Rösti Albert · Bundesrat · 2023-09-25
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-09-25
Wortprotokoll
Es geht hier wirklich darum, ob man diesen Artikel auf das Berggebiet beschränken will. Ihr Rat möchte hier keine Unterschiede machen und ist insbesondere für eine Gleichbehandlung der Kantone.
Ich möchte hier nochmals Stellung nehmen. Der ursprüngliche Antrag des Bundesrates war auch, hier keine Beschränkung auf das Berggebiet vorzunehmen. Auf der anderen Seite darf ich Ihnen sagen, dass die wichtigsten und wahrscheinlichsten Anwendungsfälle dieses neuen planerischen Instruments ohnehin vor allem im Berggebiet liegen. Als Beispiele erwähnt seien Projekte, bei denen die Landschaftsentwicklung mit innovativen Formen des Tourismus verbunden werden soll, oder Projekte zur Weiterentwicklung traditioneller Kulturlandschaften. Die Beschränkung des Gebietsansatzes auf das Berggebiet entspricht einer Forderung des Schweizer Bauernverbands. Dieser befürchtet, dass der Gebietsansatz im Mittelland dazu führen könnte, dass wertvolles Kulturland für nicht landwirtschaftliche Nutzungen beansprucht wird, was zulasten der produzierenden Landwirtschaft gehen könnte.
Diese Befürchtung ist unter Umständen nicht ganz unbegründet, wenn man bedenkt, dass mit nicht landwirtschaftlichen Nutzungen unter Umständen höhere Erträge erzielt werden können als mit landwirtschaftlichen. Umgekehrt, das hat der Kommissionssprecher gesagt, ist natürlich mit den Bedingungen, die für einen solchen Gebietsansatz zu erfüllen sind, auch insgesamt eine Verbesserung der Situation verbunden, was diese Möglichkeiten dann wiederum einschränkt.
Deshalb ist meine Haltung hier eigentlich neutral. Wenn Sie die Differenz bereinigen und dem Beschluss des Nationalrates zustimmen, dann sind wir einfach etwas schneller durch. Aber in Tat und Wahrheit ändern Sie an der Vorlage wahrscheinlich nicht viel. Ich würde mich dann im Nationalrat natürlich auch darum bemühen, dass die Differenz bereinigt wird, falls Sie hier noch festhalten. Sicher werden wir dann im Rahmen der Verordnung schauen, dass das nicht überbordet.
Die Liste der Kriterien, die erfüllt werden müssen, ist eigentlich relativ klar und einschränkend. Man kann dann nicht irgendetwas machen; es braucht einen Richtplan, der vom Kanton genehmigt werden muss, und dieser muss dann wiederum vom Bund genehmigt werden. Von daher ist meine Haltung hier neutral. Die Frage ist etwas, wie schnell Sie das hier zu Ende führen wollen.
Ein Punkt, der noch für die Version des Nationalrates sprechen würde, wäre der folgende: Es handelt sich hier ja um einen indirekten Gegenvorschlag zur Landschafts-Initiative. Wir haben Signale erhalten, dass dann eher ein Rückzug in Erwägung gezogen würde. Die Beurteilung will ich aber Ihnen überlassen.