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Graf Maya · Ständerat · 2023-09-26

Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2023-09-26

Wortprotokoll

Ihre Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat an ihrer Sitzung vom[NB]18.[NB]April 2023 einen Auftrag an das BSV erteilt. An ihrer Sitzung vom 15. August 2023 hat sie die vorliegende Motion geprüft, welche die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates am 21. Oktober 2022 eingereicht und der Nationalrat am 15. Dezember 2022 angenommen hatte. Mit dieser Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die Verordnung über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Altersversicherung zu überarbeiten und gezielt bestimmte Hilfsmittel der Liste gemäss Artikel 21 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung zu übernehmen, welche massgeblich dazu beitragen, dass das selbstbestimmte Leben gefördert wird und dass ein stationärer Aufenthalt oder ein Heimaufenthalt von Menschen mit Behinderung im Rentenalter vermieden oder deutlich verzögert werden kann.

Die Kommission stellte nach eingehender Beratung und in Kenntnis des Berichtes des BSV vom 15. August 2023 insgesamt fest, dass es durchaus Hilfsmittel gibt, welche nicht von der AHV vergütet werden, obschon sie die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Sie spricht sich daher dafür aus, die Hilfsmittel der AHV im Rahmen des aktuellen Rechts und unter Einbezug der Kantone zu erweitern. Wie von der Motion gefordert, soll die Erweiterung klar auf jene Hilfsmittel fokussiert sein, die einen Heimeintritt verzögern oder verhindern können. Zudem müsse der Bedarf für ein Hilfsmittel therapeutisch angezeigt sein. Solche gezielten Erweiterungen der Hilfsmittellisten würden es nicht nur erlauben, Heimeintritte zu verzögern und so eben Kosten einzusparen, sondern würden auch die Lebensqualität der AHV-Bezügerinnen und -Bezüger verbessern. [PAGE 942]

Nun müssen wir wissen, von welchen Hilfsmitteln wir sprechen. Wenn wir von "smarten" oder angemessenen Hilfsmitteln sprechen, so sprechen wir unter anderem von Hilfsantrieben zum manuellen Rollstuhl, von einem Duschrollstuhl oder von behinderungsbedingten Optionen zum Rollstuhl wie beispielsweise einem Sitzkissen. Wir sprechen aber auch von einem Pflegebett, einer Pflegematratze oder eben vom weissen Stock, von Abspielgeräten für Tonträger oder Lese- und Schreibsystemen für Menschen mit Sehbehinderungen. Bei diesen Hilfsmitteln geht es darum, dass Menschen im AHV-Alter trotz den Beeinträchtigungen länger zuhause bleiben können, dass sie einen besseren Gesundheitszustand haben und dass schlussendlich auch ein Heimeintritt verhindert oder verzögert werden kann.

Wir haben uns in der Kommission intensiv darüber unterhalten, auch in Bezug auf die gesetzliche Grundlage. Wir sind zum Schluss gekommen, dass das AHVG mit Artikel 43quater eine gesetzliche Grundlage für die Abgabe von Hilfsmitteln enthält. Die Erweiterung der HVA-Liste gemäss Motion ist also gesetzes- und verfassungskonform, soweit sie sich eben an den gesetzlichen Rahmen von Artikel 43quater AHVG hält. Genau darum ist es der Kommissionsmehrheit gegangen, denn dort, in Artikel 43quater, sind die Eingliederungsziele im Fokus, und diese sollen auch im Fokus bleiben, wenn zusätzliche Hilfsmittel bewilligt werden.

Ich möchte noch ein Wort dazu sagen, dass der Bundesrat am 21. Juni 2023 eine Vorlage in die Vernehmlassung gegeben hat, mit der die Vorgaben zu den Krankheits- und Behinderungskosten spezifiziert werden sollen. Dabei geht es um die Anerkennung des betreuten Wohnens zuhause im Alter. Das heisst, es betrifft nur Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen zur AHV und eben Leistungen wie beispielsweise Haushaltshilfen, Mahlzeitendienste, Fahr- und Begleitdienste oder Anpassungen in der Wohnung oder auch einen Mietzuschlag für altersgerechte Wohnungen. Es geht in jener Vorlage also nicht um die Hilfsmittel, die ich erwähnt habe - also angemessene, kleinere Hilfsmittel, die hier "smarte" Hilfsmittel genannt werden -, sondern grundsätzlich um das Wohnen zuhause. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil wir mit der vorliegenden Motion eine Lücke schliessen können, die das Gesetz heute zulässt.

Die Minderheit Hegglin Peter unterstützt den Antrag des Bundesrates und lehnt die Motion ab. Kollege Peter Hegglin wird sich dazu noch äussern.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 5 zu 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen, die Motion anzunehmen.