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Frick Bruno · Ständerat · 2003-03-10

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-10

Wortprotokoll

Es geht in den Absätzen 3 und 5 von Artikel 112 um die Anteile der Bundeskasse aus der Mehrwertsteuerprozenterhöhung. Die Frage ist: Soll die Bundeskasse einen Anteil aus diesen Mehrwertsteuerprozenten erhalten, oder soll die gesamte Mehrwertsteuer vollständig und direkt in die AHV-Rechnung bzw. in die IV-Rechnung fliessen? Konkret geht es um einen Anteil von 17 Prozent für die AHV und von 15 Prozent für die IV.

Es gilt Folgendes zu beachten: Die AHV und der Bundeshaushalt sind miteinander sehr eng verflochten. Die Bundeskasse leistet erhebliche Anteile an die AHV. Bis zum Jahre 1972 konnten die Beiträge des Bundes an die AHV durch die zweckgebundenen Einnahmen aus Tabak- und Alkoholsteuer vollständig finanziert werden. Seit 1973 aber nahm der Anteil der Finanzierung durch diese beiden Einnahmen kontinuierlich ab. Heute wird aus Tabak- und Alkoholsteuer und aus dem Anteil am bestehenden Mehrwertsteuerprozent nur noch rund die Hälfte des Bundesbeitrages finanziert.

Das bedeutet, dass der Bund die andere Hälfte seines Beitrages an die AHV und den gesamten Beitrag des Bundes an die IV aus allgemeinen Bundesmitteln finanzieren muss. Wenn wir weiterhin der Bundeskasse einen Anteil aus den zusätzlichen Mehrwertsteuerprozenten gewähren, dann ist das noch immer nicht der Betrag, den der Bund für die AHV-Kasse aufwenden muss. Der Bund wird sich mit der Lösung, die die Kommissionsmehrheit Ihnen vorschlägt, nicht bereichern. Er kann daraus keine Einnahmen für sich generieren. Aber sie verhindert, dass der Bund aus anderen Mitteln zusätzlich die AHV finanzieren muss. Was bewirken wir, wenn wir den Bundesanteil streichen? Der Bund muss seinen Anteil trotzdem leisten, aber er erhält ihn nicht aus den Mehrwertsteuerprozenten.

Was macht das aus? Für das Jahr 2005 rund 710 Millionen Franken, 1250 Millionen Franken für das Jahr 2010 und 2200 Millionen Franken für das Jahr 2015. Diese Summen entziehen wir der Bundeskasse, bzw. wir verpflichten die Bundeskasse, diese Beträge zusätzlich aufzuwenden.

Ich habe die Diskussion der letzten Woche noch lebhaft in mir. Wollen wir die Bundeskasse mit diesen Beträgen aushungern? Bis in zehn, fünfzehn Jahren mehr als 2 Milliarden Franken jährlich? Das heisst: Wir entziehen dem Bund 3 bis 4 Prozent seiner Einnahmen, ohne dass wir sagen, wie wir diese kompensieren können. Wir müssen auch sehen: In der AHV und in der IV besteht zurzeit noch eine ungebrochene Dynamik der Zunahmen der Ausgaben und der Rentenbezüger. Bei der IV sind es real jährlich 2,4 Prozent, bei der AHV real jährlich 2,5 Prozent.

Wir reissen damit ein Loch in die Bundeskasse, das wir nicht mehr stopfen können. Wir geben vor, dass wir genügend Mittel für die AHV hätten, weil wir die gesamten Mehrwertsteuerprozente in die AHV-Kasse fliessen lassen. Aber das ist nur vordergründig so. Lassen Sie mich das mit dem Bild eines Brunnens erklären. Die AHV-Kasse gleicht einem Brunnen, der aus drei Röhren gespiesen wird: Die eine sind die Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer; die zweite sind die Beiträge des Bundes; die dritte sind die zusätzlichen Mehrwertsteuerprozente. Heute besteht die Regel, dass aus der Brunnenstube der Mehrwertsteuerprozente ein Teil zuerst in die Brunnenstube des Bundes und von dort in den Brunnen fliesst. Wenn wir nun bestimmen - das wollen die Minderheit und der Nationalrat -, dass das Wasser aus der Brunnenstube Mehrwertsteuer direkt in den Brunnen fliesst, aber aus dem Rohr, das aus der Brunnenstube des Bundes kommt, immer noch gleich viel Wasser fliesst, dann leeren wir doch die Brunnenstube des Bundes, ohne dass wir sie nachfüllen. Jährlich fehlen dort viele Millionen, ab 2015 jährlich 2,2 Milliarden Franken. Wie gleichen wir den Mangel aus? Die Frage ist offen. Im Ergebnis - der Antrag der Minderheit führt dazu - schwächen wir die Bundeskasse massiv, ohne für einen Ausgleich besorgt zu sein.

[PAGE 107] Ich meine, wir haben nur zwei Möglichkeiten: Entweder erhöhen wir die Steuern, um das Manko in der Bundeskasse auszugleichen; oder wir machen Schulden und lassen unsere Kinder in fünfzehn Jahren bezahlen, was wir heute als Zeche verteilen. Das ist nicht verantwortbar. Ich hoffe, Sie teilen diese Meinung und stimmen der Mehrheit zu.