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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2023-09-19

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2023-09-19

Wortprotokoll

Die ESTV hat im Jahr 2019 als Aufsichtsbehörde bundesweit eine ausführliche Untersuchung der Besteuerung der nach dem Aufwand besteuerten Personen durchgeführt. In bestimmten Fällen hat die ESTV insbesondere Lücken bei der Berechnung oder Dokumentierung des jährlichen Gesamtaufwandes festgestellt, der für die Festlegung des steuerbaren Einkommens ausschlaggebend ist. Die Nachbereitung dieser Untersuchung erfolgte von 2020 bis 2022 und wird in diesem Jahr abgeschlossen sein.

Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) sieht betreffend die Besteuerung nach dem Aufwand die gleichen Anspruchsvoraussetzungen wie das Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) vor. Sowohl nach Artikel 14 Absatz 3 DBG als auch nach Artikel 6 Absatz 3 StHG bilden die jährlichen, im In- und Ausland entstandenen Lebenshaltungskosten der steuerpflichtigen Person und der von ihr unterhaltenen Personen die primäre Berechnungsgrundlage für das steuerbare Einkommen. Weil die Anspruchsvoraussetzungen für die Aufwandbesteuerung in beiden Gesetzen identisch sind, entfalten die genannten Kontrollen der ESTV faktisch eine analoge Wirkung auf die Kantons- und Gemeindesteuern, da diese auf harmonisierten kantonalen Gesetzesbestimmungen beruhen.

Die im Jahre 2019 von der ESTV durchgeführten Kontrollen im Bereich der Aufwandbesteuerung bei der direkten Bundessteuer und die Nachbearbeitungen in den Jahren 2021, 2022 und 2023 führen dazu, dass die gesetzlichen Bestimmungen in diesem Bereich korrekt angewendet werden. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es keinen zusätzlichen Kontrollmechanismus braucht.