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Strupler Manuel · Nationalrat · 2023-09-19

Strupler Manuel · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-09-19

Wortprotokoll

Mit unserer Fraktionsmotion möchten wir erreichen, dass das Bundespersonalrecht dahin gehend angepasst wird, dass der Kündigungsschutz des Bundespersonals die Mindestanforderungen gemäss den Artikeln 334 bis 337 OR nicht mehr übersteigt.

Der weitaus grösste Posten beim Eigenaufwand des Bundes, das hören wir dann beim Budget wieder, ist der Personalaufwand mit inzwischen über - über! - 6 Milliarden Franken jährlich. Einsparungen bei den Personalkosten und Arbeitsstellen wären angezeigt. Das heutige Bundespersonalrecht verunmöglicht oder erschwert aber jegliche Umstrukturierungen, wie sie gerade auch aufgrund der Digitalisierung nötig und sicher möglich wären. Bundesangestellte unterliegen dem Bundespersonalrecht und nicht wie andere Arbeitnehmer aus der Privatwirtschaft den Anstellungsbedingungen nach dem Obligationenrecht. Dies erschwert Entlassungen überaus. Faktisch werden diese zum Teil fast verunmöglicht.

Die SVP-Fraktion verlangt vor diesem Hintergrund zwingend eine Angleichung des Kündigungsschutzes des Bundespersonals an das Obligationenrecht. Eine Sonderstellung von Bundesangestellten gegenüber allen anderen Arbeitnehmern in der Schweiz ist weder gerechtfertigt noch zeitgemäss. Dieser Extrazug ist für uns total unverständlich. Beim Lohn und bei Privilegien wie den unverhältnismässigen Pensionskassenlösungen wird ja auch gerne der Vergleich mit der Privatwirtschaft gemacht. Gerade die Ratslinke hat sich ja vor Kurzem über die hohe Abgangsentschädigung des Direktors des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit, Herrn Bock, empört. Die Bundesverwaltung begründete diese aber mit dem Bundespersonalrecht. Das ist ein Grund mehr, diesen alten Zopf abzuschneiden und den Kündigungsschutz den Mindestanforderungen gemäss OR oder der Privatwirtschaft anzupassen. Dies sollten wir tun, zumal ja der Bundesrat in seiner Antwort schreibt, dass dies in vielen Bereichen momentan schon so sei. Gerade deshalb verstehe ich seine abweisende Haltung bezüglich dieser Motion nicht, würde sich doch jetzt die Chance bieten, das in allen Bereichen so anzupassen.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung unserer Motion und somit von mehr Fairness gegenüber der übrigen arbeitenden Bevölkerung, die gerade jetzt, wo wieder vermehrt dunkle Wolken am Arbeitsmarkt aufziehen und Kündigungen drohen, nicht von solchen Privilegien profitieren kann. Für sie ist es unverständlich, dass Personen, die mit ihrem Steuergeld bezahlt werden, nicht gleich behandelt werden.