Lexipedia

Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2023-09-19

Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2023-09-19

Wortprotokoll

Ich spreche für die Kommission. Die Mehrheit der WAK-N beantragt Ihnen, nicht auf diese Gesetzesänderung einzutreten.

Die Gesetzesänderung geht auf die Motion Grin 17.3171 zurück. Es geht um eine Erhöhung der Abzüge für Versicherungsprämien und für Zinsen von Sparkapitalien bei der direkten Bundessteuer. Unser Rat hat diese Motion am 6. März 2018 mit 115 zu 77 Stimmen gegen den Antrag des Bundesrates angenommen.

Der Bundesrat hat am 22. Juni 2022 eine Botschaft verabschiedet. Sie sieht, analog zur Motion, vor, die Abzüge für Versicherungsprämien und für Zinsen von Sparkapitalien bei der direkten Bundessteuer wie folgt zu erhöhen: Der Abzug für Alleinstehende soll von heute 1800 auf 3000 Franken erhöht werden, der Abzug für Ehepaare von heute 3600 auf 6000 Franken und die Abzüge pro Kind oder unterstützungsbedürftige Person von heute 700 auf 1200 Franken. Die Vorlage führt bei der direkten Bundessteuer zu Mindereinnahmen. Sie hätten 2022 rund 400 Millionen Franken betragen, davon wären rund 315 Millionen Franken auf[NB]den[NB]Bund[NB]und[NB]85[NB]Millionen[NB]Franken auf die Kantone entfallen.

Der Ständerat hat die Vorlage am 8. Dezember 2022 beraten und ist mit 32 zu 11 Stimmen bei 0 Enthaltungen gemäss dem Antrag seiner Kommission nicht auf die Vorlage eingetreten. [PAGE 1732]

Ihrer Kommission lag ein Mitbericht der Finanzkommission vor. Diese schreibt, dass sie aufgrund der düsteren finanzpolitischen Ausgangslage erneut festhält, dass zusätzliche Ausgaben wie auch Mindereinnahmen aktuell vermieden werden müssen. Sie beantragt der WAK-N mit 17 zu 7 Stimmen, dem Ständerat zu folgen und nicht auf die Vorlage einzutreten. Sie ist grossmehrheitlich der Meinung, dass die vorgesehenen Mindereinnahmen von jährlich etwa 315 Millionen Franken für den Bund angesichts der aktuellen finanzpolitischen Herausforderungen nicht finanzierbar sind. Die Mehrheit beantragt wegen des fehlenden finanziellen Handlungsspielraums Nichteintreten. Sie betont zudem, dass der Ansatz der Vorlage ungeachtet der Mindereinnahmen kaum geeignet sei, um das Problem der steigenden Krankenkassenprämien zu bekämpfen. Die vorgeschlagene Lösung sei ineffizient und setze am falschen Ort an. Wie die Botschaft aufzeige, profitieren von den höheren Steuerabzügen primär höhere Einkommen, nicht der Mittelstand oder die von hohen Krankenkassenprämien stark belasteten Familien. So lautet der Mitbericht der Finanzkommission unseres Rates.

Die Mehrheit Ihrer WAK hat sich mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung dieser Empfehlung angeschlossen und hat Nichteintreten beschlossen. Die Minderheit möchte am bisherigen Beschluss festhalten, weil wir bereits die Motion Grin 17.3171 angenommen haben und weil man mit dieser Vorlage private Haushalte mit rund 400 Millionen Franken pro Jahr entlasten könne. Für die Mehrheit sprechen finanzpolitische und materielle Überlegungen gegen diese Vorlage.

Zu den finanzpolitischen Gründen: Wir haben keinen Spielraum. Namens der Kommissionsmehrheit wurde aufgezeigt, dass wir noch einen Handlungsspielraum von 5 Millionen Franken haben, wenn wir die Vorgaben der Schuldenbremse einhalten wollen. Sämtliche Aufwendungen und Ausfälle, die wir zusätzlich beschliessen, müssten gegenfinanziert werden. Diese Vorlage ist nicht in der Finanzplanung abgebildet, weil der Ständerat am 8. Dezember 2022 nicht auf die Reform eingetreten ist. Diese Vorlage ist also nicht in der Finanzplanung vorgesehen und müsste zuerst noch gegenfinanziert werden.

Die materiellen Gründe gegen diese Vorlage sind folgende: Sie würde nicht zu tieferen Gesundheitskosten führen. Die Vorlage würde zu reinen Mitnahmeeffekten führen. Es würde geringfügig günstiger, und zwar für Gutverdienende. Den Mittelstand und die finanziell schlechtergestellten Haushalte würden diese Abzüge jedoch nicht entlasten.

In finanziell engen Zeiten sollten wir den geringen Spielraum, den wir haben, erst recht nutzen, um Investitionen so zu tätigen, dass die Wertschöpfung gesteigert und ein Return on Investment erreicht wird, statt uns mit solchen Ausgaben den eigenen Handlungsspielraum zu rauben. Dieser Grundsatz sollte natürlich generell gelten, aber bei einer angespannten Finanzlage wie der aktuellen ist er umso dringlicher.

Ihre Kommission beantragt Ihnen daher, dem Ständerat zu folgen und nicht auf die Vorlage einzutreten.

Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2023-09-19 | Lexipedia | Lexipedia