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Grossen Jürg · Nationalrat · 2023-09-20

Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2023-09-20

Wortprotokoll

Ich spreche für die GLP-Fraktion zum Eintreten und gleichzeitig auch zu den beiden Blöcken. Ich werde mich nachher nicht mehr äussern und nicht mehr sprechen.

Die grünliberale Fraktion tritt auf das Unternehmensentlastungsgesetz ein, lehnt die Rückweisungsanträge ab und unterstützt in der Detailberatung überall die Mehrheit. Mir persönlich und uns Grünliberalen ist ein starker, aber gleichzeitig schlanker Staat sehr wichtig. Er soll sich auf seine Kernaufgaben konzentrieren und seine Dienstleistungen wie ein modernes Unternehmen organisieren. Mit dem vorliegenden Unternehmensentlastungsgesetz soll der Staat den Unternehmen endlich gute, schlanke Rahmenbedingungen bieten, statt sie weiterhin durch unnötige Bürokratie einzuschränken. In den letzten Jahren ist zwar in Sachen Bürokratie nicht alles schlechter geworden, das darf man ehrlicherweise sagen; es gibt durchaus Verbesserungen. Die Digitalisierung hat den Unternehmen schon einiges gebracht, und auch die Behörden haben schon ein paar wenige gute Projekte umgesetzt. [PAGE 1789] Aber insgesamt sind wir in Bezug auf staatliche Dienstleistungen ein digitales Entwicklungsland.

Es braucht endlich Mut, hier mit grossen Schritten vorwärtszumachen. Ein durchgängig elektronischer, medienbruchfreier Behördenverkehr über alle Staatsebenen und alle Behördenkontakte hinweg ist längst ein dringendes Bedürfnis. Das Gleiche gilt übrigens auch für obligatorische Versicherungen, Umfragen usw. Als Unternehmer im Bauwesen habe ich täglich mit Schnittstellen und Kontakten in den Bereichen Industrie, Tourismus, Gesundheit und vielen mehr zu tun. Die allermeisten Rückmeldungen, die ich erhalte, beziehen sich auf Überregulierung, überbordende Bürokratie, aber auch auf zu langsame analoge Verfahren und insbesondere unnötige Doppelspurigkeiten. Es besteht dringender Verbesserungsbedarf.

Leider werden heute alle, die den Mut haben, neue Lösungen zu entwickeln oder ein Projekt zu lancieren, und die es auch effizient abwickeln wollen, zuerst primär von einem unsäglichen Bürokratiemonster ausgebremst, insbesondere durch Medienbrüche, Formularkrieg oder Verzögerungen wegen letztlich unberechtigten Einsprachen derjenigen, die den Status quo verteidigen wollen. Das ist schädlich und problematisch. Ein Land, das so funktioniert, prosperiert nicht nachhaltig. Wir müssen uns mit diesem Gesetz endlich von den genannten Fesseln lösen und befreien.

Die Grünliberalen lehnen eine Ausweitung der Vorlage auf private Bereiche, wie von der Minderheit und vom Ständerat verlangt, aber ab. Die Bürokratie würde hier unabsehbar gross. Dieser Lösungsansatz war nicht in der Vernehmlassung, und es liegen keine Abschätzungen zu den Auswirkungen dieser Ausweitung vor. Genauso lehnen wir aber die zusätzlichen Prüfpflichten, wie sie von rechts verlangt werden, ab. Auch hier wäre das Kosten-Nutzen-Verhältnis unseres Erachtens ungünstig.

Der Staat soll das Unternehmertum mit guten Rahmenbedingungen unterstützen und nicht durch Bürokratie unnötig einschränken. Dafür braucht es unter anderem, wie ich gesagt habe, einen durchgängig elektronischen Behördenverkehr, der für die Unternehmen einfach und unkompliziert zu bewältigen ist. Letzte Woche haben wir aus Überzeugung die Einführung einer untauglichen Regulierungsbremse abgelehnt. Diese wäre eher eine Reformbremse statt ein taugliches Instrument gegen die Bürokratie gewesen. Das vorliegende Unternehmensentlastungsgesetz hingegen unterstützen wir Grünliberalen aus Überzeugung und mit Herzblut, denn es zielt darauf ab, mit konkreten Massnahmen die Regulierungsbelastung der Unternehmen zu reduzieren und die Digitalisierung von Behördenleistungen für Unternehmen weiter auszubauen.

So sollen endlich die elektronischen Behördenleistungen für Unternehmen über die zentrale Plattform Easygov über einen einzigen Account zugänglich werden. Weiter muss die Bundesverwaltung mit diesem Gesetz künftig beim Ausarbeiten von Erlassen die einmaligen und die wiederkehrenden Kosten abschätzen, die für die Unternehmen durch die Vorschrift entstehen. Diese Schätzung muss dem Nutzen des Erlasses gegenübergestellt werden. Wird ein Erlass ausgearbeitet, muss die Verwaltung das Potenzial für die Vereinfachungen und Entlastungen prüfen. Jährlich hat der Bundesrat mehrere Bereiche festzulegen, die auf das Potenzial für die Entlastung der Unternehmer überprüft werden können. Zusätzlich sind regelmässige Berichte zur Unternehmensentlastung vorgesehen. Das sind alles nötige und sinnvolle Massnahmen.

Es gibt noch viel zu tun, um den Unternehmen schlanke Systeme anzubieten. Ich erwähne nochmals die aus unserer Sicht wichtigsten, zentralen Elemente:

1.[NB]Elektronische Behördenleistungen müssen durchgängig über alle staatlichen Ebenen hinweg ausgebaut werden, wie es im 4. Abschnitt des Gesetzes vorgesehen ist. Unternehmen sollen Basisdaten nicht ständig von Neuem eingeben müssen, obwohl sie der Verwaltung eigentlich längst bekannt sind.

2.[NB]Die Prozesse sind generell so auszugestalten, dass Unternehmen nur eine Ansprechstelle bei der Verwaltung haben und sich die Verwaltung intern koordiniert, anstatt dass Unternehmen an verschiedene Verwaltungsstellen verwiesen werden. Das erreichen wir zwar noch nicht alles mit diesem Gesetz, zumindest nicht vollumfänglich, aber es wird die Basis dafür gelegt.

3.[NB]Die Ermittlung der Regulierungskosten ist eine wichtige Grundlage für das Gesetzgebungsverfahren, aber es ist nicht die einzige. Den Kosten ist, wie in Artikel 1 Buchstabe a vorgesehen, stets auch der volkswirtschaftliche Nutzen gegenüberzustellen, welcher nach unserer Auffassung auch den Nutzen für die Gesellschaft und die Umwelt enthält. Es ist richtig, dass bei der Ausarbeitung der rechtsetzenden Erlasse die Regulierungskosten so genau wie möglich abgeschätzt und offengelegt werden. Dies gilt auch für Vorlagen, die das Parlament im Rahmen von parlamentarischen Initiativen erarbeitet.

4.[NB]Die Schaffung einer verwaltungsunabhängigen Prüfstelle für die Schätzungen der Regulierungskosten, wie in Artikel 5a vorgesehen, ist ein zentrales Element. Sie wird auf jeden Fall nicht so viel kosten wie die Entlastung, die erzielt wird, und das ist entscheidend.

Ich habe damit alle aus unserer Sicht wichtigen Aspekte beleuchtet und unsere Haltung begründet. Wie erwähnt, spreche ich danach in der Detailberatung nicht mehr.

Die grünliberale Fraktion tritt auf die Vorlage ein, lehnt die beiden Rückweisungsanträge ab und unterstützt überall jeweils den Antrag der Kommissionsmehrheit.