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Schiesser Fritz · Ständerat · 2003-03-11

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-11

Wortprotokoll

Eine erste Vorbemerkung: Als Vertreter eines Kantons, dessen Gebiet vollständig unter diese Schutzprotokolle fallen würde, bin ich hocherfreut über die heutige Debatte. Der ganze Rat ist um das Wohlergehen und die gedeihliche Entwicklung der Alpengebiete besorgt, unabhängig davon, welche Position man konkret zu diesen Protokollen einnimmt. Die Befürworter wie auch die Gegner einer Ratifikation haben sich heute Morgen ganz klar für diese gedeihliche Entwicklung des Alpengebietes ausgesprochen. Ich bin gespannt, ob diese Einheitlichkeit auch dann noch anhalten wird, wenn wir dereinst über Regionalpolitik diskutieren, wenn es um konkrete Massnahmen geht und insbesondere um Fragen der Unterstützung und Förderung dieser Berg- und Randgebiete. Da mache ich ein Fragezeichen, ob dann diese Einheit in diesem Rat auch noch so weit gehen wird. Ich würde mir dereinst erlauben, wenn ich noch hier im Rat sitzen sollte, an diese Debatte zu erinnern, in der man sich unisono für diese gedeihliche Entwicklung ausgesprochen hat.

Eine zweite Vorbemerkung: Ich habe vor dieser Debatte beim Präsidenten der Regierungskonferenz der Gebirgskantone noch einmal nachgefragt, wie man sich denn nun im heutigen Zeitpunkt zur Frage der Ratifizierung stelle. Der Präsident dieser Regierungskonferenz hat mir erklärt, es habe sich keine grundsätzliche Änderung ergeben; man sei nach wie vor der Auffassung, dass man an einer Ratifizierung festhalten wolle. Es sei zwar nicht eine Liebesheirat, die man hier eingehe, aber es sei eine Vernunftehe und bekanntlich würden Vernunftehen bei der heutigen Scheidungsrate oft länger dauern als Ehen, die aus anderen Gründen eingegangen worden seien.

Nachdem ich nun die Kommissionsmitglieder gehört habe, muss ich mich ernsthaft fragen: Was haben eigentlich unsere Regierungen der Alpenkantone beschlossen? Herr Stadler hat ausgeführt, dass an der Konferenz in Glarus nicht irgendwelche hohe Beamten zugegen waren, sondern Delegationen der Kantonsregierungen. Ich habe hier ein Schreiben vom November 2002 der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern vor mir, in welchem diese positive Haltung bestätigt wird. Wenn das zutrifft, was heute Morgen gegen den Antrag Maissen gesagt wurde - ich gehe vom Antrag von Kollege Maissen aus, der ja nicht blindlings ratifizieren will, sondern eine genauere Prüfung beantragt -, wenn also unsere Kantonsregierungen wirklich so gearbeitet haben, wie das heute Morgen zum Teil dargestellt worden ist, dann müssen wir am Donnerstag nach Hause gehen und die Regierungen zur Rede stellen und fragen: Wie geht ihr denn mit unserem Gebiet und unseren Interessen um? Nachdem ich einige Leute dieser Regierungskonferenz kenne und es auch aus anderen Kantonen klare Zeichen gibt, dass ganze Kantonsregierungen nach wie vor hinter diesen Protokollen stehen, muss ich mich doch fragen, ob uns die Kommission nicht ein zu einseitiges Bild darstellt.

Das ist für mich ein Grund, weshalb ich den Antrag von Herrn Kollege Maissen unterstütze. Herr Kollege Maissen bringt nämlich zwei ganz wichtige Elemente in seiner Begründung: zum einen die Mitbestimmung für den Fall einer Weiterentwicklung und Weiterbearbeitung der Protokolle und zum anderen - innenpolitisch - die Verknüpfung mit den Förderungsmassnahmen der neu auszurichtenden schweizerischen Regionalpolitik; auf diesen Punkt möchte ich nachher noch kurz zurückkommen. Das sind für mich zwei ganz wesentliche Argumente, weshalb der Antrag Maissen Unterstützung verdient.

