Rösti Albert · Bundesrat · 2023-09-26
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-09-26
Wortprotokoll
Ich danke Ihnen, dass wir diese Debatte heute beenden können. Der Ständerat ist Ihnen letzte Woche bei der Frage des Restwassers gefolgt, was sicher ein wichtiges Entgegenkommen war. Ebenso ist der Ständerat beim Effizienzmodell entgegengekommen, das Sie in der vorletzten Runde zusammengestellt haben. Ich danke den Antragstellern, Frau Vincenz und Herrn Imark. Dieses Modell hat den Ständerat dann doch überzeugt, und er ist darauf zurückgekommen. Der Ständerat hat sich bei der Ausgestaltung der Grundversorgung grundsätzlich Ihrer Lösung angeschlossen, das heisst, dass er auf die Durchschnittsmethode verzichtet hat.
Festgehalten hat der Ständerat schliesslich daran, dass auf Fotovoltaikanlagen auf grossen Parkplätzen verzichtet werden soll. Ich danke hier der Minderheit, dass sie ihren Antrag im Sinne des Kompromisses und zugunsten des Abschlusses dieser Gesetzesberatung zurückgezogen hat. Ich möchte nochmals bestätigen, was sicher zum Rückzug beigetragen hat: Wir sind bereit, im Bereich der Anreize eine Massnahme zu treffen, das heisst, dass dort, wo Solaranlagen auf Parkplätzen gebaut werden sollen, die Auftragsvergabe mittels Ausschreibungen erfolgen könnte. Wir werden das im Zusammenhang mit der Erarbeitung der Verordnung aufnehmen. Sie können dann Stellung nehmen, sodass wir hier jetzt auch eine gute Lösung haben.
Ich bin mir bewusst, dass man, wie das bei einem solchen Prozess ist, gerade als Bundesrat, der letztlich auch den Kompromiss sucht, vielleicht auf allen Seiten mittlere Unzufriedenheit, kann man sagen, schafft. Ich hoffe, es sei jetzt die mittlere Zufriedenheit. Ich bin mir bewusst, dass ich mich aus Sicht einiger Bürgerlicher zu stark für angemessene Restwassermengen eingesetzt habe, aber es scheint mir wichtig, dass diese Vorlage in der Schlussabstimmung auch durchkommt. Umgekehrt weiss ich, dass die Linken es lieber gehabt hätten, ich hätte mehr für Solaranlagen und die Solarpflicht auf Parkplätzen gekämpft. Aber ich glaube, wir haben hier jetzt in allen Bereichen Kompromisse gefunden. Ich möchte hier den Kommissionen danken, dass sie bereit waren, dies zusammenzuführen.
Was ist das Ziel dieses Gesetzes? Ich habe vielleicht ein etwas wenig ambitioniertes Ziel: Das ist, dass wir sehr rasch - ich spreche da die nächsten Jahre an -, das heisst mittelfristig, also in den nächsten fünf Jahren, 3 bis 5 Terawattstunden mehr Winterstrom haben. Wahrscheinlich braucht es dafür fast zehn Jahre, was in der Energiewirtschaft trotzdem als sehr rasch zu betrachten ist. Wenn es uns gelingt, in den nächsten fünf bis zehn Jahren 5 zusätzliche Terawattstunden Winterstrom zu haben, dann sind wir wieder auf der sicheren Seite, und das scheint mir sehr[NB]wichtig[NB]für[NB]dieses[NB]Land.[NB]Diesen[NB]Anspruch dürfen wir alle haben.
Das bedingt aber, und da sind wir nicht am Schluss, dass wir die fünfzehn Projekte oder schon mal die drei grössten, Grimsel, Trift und Gorner, bauen können; diese brauchen wir. Das bedingt einige alpine Solaranlagen. Es gibt zudem den Beschleunigungserlass zum Bau von Windkraftanlagen, der 1 zusätzliche Terawattstunde bringt. Das ergibt diese 5 Terawattstunden: 2 Terawattstunden Solar-, 1 Terawattstunde Wind-, 2 Terawattstunden Wasserenergie. Das ist sehr [PAGE 1937] wichtig. Ich bitte Sie, das dann dort, wo Sie Einfluss haben, zu ermöglichen.
Wir werden die Güterabwägung jetzt über den Richtplan machen bzw. haben sie für die Wasserkraft, für diese fünfzehn Projekte, schon gemacht. Die Güterabwägung zwischen Nutzen und Schutz ist gemacht. Das heisst, dass das nicht am Schluss die Gerichte machen müssen, und das ist ein grosser Fortschritt. Das sollte auch zu Investitionsanreizen führen, damit die Elektrizitätsunternehmen hier wirklich investieren. Ich weiss, dass es dann noch viel mehr Strom braucht, aber über die Solaranlagen im Sommer läuft das ja, und darüber werden wir hier wieder diskutieren.
Wir haben einige Themen zurückgestellt. Ich denke hier an die Restwertvereinbarungen im Rahmen der Neukonzessionierung, wo wir die Probleme auch lösen müssen, damit es in der Langfristperspektive dann noch zusätzlich mehr Strom gibt. Wir werden das nach den Verordnungen selbstverständlich an die Hand nehmen und Ihnen entsprechend neue Vorlagen zimmern.
Herzlichen Dank für die Zusammenarbeit bei diesem Geschäft! Wir hatten auch sehr gute Unterstützung aus der Verwaltung und werden jetzt alles daransetzen, rasch gute Verordnungen zusammenzustellen, zu denen Sie in der Vernehmlassung Stellung nehmen können. Das Gesetz soll dann zielgerichtet auf den 1. Januar 2025 in Kraft treten.