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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2023-09-25

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2023-09-25

Wortprotokoll

Zu Frage 1: Eine Währungshilfe an die Ukraine gestützt auf Artikel 2 oder Artikel 4 des Währungshilfegesetzes wäre grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Dieses Gesetz ermöglicht es, dass ein Darlehen der SNB mit einer Bundesgarantie unter dem geltenden Währungshilfebeschluss besichert werden kann. Ein solches Währungshilfe-Engagement der Schweiz sollte im Rahmen einer international breit getragenen und koordinierten Stützungsaktion für die Zentralbank der Ukraine erfolgen.

Die Voraussetzungen für eine Währungshilfe an die Ukraine und insbesondere die Risikolage sind heute aber anders als 2015, als sich die Schweiz an einer internationalen Initiative im Rahmen eines IWF-Programms zugunsten der Ukraine beteiligte. In der heutigen Lage, angesichts der hohen Risiken einer Nichtbedienung des Darlehens durch die Ukraine, müssten im Budget der Eidgenossenschaft Rückstellungen in der Höhe des Darlehensbetrags gemacht werden. Von der Schweiz würde auch erwartet, dass sie einem Zinserlass zustimmt. Eine solche Währungshilfe wäre also nicht budgetneutral, ein Kreditausfall wäre wahrscheinlich.

Zu Frage 2: Andere Formen der gezielten Unterstützung wären daher geeigneter, beispielsweise direkte Finanzhilfen oder Garantien wie solche über die Sonderfazilitäten der Weltbank und der European Bank for Reconstruction and Development.