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Bieri Peter · Ständerat · 2003-03-12

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-12

Wortprotokoll

Wir haben in der Kommission mit 7 zu 1 Stimmen beschlossen, die Frist für die Weiteraufbewahrung der Embryonen, die produziert wurden, bevor das Fortpflanzungsmedizingesetz in Kraft getreten ist, nicht zu verlängern. Die Kommission beantragt dies aus verschiedenen Gründen:

1. Es ist unsicher, wie weit die vor Inkrafttreten des Fortpflanzungsmedizingesetzes entstandenen Embryonen für die Stammzellengewinnung technisch überhaupt noch geeignet wären. Wir stützen uns hier auf die wissenschaftlichen Aussagen aus der Verwaltung.

2. Ein weiterer Grund dafür, diese Verlängerung nicht zu gewähren, ist die Frage des Bedarfes an Embryonen aus wissenschaftlicher Sicht. Wie uns von Wissenschaftlern und vonseiten der Verwaltung erklärt wurde, geht man davon aus, dass es nur sehr wenige Embryonen für diese primäre Stammzellengewinnung braucht und es deshalb nicht notwendig ist, diese in etwa tausend Embryonen, die in der Schweiz noch aus der Zeit vor Inkrafttreten des Fortpflanzungsmedizingesetzes existieren, in der Forschung zu verwenden.

3. Es dürfte schwierig sein, die verschiedenen hohen administrativen Hürden dieses Gesetzes zu nehmen; so etwa die Einholung der Einwilligung der Eltern.

Letztlich, so glaube ich, dürfte es auch aus politischen Überlegungen sinnvoll sein, hier den vermeintlichen Druck von diesem Gesetz wegzunehmen. Wenn wir diese Weiteraufbewahrung gesetzlich regeln wollen, dann muss der Bundesrat dieses Gesetz noch vor Ende dieses Jahres in Kraft treten lassen; eine Ausweichmöglichkeit wäre allenfalls ein separater Bundesbeschluss.

Die Frage der Anzahl der Embryonen ist bereits mehrmals gestellt worden. Wie viele bestehen aus dieser frühen Zeit und sind heute tiefgefroren, d. h. in flüssigem Stickstoff, noch vorhanden? Man geht davon aus - aber es gibt keine exakten Zahlen -, dass es in etwa tausend Embryonen sein dürften. Wie viele werden nun Jahr für Jahr produziert? Auch da gibt es keine genauen Zahlen. Die Wissenschafter sagen uns, dass aufgrund der heutigen In-vitro-Fertilisationsverfahren nur mehr sehr wenige anfallen und deshalb auch wenige zur Verfügung stehen. Wie mir das Bundesamt für Gesundheit in einer Aktennotiz mitgeteilt hat, hat eine noch nicht abgeschlossene Umfrage bei den zuständigen medizinischen Stellen ergeben, dass 81 überzählige Embryonen im Jahre 2002 produziert wurden respektive vorhanden waren, wobei jedoch diese Umfrage, wie gesagt, nicht vollständig ist.

Wenn wir davon ausgehen, dass rund fünfzig bis hundert Embryonen pro Jahr produziert werden - davon können ja nicht alle verwendet werden, weil sie vielleicht nicht geeignet sind oder weil die Forscher keine Einwilligung von den Eltern kriegen -, werden für die Forschung genügend Embryonen vorhanden sein. Es ist nicht notwendig, diesen Druck auf diesem Gesetz zu belassen. Es sollte der Klugheit dieses Rates anheim gestellt sein, den vorsichtigen Weg zu gehen. Wir sollten Embryonen, die aus einer Zeit stammen, in der die Fragestellung der Verwendung der Embryonen zur Stammzellenforschung nicht vorhanden war, nicht weiterverwenden.

Der Bundesrat hat in seiner Botschaft eine Verlängerung um ein Jahr vorgesehen, hat dann aber in der Kommission gesagt, er könne sich aufgrund der Auskünfte aus der Wissenschaft damit einverstanden erklären, dass diese Verlängerung nicht vorgenommen werde. Wie gesagt, haben wir vonseiten des Bundesrates und der Verwaltung eine etwas widersprüchliche Aussage erhalten, aber ich meine, aufgrund der neuesten Auskünfte, die wir von der Verwaltung und vom Bundesrat erhalten haben, sei es angebracht, hier diese Streichung vorzunehmen.