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Gutjahr Diana · Nationalrat · 2023-09-26

Gutjahr Diana · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-09-26

Wortprotokoll

Ich werde zuerst auf die drei Initiativen eingehen und dann am Schluss die Beratung in der Kommission zusammenfassen.

Die erste parlamentarische Initiative, 22.464, betrifft die Verbindlichkeit der Lohngleichheit. Was will die Initiative? In vier Punkten gesagt: Erstens geht es darum, dass ab mehreren Mitarbeitenden Lohnanalysen gemacht werden, also vermutlich bereits ab 2 Personen und nicht erst ab 100 Mitarbeitenden, weil es kein grosser Aufwand sei. Zweitens geht es um Sanktionen. Unternehmen, welche die Pflicht zur [PAGE 1962] Information über die Ergebnisse der Lohnanalysen nicht einhalten und allfällige Lohndiskriminierungen nicht innert maximal drei Jahren beheben, müssten sanktioniert werden. Drittens geht es darum, regelmässige Kontrollen einzuführen. Viertens soll eine Beweislastumkehr eingeführt werden. Das bedeutet, dass nicht die Arbeitnehmenden, sondern die Arbeitgebenden die Lohnungleichheit erklären müssten.

Die Argumentation ist, dass während der Abstimmungskampagne zur Reform AHV 21 immer wieder betont worden sei, dass die Gleichstellung zentral sei. Aber die Lücken müssten jetzt behoben werden. Zwar müssten seit der letzten Revision des Gleichstellungsgesetzes Firmen ab 100 Angestellten ihre Löhne analysieren und extern prüfen lassen. Doch das reiche nicht mehr. Weder werde ein Unternehmen jetzt kontrolliert noch bei der Nichtbehebung des festgestellten Lohnunterschieds sanktioniert. Unternehmen unter 100 Mitarbeitenden müssten nicht einmal eine Lohnanalyse durchführen. Das sagt die Urheberin des Vorstosses.

Die Kommission beantragt Ihnen aber mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, dieser Initiative keine Folge zu geben.

Bei der zweiten parlamentarischen Initiative, 22.473, geht es um Sanktionen bei Verstössen gegen die Lohngleichheit. Was will diese Initiative? Der geforderte neue Artikel 13k des Gleichstellungsgesetzes soll eine Strafbestimmung sein; die Ergänzung lautet: "Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, bei welchen ein Jahr nach Feststellen einer geschlechtsspezifischen Lohndiskriminierung in einer wiederholten Analyse gemäss Artikel 13a wiederum eine geschlechtsspezifische Lohndiskriminierung festgestellt wird, werden mit Busse bis zu maximal 1 Promille der AHV-pflichtigen Lohnsumme bestraft."

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit sei ein Verfassungsauftrag. Firmen, die bewusst und wiederholt diskriminierende Löhne auszahlen, sollten jetzt sanktioniert werden können. Lohnungleichheit diskriminiere die Betroffenen und prelle sie[NB]um[NB]ihnen[NB]zustehende Lohnbeiträge. Zudem würden auch die Sozialversicherungen geschädigt, und dem Staat entgingen Steuereinnahmen. Das sind die Argumente der Urheberin des Vorstosses.

Auch dieser parlamentarischen Initiative beantragt Ihnen Ihre Kommission mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen keine Folge zu geben.

Zur dritten parlamentarischen Initiative, "Lohngleichheit als Pflicht": Was will die Initiative 22.481? Angesichts der anhaltenden Lohndiskriminierung der Frauen müssten nun die gesetzlichen Grundlagen so angepasst werden, dass die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann nach dem Vorbild Islands zur Pflicht erklärt werde. Island habe 2018 als erstes Land die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann für obligatorisch erklärt und die Umkehr der Beweislast eingeführt. Eine unabhängige Stelle würde bei guter Unternehmensführung ein Zertifikat vergeben, das dann alle drei Jahre erneuert werden müsste. Unternehmen, die das Gesetz nicht einhalten würden, würden mit einer Geldstrafe in der Höhe von bis zu 330 Euro pro Tag bestraft.

Auch dieser parlamentarischen Initiative beantragt Ihnen Ihre Kommission mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen keine Folge zu geben.

Nun zur Haltung der Kommissionsmehrheit zu den drei Initiativen. Es gibt sechs wesentliche Punkte, auf die wir aufmerksam machen müssen:

1.[NB]Der Nationalrat hat am 4. Mai 2023 die Motion 21.3944, "Schluss mit den Lippenbekenntnissen. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit", angenommen, die auch Sanktionen in diesem Bereich verlangt.

2.[NB]Der Bundesrat plant, 2025 eine Zwischenbilanz zur Revision des Gleichstellungsgesetzes, welches 2020 in Kraft getreten ist, zu veröffentlichen. Das ist früher als erwartet und[NB]früher[NB]als geplant. Wir müssen hier also nicht voranschreiten.

3.[NB]Mit den in den Vorstössen geforderten Anpassungen würden einmal mehr die KMU vor neue bürokratische Herausforderungen gestellt, und es würde keinen Mehrwert geben. Und wenn es einen geben würde, dann hauptsächlich deshalb, weil es offene Fragen sind, die bei Grossunternehmen angebracht sind, aber sicher nicht bei KMU. Diese Aussage wurde auch von mindestens einer der drei Urheberinnen der Vorstösse in einer Kommissionssitzung bestätigt.

4.[NB]Die Lohnstrukturerhebung weist ohnehin Mängel auf, und es gibt dort auch keine aussagekräftigen Ergebnisse. Zum Beispiel wird bei dieser Umfrage weder das Eintrittsjahr erfragt, noch werden Erfahrungen angegeben.

5.[NB]Es ist festzuhalten, dass eine Lohndifferenz von 7,8 Prozent nicht erklärbar und somit nicht als diskriminierend einzustufen ist.

6.[NB]Bis heute gibt es keine grösseren Vorkommnisse, die es erfordern würden, dass bereits jetzt wieder gehandelt wird. Wir sollten Gesetze nicht ständig anpassen, damit schaffen wir Rechtsunsicherheit.

Ferner hat die Kommission festgestellt, dass viele Vorstösse zur immer wieder gleichen Thematik dazu führen, dass die Verwaltung ihre Arbeit mehrfach machen muss und[NB]dass[NB]es[NB]unweigerlich[NB]zu widersprüchlichen Resultaten kommt.

Die Kommissionsmehrheit erachtet es deshalb als verfrüht, bereits vor den anstehenden Debatten zusätzliche, weitergehende Massnahmen anzugehen, und bittet[NB]Sie[NB]daher,[NB]den[NB]drei[NB]parlamentarischen Initiativen keine Folge zu geben.