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Bieri Peter · Ständerat · 2003-03-12

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-12

Wortprotokoll

Der neue Titel ergibt sich als Konsequenz aus dem enger gefassten Geltungsbereich, d. h. der Beschränkung auf die Gewinnung embryonaler Stammzellen aus überzähligen Embryonen und die Forschung mit solchen Stammzellen. Deshalb heisst dieses Gesetz neu nicht mehr Embryonenforschungsgesetz, sondern Stammzellenforschungsgesetz.

Beim Ingress schlägt die Kommission vor - ich habe es einleitend erwähnt -, auf den ganzen Artikel 119 der Bundesverfassung zu verweisen, da Absatz 1 explizit erwähnt, dass der Mensch vor Missbräuchen der Fortpflanzungsmedizin zu schützen ist. Damit nehmen wir das Anliegen auf, das Herr Schmid beim Eintreten dargelegt hat. Ich hoffe, dass wir so den verfassungsmässigen Rahmen ganz klar abstecken können.