Zum Votum hat mich aber eigentlich der brillante Advokat aus dem Kanton Zug, Herr Kollege Schweiger, mit seinen Beispielen veranlasst. Ich bin nicht Kommissionsmitglied; ich kenne die Protokolle nicht so gut wie Herr Kollege Schweiger, der darüber gearbeitet und die Beispiele natürlich hervorragend herausgearbeitet hat. Aber ich habe mir erlaubt, während den Ausführungen von Kollege Schweiger kurz die entsprechenden Bestimmungen nachzulesen. Herr Kollege Schweiger wäre nicht ein brillanter Advokat, wenn sich seine Beispiele jetzt so ohne weiteres widerlegen liessen, aber ich möchte doch zwei oder drei Beispiele aufgreifen und vielleicht auch noch eine etwas andere Facette hinzufügen.

1. Zu Artikel 9, Protokoll über Raumplanung und nachhaltige Entwicklung: Hier hat Kollege Schweiger - Sie erinnern sich - das Beispiel der kleinen Berggemeinde aufgezeigt, die dann in der Raumplanung in Bezug auf den Zweitwohnungsanteil und in Bezug auf die Erhaltung und Wiederherstellung der charakteristischen Bausubstanz eingeschränkt wäre. Namentlich das Zweite ist für ein schönes Landschaftsbild in einem Tourismusland nicht ganz unbedeutend.

Es gibt aber eine andere Bestimmung, die Herr Schweiger nicht angeführt hat. Ich könnte mir vorstellen, dass namentlich in solchen Bestimmungen der Protokolle ein wesentlicher Teil des Widerstandes gegen eine Ratifizierung begründet liegt. Ich erlaube mir, Ihnen Absatz 1 von Artikel 9 auszugsweise vorzulesen: "Die Pläne und/oder Programme für die Raumplanung und nachhaltige Entwicklung beinhalten", und jetzt kürze ich ab, "b) Massnahmen, welche die wirtschaftliche Vielfalt zur Beseitigung von Strukturschwächen und der Gefahren einseitiger Raumnutzung fördern, c) Massnahmen, welche die Zusammenarbeit zwischen Tourismus, Land- und Forstwirtschaft sowie Handwerk insbesondere über arbeitsplatzschaffende Erwerbskombinationen verstärken." Das ist ein ganz klarer Auftrag an den Staat, in diesen Gebieten, die wahrlich nicht mit einer wirtschaftlichen Entwicklung gesegnet sind, entsprechend tätig zu werden. Und wenn wir das Protokoll ratifizieren, dann ist der Staat auch verpflichtet, solche Massnahmen zu treffen: Das ist Regionalpolitik.

2. Der Tourismus: Hier hat Herr Schweiger das Beispiel mit den Beschneiungsanlagen zitiert; auch Herr Hess hat es aufgegriffen. Natürlich geht man bei diesem Protokoll davon aus, dass grundsätzlich Beschneiungsanlagen nicht oder nur sehr zurückhaltend eingesetzt werden sollen. Aber die Formulierung gibt die Kompetenz ganz klar in die innerstaatliche Hierarchie hinein: "Die innerstaatlichen Rechtsvorschriften können die Erzeugung von Schnee während der jeweiligen örtlichen Kälteperioden zulassen", heisst es, und dann kommt ein "insbesondere", also muss es auch noch anderes geben: "insbesondere, um exponierte Zonen zu sichern, wenn ...." Ich glaube nicht, dass dieser Text derart ausgelegt werden kann, dass man uns die Kompetenz aus der Hand nimmt, selber darüber zu entscheiden, wieweit wir in einem Skigebiet solche Anlagen installieren wollen oder nicht. Aber wir müssen es entsprechend begründen und dartun, dass es in einem überwiegenden öffentlichen Interesse geschehen soll.

