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Schweiger Rolf · Ständerat · 2003-03-10

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-10

Wortprotokoll

Ich sage zuerst etwas Grundsätzliches: Herr Bundesrat Villiger hat uns letzte Woche - es ging um finanzpolitische Fragen - den Mahnfinger gezeigt. Er hat zu Recht darauf hingewiesen, dass wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier dann, wenn es um Allgemeines geht, grossmundig Forderungen aussprechen, uns aber dann, wenn es konkret wird, völlig anders verhalten. Es ging damals darum, dass alle vom Sparen sprechen, dies aber viele nicht daran hindert, immer und immer wieder neue Ausgaben zu fordern. Diese Widersprüchlichkeit parlamentarischen Verhaltens macht die gesamte Politik unglaubwürdig. Wer glaubt uns noch, wenn wir heute Grundsätzliches fordern, morgen aber im konkreten Einzelfall das pure Gegenteil davon tun?

Wir laufen heute wieder Gefahr, uns so zu verhalten, diesmal in einer wirtschaftspolitischen Frage. Was meine ich? Jeder - von links bis rechts - ist damit einverstanden, wenn gesagt wird, unsere Wirtschaft dürfe nicht immer und immer wieder mit neuem Ballast, mit neuen Auflagen, mit zusätzlichen Verpflichtungen, mit weiteren Detaillierungsvorschriften behaftet werden; jede zusätzliche Normierung und Regulierung generiere zusätzlichen Aufwand und damit zusätzliche Kosten und sei deshalb - richtig betrachtet - wirtschaftsfeindlich.

Nun, da der Elektrizitätswirtschaft mit einer Kennzeichnungspflicht neue, aufwendige und damit Kosten verursachende Vorschriften auferlegt werden sollen, soll dies alles nicht mehr gelten. Man könnte für eine solch widersprüchliche Haltung allenfalls noch ein gewisses Verständnis haben, wenn Deklarierungsvorschriften sinnvoll wären, beispielsweise dann, wenn sie das Marktverhalten der Konsumenten zu beeinflussen vermöchten. Das aber ist nach der Ablehnung des EMG eben gerade nicht mehr der Fall. Die Konsumentinnen und Konsumenten sind nach der abgelehnten Marktöffnung eben nicht frei, den Lieferanten ihres elektrischen Stroms zu bestimmen. Wie auch immer der bezogene Strom gekennzeichnet ist, ich muss ihn so beziehen, wie er mir geliefert wird. In einem geschlossenen Markt gibt es verbraucherseits keine Einflussmöglichkeiten. Auch die Netzbetreiberinnen, die nicht selbst Zugang zum Überlandnetz haben, können keinen Einfluss nehmen, da sie genauso im überlagerten Netz gefangen sind. Wenn wir uns deshalb wirtschaftspolitisch kohärent verhalten wollen, kommen wir nach der Ablehnung der Marktöffnung nicht darum herum, konsequenterweise auch eine Kennzeichnungspflicht abzulehnen und uns dem Nationalrat anzuschliessen.

Dafür spricht weiter noch Folgendes: Die Formulierungen über die Kennzeichnungspflicht, wie sie unser Rat beschlossen hat, weisen einen Detaillierungsgrad auf, der einer Verordnung, nicht aber einem Gesetz entspricht. Das ist insbesondere auch deshalb problematisch, weil die EU, obwohl dort der Elektrizitätsmarkt geöffnet ist, erst jetzt daran ist, Regelungen über die Herkunftsbezeichnung deselektrischen Stroms zu formulieren. Wir laufen also Gefahr, eine isolierte, international nicht kompatible Lösung zu treffen. Der Bundesrat ist, wie wir wissen, daran, zu allen mit dem Elektrizitätsmarkt zusammenhängenden Fragen eine neue Vorlage auszuarbeiten. Wenn überhaupt Deklarierungsvorschriften, dann gehören sie dahin.

Ich habe gesagt, dass Deklarierungsvorschriften dann einen Sinn machen könnten, wenn sie das Marktverhalten von uns allen zu beeinflussen vermögen. Eine solche Beeinflussung können auch in der Schweiz einzelne Elektrizitätsunternehmungen haben wollen, so beispielsweise dann, wenn sie Solarstrom anbieten und hierfür höhere Preise verlangen. Damit wird aber nur ein bestimmter, sehr kleiner Kundenkreis, nicht aber das Gros der Strombezüger angesprochen. Für den Schutz und den Informationsbedarf solch kleinster Kundenkreise haben wir das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Für alle diejenigen aber, für welche Art und Herkunft des elektrischen Stroms irrelevant sind und wegen des geschlossenen Marktes irrelevant sein müssen, ist eine Deklarierungspflicht weder nötig noch sinnvoll. Sie kann auf das Kundenverhalten des Gros der Strombezüger auch prinzipiell betrachtet keinen Einfluss haben. Wenn wir hierfür gleichwohl Normen erlassen, legiferieren wir im Grunde genommen nur um des Legiferierens willen. Wir kreieren Normen, die nur den Betroffenen zum Nachteil gereichen, irgendwelchen Dritten aber nichts bringen, für Dritte keinerlei Konsequenzen haben und für Dritte insbesondere nicht irgendwelche Vorteile generieren.

So als Gesetzgeber tätig zu sein ist rechtlich falsch und wirtschaftspolitisch kontraproduktiv. Jegliche Kennzeichnungspflicht ist deshalb derzeit abzulehnen. Die Situation kann dann - aber erst dann - anders beurteilt werden, wenn der Elektrizitätsmarkt doch noch einmal geöffnet werden sollte. Dann können Informationen die Entscheidfindung der Kundinnen und Kunden, somit also das Konsumverhalten, beeinflussen. So weit sind wir aber heute noch nicht.

Deshalb beantrage ich Ihnen, der Minderheit I zuzustimmen und damit dem nationalrätlichen Beschluss zu folgen und eine der verbleibenden Differenzen zu bereinigen.

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