Friedli Esther · Ständerat · 2023-09-21
Friedli Esther · Ständerat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-09-21
Wortprotokoll
Ich habe es vorhin beim Eintreten gesagt: Die Initiative verlangt kein absolutes Werbeverbot für Tabakprodukte, sondern ein Werbeverbot mit Blick auf Kinder und Jugendliche. Da wir jetzt darüber sprechen, was die Mehrheit bei Artikel 18 gemacht hat, erinnere ich Sie, Herr Stöckli, an ein Dokument des Initiativkomitees, in dem zu Artikel 18 wortwörtlich steht: "Das Verbot gilt beispielsweise für: [...] Inserate in Printmedien, ausser diese erreichen Minderjährige nicht (z.[NB]B. im Innenteil in Tageszeitungen, die mehrheitlich über Abonnemente an Erwachsene verkauft werden)." Das stammt vom Initiativkomitee.
Der Antrag der Mehrheit beinhaltet eigentlich das, was die Initianten in ihren Dokumenten vor der Volksabstimmung in die Diskussionen eingebracht haben. Als Mehrheit haben wir das, was die Initianten wollten, aufgenommen und wollen das umsetzen. Es ist etwas speziell, wenn vonseiten der Initianten behauptet wird, dies sei Verfassungsbruch. Es stammt aus ihren Materialien, es war ihr Vorschlag.
Ich glaube nicht, dass das ein Rückschritt ist, sondern eine Verschärfung. Die WEMF AG für Werbemedienforschung, eine unabhängige Institution, erfasst ja die Kriterien zu Auflage, Leserschaft, Zusammensetzung der Leserschaft, Verhältnis von abonnierten und gekauften Exemplaren. Damit hat man auch eine Grundlage und weiss, wie Printprodukte gelesen werden.
In der Zigarettenbranche gilt heute eine Selbstregulierung - das haben Sie erwähnt -, und die Branche hat eine Vereinbarung mit der Schweizerischen Lauterkeitskommission. Diese überprüft zweimal jährlich, bei welchen Printprodukten der Anteil der jugendlichen Leser über 20 Prozent liegt. Der Antrag der Mehrheit will das heutige System nun noch verschärfen, indem neben "Erwachsenen" auch noch der Begriff "Abonnemente" aufgenommen werden soll. In der Umsetzung muss dann der Bundesrat die Kriterien festlegen. Ich könnte mir auch eine Lösung vorstellen analog der Diskussion rund um das Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG), bei der es um die Konkretisierung des gesetzlichen Begriffs der verbotenen aggressiven Konsumkreditwerbung ging; das war Artikel 36a KKG. Dann könnte die Definition von "mehrheitlich" über eine Konvention der Industrie, unter Einbindung der unabhängigen Schweizerischen Lauterkeitskommission, stattfinden. Damit könnte man am bewährten bisherigen System der Selbstregulierung anknüpfen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen. Ihr Antrag knüpft an den Umsetzungsvorschlag der Initianten an und könnte praxistauglich umgesetzt werden.