3. Das Streusalz: Im Protokoll über den Bodenschutz heisst es: "Die Vertragsparteien verpflichten sich, den Einsatz von Streusalz zu minimieren und, soweit möglich, abstumpfende und weniger kontaminierende Mittel wie Kies und Sand einzusetzen." Man kann sich sehr wohl darüber streiten, ob so etwas in einem Schutzprotokoll stehen soll oder nicht. Was [PAGE 147] wir tun - jedenfalls in der Region, in der ich lebe -, entspricht genau dieser Vorschrift, den örtlichen Gegebenheiten und klimatischen Bedingungen.

4. Erneuerbare Energieträger: Herr Schweiger hat das Beispiel der Gemeinde St. Moritz zitiert, die es sich dann leisten können müsste, in Anlagen zu investieren, um einheimische Energieträger zu verwenden. Wir haben Hunderttausende von Kubikmetern Holz, die in unseren Wäldern verrotten - ist es denn nicht sinnvoll, dass wir hier mit sanftem Druck verfügen, diese Ressourcen, einheimische Ressourcen, zu verwenden, anstatt Erdöl einzuführen? Ist das so grundsätzlich gegen das, was wir als Grundhaltung anerkennen? "Die Vertragsparteien fördern insbesondere die rationelle Nutzung von Wasserressourcen und von Holz aus nachhaltiger Bergwaldwirtschaft zur Energieerzeugung." Das wäre doch ein Grundsatz, wie er im innerstaatlichen Recht durchaus Platz hätte und durchgesetzt werden könnte.

Es gäbe noch zwei weitere Beispiele; ich verzichte darauf, sie darzulegen. Ich will nur aufzeigen, dass es immer auch die Gegenseite gibt.

Der letzte Punkt: Kollege Maissen hat in seiner Begründung die Verknüpfung mit der Regionalpolitik angesprochen. Hier möchte ich mich an den Bundesrat und an das Bundesamt für Raumentwicklung wenden. Wenn Bundesrat und Bundesamt für Raumentwicklung eine Ratifizierung dieser Protokolle vorschlagen und sich Vertreter des Berggebietes namhaft dafür einsetzen, dass man in diese Richtung geht, dann erwarte ich vom Bundesrat und vom Bundesamt für Raumentwicklung, dass sie auch in der Regionalpolitik entsprechende Schritte unternehmen, um eben diese Gebiete zu stärken und nicht zu schwächen. Ich glaube, hier muss man kohärent sein. Man kann die Ratifikation der Protokolle verlangen und unterstützen, aber dann soll man bitte auch in der Regionalpolitik entsprechend konsequent handeln. Diese konsequente Haltung vermisse ich.

Herr Kollege Schmid, ich glaube, in der sich abzeichnenden Auseinandersetzung zwischen den Regionen, in der innenpolitischen Auseinandersetzung, wenn es um die Bildung eines Gegengewichtes zu den Interessen der Agglomerationen geht, werden sich die Gebiete, die durch diese Protokolle geschützt würden, zusammenschliessen müssen, um ihre Interessen nachhaltig vertreten zu können. Dort sehe ich eine Auseinandersetzung auf uns zukommen. Da hätte ich vom Bundesrat gerne eine nachhaltigere Unterstützung, als das bisher der Fall war.

Die letzte Bemerkung zur Motion: Die Kommission schlägt, nachdem sie Nichteintreten beantragt, eine Motion vor, die nur teilweise eine Motion ist. Ich habe den Eindruck, dass man diesen Vorstoss aus einem gewissen Unbehagen, Missbehagen, aus gewissen Bedenken heraus gemacht hat, um die Türe doch nicht ganz zuzuschlagen. Man will die Protokolle nicht, will aber doch ein Zeichen nach aussen geben. Dieses Zeichen ist für mich zu wenig - entweder Prüfung der Ratifikation einzelner Protokolle, nicht aller, oder dann lassen wir eben auch diese Empfehlung fallen.

Wir wohnen im Zentrum des Wasserschlosses von Westeuropa. Dieses Wasserschloss wird in den nächsten Jahrzehnten an Bedeutung gewinnen. Ich möchte, dass es als Lebensraum erhalten bleibt, aber eben auch als Wasserschloss geschützt wird.

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