und der Betreuung über das Projekt soll das künftig besser sichergestellt werden, damit die Ziele in Sachen Biodiversität eben auch auf den schon vorhandenen Flächen erreicht werden und nicht am Schluss wieder die Landwirtschaftsflächen und die Landwirtschaft hinhalten müssen, um die Biodiversitätsziele zu erfüllen.
Dass die Anträge, die zu zusätzlichen Kosten für den Bund führen würden, abgelehnt wurden, begrüssen wir. Denn bis auf die neu aufgenommene Initialpflege soll die Kompetenz bei den Kantonen und Gemeinden bleiben.
Wir bitten Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen und der Mehrheit zu folgen.