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Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2023-09-19

Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2023-09-19

Wortprotokoll

Der Nationalrat hat der parlamentarischen Initiative Amaudruz 21.520, "Der Verkehrswert von nichtkotierten Wertpapieren soll dem Buchwert des Unternehmens entsprechen", am[NB]27.[NB]Februar 2023 mit 132 zu 58 Stimmen bei 2 Enthaltungen auf Antrag einer Mehrheit unserer Kommission keine Folge gegeben. Trotzdem hat Ihre Kommission einen potenziellen Handlungsbedarf identifiziert und sich in der Folge an ihrer Sitzung vom 26. Juni 2023 mit der Frage befasst, wie personenbezogene Gesellschaften für die Bemessung der Vermögenssteuer angemessen bewertet werden. Dazu hat sie Vertreterinnen und Vertreter der Finanzdirektorenkonferenz, der Schweizerischen Steuerkonferenz, von[NB]Expertsuisse[NB]und[NB]des[NB]Schweizerischen Gewerbeverbands angehört.

Die Motion der WAK-N verlangt im Wesentlichen, bei der Bemessung der Vermögenssteuer personenbezogener Gesellschaften eine Bewertung nach dem Substanzwert vorzusehen. Artikel 14 des Steuerharmonisierungsgesetzes sieht vor, dass die Wertpapiere zum Verkehrswert bewertet werden. Das Gesetz legt aber nicht fest, wie dieser für die steuerpflichtige Person massgebende Wert zu berechnen ist. Die Steuerverwaltungen haben über die Schweizerische Steuerkonferenz ein Kreisschreiben verabschiedet, wonach sich aufgrund eines sehr tiefen Kapitalisierungsfaktors sehr hohe Ertragswerte ergeben. Aktive Unternehmen haben Aktiva, Passiva sowie einen Goodwill, der den wiederkehrenden Einnahmen bzw. der künftigen Ertragskraft des Unternehmens entspricht. Der Ertragswert eines Unternehmens ist nur dann eine sinnvolle Grösse, wenn das Unternehmen nach einem Aktionärswechsel weiterhin dieselben Gewinne erwirtschaftet wie vorher.

Die heutige Situation mit dem Kreisschreiben Nr. 28, das erst noch kantonal sehr unterschiedlich angewendet wird, führt zu Werten, die störend sind. Der Steuerwert wird aufgrund der Steuererklärung berechnet und dem Verwaltungsrat mitgeteilt. Gerade für viele kleinere Unternehmen mit weniger als fünfzig Mitarbeitenden - das sind rund 98 Prozent von insgesamt rund 600[NB]000 Unternehmen - ist dieser Wert überhöht und nicht nachvollziehbar.

Die Anhörung bestätigte aus Sicht der Kommissionsmehrheit, dass gesetzlicher Anpassungsbedarf besteht. Bei kleinen KMU entspricht der theoretische Verkehrswert des Unternehmens oft nicht dem tatsächlichen Marktwert, was insbesondere bei der Nachfolgeregelung Probleme bereitet. Eine Anpassung des Artikels müsse sicher sorgfältig erfolgen, was ohne Zweifel eine Herausforderung darstelle. Die Motion soll aber auch zuhanden der Schweizerischen Steuerkonferenz einen gewissen Handlungsdruck auslösen, damit in diesem Gremium auf das Anliegen eingegangen wird und unter Umständen eine Anpassung via Kreisschreiben mit möglichen Lösungsansätzen erfolgen kann.

Die Minderheit anerkennt zwar die Problematik und empfindet das geltende Recht nicht als optimale Lösung, es seien jedoch im Hinblick auf eine möglicherweise bessere Lösung noch viele Fragen offen. Ein Kommissionspostulat wäre ihrer Ansicht nach zielführender gewesen.

Mit 16 zu 8 Stimmen bittet Sie die Kommission, der Motion zuzustimmen.