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Gysi Barbara · Nationalrat · 2023-09-26

Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-09-26

Wortprotokoll

Ich spreche zu meiner parlamentarischen Initiative, mit der ich Sanktionen bei Verstössen gegen die Lohngleichheit fordere. Ich beginne mit der Zahl 18.

Die durchschnittliche Lohndifferenz in der Gesamtwirtschaft beträgt rund 18 Prozent; das entspricht 1500 Franken pro Monat. Auf ein ganzes Arbeitsleben gesehen, ergibt sich eine Lohndifferenz von rund 850[NB]000 Franken. Der unerklärte Anteil des Lohnunterschiedes, d.[NB]h. der diskriminierende Anteil, beträgt, auf ein Arbeitsleben gerechnet, mehr als 400[NB]000 Franken.

Auf das Kalenderjahr umgerechnet, bedeutet das, dass von Jahresbeginn am 1. Januar bis zum 18. Februar die Frauen in unserem Land, die in einem Anstellungsverhältnis sind, sozusagen Gratisarbeit geleistet haben - in ihrer Anstellung. Dass sie das zuhause auch tun, das wissen wir.

Wenn Sie mit dem Auto ausserorts 18 Kilometer pro Stunde zu schnell fahren, dann bezahlen Sie eine Busse in der Höhe von 240 Franken. Wie gesagt, wenn eine Firma gegen die Lohngleichheit verstösst, dann bekommt sie keine Busse.

Dieser Rat hat letzte Woche, als wir über die Umsetzung der Initiative "Ja zum Verhüllungsverbot" diskutiert haben, eine Busse von bis zu 1000 Franken beschlossen. Sie messen also nicht mit gleicher Elle, wenn es um Sanktionierungen geht.

Firmen mit mehr als 100 Angestellten müssen ihre Löhne auf Lohngleichheit überprüfen. Wird eine generelle Lohndifferenz von mehr als 5 Prozent festgestellt, dann muss die Firma handeln und das in Ordnung bringen. Ein Jahr später gibt es wieder eine Überprüfung. Wenn aber wiederum eine höhere Lohndifferenz, also eine Lohndiskriminierung, festgestellt wird, dann beginnt wieder das gleiche Prozedere, sonst passiert nichts - es gibt keine Sanktionen, es gibt auch keine Bussen. Das ist einfach nicht richtig!

Die Lohndiskriminierung - das wissen wir - wird grösser, je älter eine arbeitnehmende Person ist. Es gibt, wir haben es von der Vorrednerin gehört, generell eben auch grosse Lohnunterschiede zwischen den verschiedenen Branchen. Dass der Umstand der Lohndiskriminierung nicht sanktioniert wird, ist im höchsten Masse störend, und das zeigt eben auch, wie ich gesagt habe, wie mit ungleichen Ellen gemessen wird.

Meine parlamentarische Initiative ist einfach. Sie fordert im Gleichstellungsgesetz einen neuen Artikel 13k mit dem Titel "Strafbestimmungen". Die Bestimmung könnte allenfalls auch an einem anderen Ort eingefügt werden. Wenn eine Lohndiskriminierung ein Jahr nach deren Feststellung nicht behoben ist, soll eine Busse ausgesprochen werden können. Ich schlage eine Busse bis zu maximal 1 Promille der AHV-pflichtigen Lohnsumme vor. Das ist nicht fix und kann in der zweiten Phase der Beratung noch einmal diskutiert werden. Es ist aber einfach wichtig, dass wir endlich auch eine Strafbestimmung einführen. Aus anderen Bereichen wissen wir, dass einfach keine Massnahmen ergriffen werden, wenn auf Übertretungen keine Sanktionen erfolgen.

Unser Rat hat zwar am 4. Mai 2023 die Motion Hess Lorenz 21.3944, "Schluss mit den Lippenbekenntnissen. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit", mit 102 zu 84 Stimmen angenommen. Das ist gut, und das zeigt, dass Sie in dieser Sache schon einmal diese Haltung unterstützt haben. Aber es ist trotzdem wichtig, heute auch der parlamentarischen Initiative Folge zu geben, denn der Ständerat hat die genannte Motion bislang nicht behandelt, und wir wissen auch nicht, was der Ständerat dann wirklich macht. Wir müssen wirklich jetzt Nägel mit Köpfen machen. Als es um die Erhöhung des Frauenrentenalters in der AHV ging, haben Sie von Gleichstellung gesprochen. Ich erwarte jetzt, dass wir hier wirklich endlich der Lohndiskriminierung ein Ende setzen und wenigstens Strafbestimmungen einfügen.