Marti Min Li · Nationalrat · 2023-09-20
Marti Min Li · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-09-20
Wortprotokoll
Die Vorlage, die wir heute beraten, bezweckt eine Vereinfachung der Unternehmensnachfolge im Erbrecht. Die meisten Unternehmen in der Schweiz sind privat gehalten und haben eine konzentrierte Inhaberschaft. Die erbrechtliche Unternehmensteilung kann daher mit den Pflichtteilansprüchen in Konflikt geraten.
In der Kommission haben wir erfahren, dass jährlich rund 16[NB]000 Unternehmen von einer Nachfolgeregelung betroffen sind und dass bei rund 3400 dieser Unternehmen aufgrund der aktuell bestehenden erbrechtlichen Regelungen Finanzierungsprobleme auftreten. Genau hier setzt die Vorlage an, sie will die Unternehmensnachfolge vereinfachen. Hierzu schlägt der Bundesrat drei zentrale Massnahmen vor:
1.[NB]Er schafft ein Recht der Erbinnen und Erben auf Integralzuweisung eines Unternehmens oder von Beteiligungen, die in der Erbteilung die Kontrolle über das Unternehmen einräumen, wenn die Erblasserin oder der Erblasser keine diesbezügliche Verfügung getroffen hat.
2.[NB]Die Vorlage will für Unternehmensnachfolgerinnen und -nachfolger die Möglichkeit einführen, einen Zahlungsaufschub von den anderen Erbinnen und Erben zu erhalten.
3.[NB]Die Vorlage legt spezifische Regeln für den Anrechnungswert im Rahmen der Erbteilung fest.
Diese vorgeschlagene Vereinfachung der Unternehmensnachfolge beinhaltet ein Dilemma, das ich schon angesprochen habe: Auf der einen Seite geht eine Vereinfachung der Unternehmensnachfolge zulasten der anderen Pflichtteilserben und damit auch zulasten der Gleichbehandlung; auf der anderen Seite liegt es im elementaren volkswirtschaftlichen Interesse, dass Unternehmen weitergeführt und damit auch Arbeitsplätze erhalten werden können.
Im Ständerat gab es einigen Widerstand gegen diese Vorlage, es gab auch eine Reihe von weiteren Abklärungen. Am Schluss erfolgte ein Nichteintreten, wofür im Wesentlichen zwei Gründe vorgebracht wurden: Der eine ist die Ungleichbehandlung der Erbinnen und Erben, der andere der Einwurf, die Vorlage sei viel zu kompliziert und bringe daher auch keine Vereinfachung mit sich. Man muss dazu allerdings sagen, dass das Erbrecht - wir haben dazu hier ja auch schon einige Vorlagen beraten - immer eine gewisse Komplexität mit sich bringt und dass die Gleichbehandlung der Erbinnen und Erben in einem Fall, in dem es nur ein Unternehmen zu vererben gibt, auch im geltenden Recht zu Herausforderungen führt. Die Vorlage versucht die Gleichbehandlung zu wahren, indem der gesetzliche Pflichtteil der anderen nicht gefährdet wird.
Es handelt sich wie gesagt um eine Gesamtabwägung, in der auch das volkswirtschaftliche Interesse am Weiterbestand der Unternehmung zu berücksichtigen ist. Die Vorlage wurde auch auf Anregung der Wirtschaft erlassen und wurde in der Vernehmlassung von den Wirtschaftsverbänden wie auch von den Gewerkschaften befürwortet.
Aus diesem Grund möchten wir Ihnen beliebt machen, auf die Vorlage einzutreten und ihr am Schluss auch zuzustimmen.