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Bischof Pirmin · Ständerat · 2023-09-21

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-09-21

Wortprotokoll

Wir sind in der Eintretensdebatte, und wir sind, glaube ich, einhellig der Meinung, dass wir auf die Vorlage eintreten. Diese Meinung vertrete ich auch. Wir haben diese Eintretensdebatte und diese Vorlage vor uns, weil das Schweizervolk am 13. Februar 2022 die Verfassung geändert hat, gestützt auf eine Volksinitiative, mit einer grossen Mehrheit und gegen den Willen des Bundesrates und unseres Parlamentes. Aber das Schweizervolk hat das beschlossen, und wenn die Verfassung von der Bevölkerung geändert wird, haben wir diesen Verfassungsauftrag gefälligst umzusetzen. Man kann darüber diskutieren, wie weit die Gesetzgebung, die der Bundesrat jetzt bringt, über den zwingenden Bestand des neuen Verfassungsartikels hinausgeht. Das werden wir in der Detailberatung sehen. Dort kann man im Einzelnen sagen, was zu weit geht und was nicht. Wir können aber nicht einfach den neuen Verfassungsartikel nicht umsetzen.

Wissen Sie, was neu in der Verfassung steht? Sie sehen das in der Botschaft. Ich lese Ihnen den neuen Artikel 118 Absatz 2 Buchstabe b vor. Im zweiten Teilsatz heisst es: "[...] er" - das ist der Bund - "verbietet namentlich jede Art von Werbung für Tabakprodukte, die Kinder und Jugendliche erreicht". Ich lese es noch einmal: "[...] er verbietet namentlich jede Art von Werbung für Tabakprodukte, die Kinder und Jugendliche erreicht". An Deutlichkeit und an Klarheit ist das nicht zu überbieten. Das ist ganz klar. Der Entwurf des Bundesrates insgesamt erfüllt meines Erachtens diese Voraussetzung. Sie wissen, ich war selber auch nicht für[NB]diese[NB]Volksinitiative.[NB]Aber die Initiative ist angenommen worden.

Jetzt kommt die Mehrheit Ihrer Kommission, es war nur eine knappe Mehrheit, und sagt in Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe[NB]a, etwas salopp gesagt - wir kommen dann in der Detailberatung darauf zurück -: Bei den Presseerzeugnissen setzen wir diesen Verfassungsartikel einfach gar nicht um. Wir tun so, als ob es diesen Artikel gar nicht gäbe. Wir sagen, in Presseerzeugnissen sei, wie das die Initiative und der Verfassungstext sagen, solche Werbung zwar verboten, aber zulässig bleibe solche Werbung "im Innenteil von Publikationen, die mehrheitlich über Abonnemente an Erwachsene verkauft werden". Auf Deutsch heisst das: In den Presseerzeugnissen ist solche Werbung verboten, ausser in den meisten Presseerzeugnissen. Die "Schweizer Illustrierte" fällt dann nicht mehr unter das Verbot, die "Neue Zürcher Zeitung" und "Le Temps" fallen nicht mehr darunter - einfach alle abonnierten Zeitungen, ausser es seien marginale abonnierte Jugendzeitschriften.

So war dieser Verfassungstext nie gemeint! Es steht drin: Werbung, die Kinder und Jugendliche erreicht, ist verboten. Wenn wir es so umsetzen, wie die knappe Kommissionsmehrheit das möchte, dann weigern wir uns einfach, und zwar in einer für die Bevölkerung offensichtlich zentralen Frage unserer Gesundheit, den Verfassungstext umzusetzen. Kollege Stöckli hat einige Zahlen genannt. Wir wissen, dass der Tabakkonsum die Hauptursache der Todesfälle aufgrund von Erkrankungen an Lungenkrebs ist. Das wissen wir schon lange.

Mit der Initiative, nun mit dem Verfassungstext soll ja insgesamt kein Werbeverbot umgesetzt werden. Es soll aber dort ein Werbeverbot geben, wo der Tabak am schlimmsten wirkt: Das ist bei den Kindern und Jugendlichen. Natürlich setzt die Tabakbranche, für die ich grosses Verständnis habe, bei den Kindern und den Jugendlichen an, denn es lohnt sich für sie am meisten, diese süchtig zu machen. Und natürlich sind diese Presseerzeugnisse - alle abonnierten Tageszeitungen, die Wochenzeitschriften - für Jugendliche und Kinder zugänglich, in den Familien, wenn sie auf dem Tisch liegen. Mir fehlt, auf Deutsch gesagt, jegliches Verständnis dafür, dass wir uns hier weigern, diese Verfassungsbestimmung umzusetzen.

Ich bitte Sie, einzutreten und sich dann den Verfassungstext - ich lese ihn jetzt nicht noch ein drittes Mal vor - bei der Umsetzung vor Augen zu halten.

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