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AB 328247

Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-09-27

Wortprotokoll

Wir haben einen schrecklichen Angriffskrieg in der Ukraine, und es ist klar: Es gibt eine humanitäre Verpflichtung der Schweiz, sowohl bei der Soforthilfe wie auch beim Wiederaufbau. Die Politik hat das Wann und das Wie zu klären, aber sie muss auch die Form klären. Die Mitte bevorzugte eine Regelung ausserhalb der IZA-Botschaft und eine Regelung im Sinne von "ausserordentlich". Im Grundsatz bevorzugen wir das weiterhin, nur: Das Bundesamt für Justiz hat klar gesagt, dass rechtliche Bedingungen für diese ausserordentlichen Regelungen nicht erfüllt sind; das wissen wir seit wenigen Tagen.

Der Grund gemäss dem Bundesamt für Justiz ist einfach: Zwischenzeitlich wurden die Massnahmen planbar, vorhersehbar und damit auch steuerbar und sind daher ausserordentlich nicht möglich. Und so stehen wir heute hier und haben eigentlich drei Möglichkeiten:

1.[NB]Wir nehmen Motionen an, die rechtlich nicht umsetzbar sind, wie uns das Bundesamt für Justiz gesagt hat.

2.[NB]Wir lehnen sie heute ab, weil sie rechtlich nicht umsetzbar sind. Damit würden wir aber ein sehr schlechtes Zeichen setzen.

3.[NB]Wir weisen sie der zuständigen Kommission zu. Sie kann die Frage, die das Bundesamt für Justiz überprüft und aufgeworfen hat, noch einmal überprüfen. Sie kann diese Frage klären, und sie hat anschliessend die Möglichkeit, uns diese Motionen entweder zur Annahme zu empfehlen oder mit einer eigenen Kommissionsmotion die rechtlichen Fehler zu korrigieren.

Wir haben also die Möglichkeit, hier etwas auf einen Weg zu schicken, was aber so nicht geht. Wir haben die Möglichkeit, etwas abzulehnen, was wir eigentlich nicht ablehnen wollen. Und wir haben die Möglichkeit, alles rechtlich richtig zu machen.

Aus diesem Grunde und im Sinne einer klaren, korrekten und effizienten Regelung bitte ich Sie, diese Motionen der Kommission zur Vorprüfung zuzuweisen.