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von Falkenstein Patricia · Nationalrat · 2023-09-20

von Falkenstein Patricia · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion · 2023-09-20

Wortprotokoll

Mein Vorredner hat sehr ausführlich argumentiert und erklärt, wieso wir eintreten möchten. So kann ich mich kurzhalten.

Bekanntlich traten im Januar 2023 Änderungen des Erbrechts in Kraft, die eine grössere Flexibilität bei der erbrechtlichen Unternehmensnachfolge ermöglichen. Damit die Unternehmensnachfolge weiter vereinfacht werden kann, beantragt der Bundesrat in seiner Botschaft drei zentrale Massnahmen: Erstens schafft er ein Recht der Erbinnen und Erben auf Integralzuweisung eines Unternehmens oder von Beteiligungen, welche die Kontrolle über das Unternehmen einräumen, in der Erbteilung, falls die Erblasserin oder der Erblasser keine diesbezügliche Verfügung getroffen hat. Zweitens führt der Entwurf für Unternehmensnachfolgerinnen und Unternehmensnachfolger die Möglichkeit ein, einen Zahlungsaufschub von den anderen Erbinnen und Erben zu erhalten. Drittens legt er spezifische Regeln für den Anrechnungswert des Unternehmens im Rahmen der Erbteilung fest.

In der Vernehmlassung fand der Vorentwurf eine überwiegend positive Aufnahme. 18 Kantone begrüssten ihn, nur ein Kanton war ausdrücklich dagegen. Von fünf in der Bundesversammlung vertretenen Parteien sagten vier Ja und nur eine, die SVP, Nein. 17 von 27 Organisationen begrüssten den Vorentwurf, nur eine Organisation sprach sich ausdrücklich dagegen aus. Obwohl also der Vorentwurf sehr positiv aufgenommen wurde und diese Lösung seitens der Wirtschaft und vor allem des Gewerbes sehr begrüsst und mitgestaltet wurde, beschloss der Ständerat als Erstrat am 15. Juni 2023 mit 27 zu 12 Stimmen bei 4 Enthaltungen, nicht auf die Vorlage einzutreten.

Unsere Kommission hat diese Vorlage in zwei Sitzungen am[NB]3.[NB]und 4. Juli sowie am 31. August und 1. September behandelt. In der Eintretensdebatte wurde von allen betont, dass eine klare Regelung der Unternehmensnachfolge sehr wichtig sei. Verständnis wurde auch für den Erhalt eines Unternehmens im Erbfall geäussert. In der Botschaft wird ausgeführt, dass pro Jahr etwa 14[NB]000 bis 16[NB]000 Unternehmen vor einer Unternehmensnachfolge stehen und dass bei rund 3400 davon Finanzierungsprobleme aufgrund erbrechtlicher Regelungen auftreten könnten.

In der Kommission bestand diesbezüglich aber keine Einigkeit. Eine Minderheit will nicht eintreten. Insbesondere wurde von einzelnen Mitgliedern in Abrede gestellt, dass eine grosse Anzahl von Unternehmen wegen erbrechtlichen Fragen liquidiert werden müsse. Gründe dafür, dass Unternehmen nicht weitergeführt würden, seien eher darin zu finden, dass es keinen Nachfolger oder keine Nachfolgerin gebe.

Die Minderheit macht geltend, dass diese Vorlage mit der Bevorzugung des für die Unternehmensnachfolge am besten geeigneten Erben auch Ungerechtigkeiten gegenüber denjenigen, die das Unternehmen nicht übernehmen, beinhalte. Der vorgesehene Zahlungsaufschub stelle einen Nachteil für diejenigen Erben dar, welche dringend auf Geld angewiesen seien und nicht problemlos zehn Jahre warten könnten. Die Besteuerung durch die Kantone sei ein bereits bestehendes Instrument, um Unternehmensübertragungen zu erleichtern. Die Vorlage erwähne aber diese Möglichkeit nicht mit Hinweis auf die Zuständigkeit der Kantone. Es stelle sich generell die Frage, ob der Erhalt einer Unternehmung in der Familie wirklich als viel wichtiger zu gewichten sei als die korrekte Entschädigung aller Erben im Rahmen einer Erbteilung. Das heutige Erbrecht habe den Spielraum zudem schon bedeutend vergrössert.

Die Mehrheit tritt aber auf die Vorlage ein. Das Vernehmlassungsverfahren habe gezeigt, dass es die Verbände des Gewerbes, der Fachanwälte im Erbrecht und die überwiegende Mehrheit der Kantone für wichtig erachten, zusätzlich zu den bereits in Kraft gesetzten Neuerungen im Erbrecht diese Ergänzungen ins Zivilgesetzbuch einzufügen. Man habe es nicht mit einer rein erbrechtlichen Vorlage zu tun, sondern mit einer Vorlage, die auch wirtschaftspolitisch relevant sei; dies auch mit Blick auf die Bestrebung, mit dieser Lösung Firmen und auch Arbeitsplätze zu erhalten. Man könne versuchen, auf Kritiken, die im Ständerat geäussert worden sind, nach Möglichkeit einzugehen und Kompromisse zu schliessen. In der Abwägung mit der Zielsetzung, die mit dieser Vorlage verbunden ist, findet die Mehrheit, dass es doch ein legitimes Anliegen ist, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit der Erhalt von Familienunternehmen möglichst gesichert werden kann.

Vor diesem Hintergrund ist die Mehrheit der Kommission der Meinung, dem Bundesrat zu folgen und auf diese Vorlage einzutreten, sei richtig. Auf die einzelnen Artikel komme ich später zu sprechen.

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