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Hefti Thomas · Ständerat · 2023-09-25

Hefti Thomas · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2023-09-25

Wortprotokoll

Wir befinden uns in der Differenzbereinigung. Wie Sie aber wissen, hat unser Rat vor ziemlich genau einem Jahr mit 24 zu 20 Stimmen beschlossen, nicht auf diese Vorlage einzutreten. Es wurde insbesondere bemerkt, die Konsequenzen eines Schweizer Beitritts zur Konvention seien zu wenig genau abgeklärt worden. Es wurden Zweifel an der Ansicht des Bundesrates geäussert, dass nach aktuellem Stand die Schweizer Gesetzgebung nicht angepasst werden müsse, und es wurde kritisiert, dass keine ordentliche Vernehmlassung durchgeführt worden sei.

Der Nationalrat sah dies nicht so und stimmte der Vorlage am 12. Dezember 2022 mit 124 zu 49 Stimmen zu. Damit kam das Geschäft wieder zurück in Ihre Kommission für Rechtsfragen. Die Zahlen bezüglich der Stimmenverhältnisse im Protokoll der Kommission und in der Sessionsvorschau variieren leicht.

Die Kommission für Rechtsfragen befasste sich letztmals am[NB]15.[NB]August 2023 wieder mit dieser Vorlage. Der Kommission lag eine kurze Notiz des SECO vor. Diese befasste sich speziell mit der Frage, ob die Ratifikation zu künftigen Gesetzesänderungen führen könnte, und führte zwei Optionen auf, die die Kommission für die Überarbeitung des Entwurfs des Bundesbeschlusses in Betracht ziehen könnte. Die eine Option wäre, in Artikel 1 des Bundesbeschlusses einen Satz mit folgendem Wortlaut einzufügen: "Das vorliegende Übereinkommen erfordert bei der derzeitigen Rechtslage weder die Verabschiedung neuer Vorschriften noch eine Änderung bereits bestehender Bestimmungen." Die zweite Option wäre etwas knapper und hätte folgenden Wortlaut: "Die Ratifikation des Übereinkommens Nr. 190 der IAO erfordert keine Änderung des Schweizer Rechts."

Zu Beginn der Kommissionssitzung am 15. August waren ein Vertreter der Arbeitnehmerseite und ein Vertreter der Arbeitgeberseite bei der OIT, also ILO, anwesend. Diese beiden äusserten sich übereinstimmend dahin gehend, dass die Ratifikation der Konvention zu unterstützen sei. Als Erstes sprach sich dann die Kommission stillschweigend für den Rückkommensantrag des Präsidenten aus und beschloss danach mit 7 zu 5 Stimmen bei 0 Enthaltungen Eintreten.

In der Detailberatung wurde darauf hingewiesen, dass weder Option 1 noch Option 2 als nationale Rechtsbestimmungen einen effektiven Schutz bieten würden, wenn das internationale Recht, also die Konvention, doch eine Änderung unseres Rechtes verlangen sollte. Zudem sei die Konvention von einer beachtlichen Dichte und enthalte keineswegs nur allgemeine Richtlinien. Vieles gehe sehr ins Detail und sei unserem pragmatischen Arbeitsrecht fremd.

Die Kommission sprach sich in der Detailberatung mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung für Option 2 aus. In der Gesamtabstimmung danach ergab sich aber mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung eine Ablehnung des Entwurfes, was einem Nichteintreten gleichkommt.

So weit die Situation bis zum Vorfeld der heutigen Debatte. Im Vorfeld der heutigen Debatte wurde aus der Mitte der in der Gesamtabstimmung Unterlegenen, der jetzigen Minderheit Z'graggen, sondiert, ob ein Antrag auf Rückweisung an den Bundesrat ein gangbarer Weg sein könnte. Herr Würth beantragt nun mit seinem Einzelantrag Eintreten und Rückweisung an den Bundesrat, dies mit dem Auftrag, der Bundesrat solle in einem Zusatzbericht Klarheit schaffen, welche Bestimmungen des Abkommens effektiv direkt anwendbar sind, und er solle eine ordentliche Vernehmlassung durchführen.

Ein solcher Antrag lag der Kommission selbstverständlich nicht vor, und ich kann daher als Berichterstatter nicht dazu sprechen. Persönlich kann ich jedoch diesen Weg gehen, und die Rücksprache mit Mitgliedern, die in der Gesamtabstimmung zur Mehrheit gehörten, zeigte mir, dass diese sich ebenfalls für ein solches Vorgehen aussprechen und somit in diesem Sinne eintreten oder sich enthalten könnten, um dann dem Einzelantrag Würth zuzustimmen. Es ist zu erwarten, dass der Einzelantrag Würth angenommen und Rückweisung an den Bundesrat beschlossen wird.

Ich würde daher, wenn Sie es erlauben, Frau Präsidentin, jetzt einstweilen nicht weiter für das Nichteintreten sprechen, sondern im Fall, dass der Rückweisungsantrag nicht durchkäme, am Schluss, nach der Detailberatung und vor der Gesamtabstimmung, nochmals als Berichterstatter der Kommissionsmehrheit das Wort verlangen.