Fünfschilling Hans · Ständerat · 2003-03-12
Fünfschilling Hans · Ständerat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-12
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, bei Absatz 2 Buchstabe a der Formulierung des Bundesrates zuzustimmen, und zwar vor allem wegen der Formulierung "für künftige Forschung, soweit .... Bedarf besteht". Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass eine Stammzellenlinie, die weiterentwickelt werden kann, eine Stammzellenlinie ist, die auch Zellkerne enthält. Diese Zellkerne tragen eine spezifische genetische Information. Wenn es Forschungsprojekte gibt, die über verschiedene genetische Informationen gemacht werden können, dann brauchen wir Grundlagen, um solche Forschungen zu machen.
Ich gebe ein Beispiel: Ich habe beim Eintreten das Beispiel der Bluttransfusion gewählt. Nehmen wir an, es gelänge, aus embryonalen Stammzellen Blutzellen zu entwickeln. Wenn wir nachher aus einer Stammzellenlinie eine grosse Menge von Blutzellen gewinnen können - dass das sinnvoll und hilfreich wäre, brauche ich weiter nicht auszuführen -, dann haben wir das Blut der Blutgruppe des Embryos, aus dem diese Stammzellenlinie entwickelt worden ist. Wenn wir nachher das Blut wirklich therapeutisch einsetzen müssen, dann brauchen wir die verschiedenen Blutgruppen und brauchen die verschiedenen Blutfaktoren, die für eine Bluttransfusion notwendig sind; das als praktisches Beispiel, warum es sinnvoll sein könnte, wenn wir Zugriff auf verschiedene Stammzellenlinien hätten, die einfach zur Verfügung stehen, ohne dass sie mit einem konkreten Projekt in Verbindung stehen.
Dann zur Frage der Rechtsgüterabwägung: Der Kommissionspräsident hat gesagt: Weil wir jedes Mal einen Embryo brauchen, müssen wir dann immer das konkrete Forschungsprojekt, das ein Rechtsgut ausweist, dagegenstellen. Aber ich möchte immer wieder darauf hinweisen: Wenn dieser Embryo nicht zur Stammzellengewinnung gebraucht wird, dann wird er so oder so vernichtet.
Jetzt komme ich zu einem zusätzlichen Punkt: In Artikel 10 werden wir nachher eine weitere Einschränkung der Stammzellenentwicklung diskutieren, und zwar die, dass das betroffene Paar einverstanden sein muss, damit aus einem überzähligen Embryo Stammzellen gewonnen werden können. Jetzt müssen Sie sich bewusst sein, was es für das Paar, vor allem für die Frau, bedeutet, wenn es überhaupt einmal so weit kommt, dass ein überzähliger Embryo entsteht. Diese Frau hat sehr viele psychische und physische Beeinträchtigungen - immer motiviert durch den Wunsch nach einem Kind - auf sich genommen, und jetzt ist der überzählige Embryo da.
Ich habe mit einer betroffenen Frau über dieses Thema geredet. Diese Frau trägt immer den Transplantationsausweis mit sich. Ich weiss nicht, ob Sie das kennen. Für den Fall, dass sie einen Unfall erleiden würde, steht auf dem unterschriebenen Ausweis - der Kommissionspräsident wird ihn zeigen - geschrieben: Ich bin einverstanden, dass meine Organe im Falle meines Todes zu Transplantationszwecken gebraucht werden.
Diese betroffene Frau hat auch gesagt: Nach allem, was ich auf mich genommen habe, ist es mein Wunsch und auch der meines Mannes, dass ein solcher überzähliger Embryo nachher noch einen sinnvollen Einsatz hat, indem er nämlich vielleicht irgendwann einmal zur Förderung der Gesundheit eines Dritten beitragen kann; andernfalls wird er ja sowieso vernichtet.
Aufgrund dieser Überlegungen möchte ich Sie bitten, bei der Fassung des Bundesrates zu bleiben und diese zusätzliche Einschränkung nicht vorzunehmen.