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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2023-09-19

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2023-09-19

Wortprotokoll

Ich kann gut beide Motionen gemeinsam beantworten. Der Bundesrat lehnt beide ab.

Die Motion 22.3963, die gerade begründet wurde, fordert die Aufhebung des Bundespersonalgesetzes. Ich möchte auf Folgendes hinweisen: Anlässlich der Revision des Bundespersonalgesetzes 2012 haben sich Bundesrat und Parlament gegen eine vollständige Aufhebung und gegen eine vollständige Übernahme des OR ausgesprochen. Auch die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat letztes Jahr eine solche Änderung abgelehnt. Sie sah keinen Mehrwert in einem solchen Wechsel.

Noch zur Motion 22.3962, die durch Herrn Strupler begründet wurde: Hier geht es um die Angleichung des Kündigungsschutzes des Bundespersonals ans Obligationenrecht. Es ist tatsächlich so, dass schon heute in vielen Bereichen des Personalrechts der Bundesverwaltung das Obligationenrecht zur Anwendung kommt. Es gibt nur einige wenige Regelungen, die anders sind. Ich möchte hier darauf hinweisen, dass sich staatliche Organe an die Bundesverfassung halten müssen. Dies gilt auch, wenn die Bundesverwaltung als Arbeitgeberin Arbeitsverhältnisse kündigen will. Dabei gilt es insbesondere, die Verfassungsgrundsätze der Gleichbehandlung, der Verhältnismässigkeit und des Willkürverbots einzuhalten. Daraus folgt, dass die Kündigung von Bundesangestellten nur aus sachlichen Gründen erfolgen darf, und sie muss auch schriftlich in einer Verfügung begründet werden. Es sind diese Grundsätze, also die sachlichen Gründe und auch die schriftliche Begründung in einer Verfügung, die den Unterschied zum OR bilden. Es kann also festgehalten werden, dass die sonstigen Regelungen des OR weitgehend übernommen wurden.

Ich bitte Sie deshalb im Namen des Bundesrates, beide Motionen abzulehnen.