preparatory:AB 328495
Cassis Ignazio · Bundesrat · Tessin · 2023-09-28
Wortprotokoll
Ringrazio dapprima il relatore di commissione nonché presidente di commissione, il consigliere agli Stati Bischof, per la precisa descrizione della posizione della commissione e dei rapporti che ci sono stati con il Consiglio federale.
Le Conseil fédéral a en effet adopté le rapport "Etat actuel des relations Suisse-UE", en réponse à une série de demandes émanant du Parlement. D'une part, le rapport fait suite à dix interventions parlementaires de l'Assemblée fédérale, qui visaient toutes, sous différentes formes, une évaluation de la politique européenne par le Conseil fédéral. D'autre part, le Conseil fédéral a consulté sur le projet, en décembre dernier, les Commissions de politique extérieure des deux chambres. Lors de l'élaboration définitive du rapport, il a tenu compte des résultats de la consultation. Je remercie le conseiller aux Etats Benedikt Würth d'avoir reconnu cet effort du Conseil fédéral.
Qu'offre donc le rapport? Il apporte essentiellement deux éléments. On y trouve un état des lieux de la situation, ainsi qu'un examen et une évaluation de la voie bilatérale que la Suisse emprunte depuis environ vingt-cinq ans dans ses relations avec l'Union européenne. Il s'agit, pour finir, de voir quelles sont les perspectives. Je vous remercie de la discussion qui vient d'avoir lieu et qui a porté sur ces perspectives. Le Conseil fédéral, dans son rapport, intègre les entretiens exploratoires en cours avec l'Union européenne, dont il a été question. Le rapport met en lumière l'importance de nos relations, l'importance de l'Union européenne pour la Suisse et inversement. En outre, il replace les relations entre la Suisse et l'Union européenne dans un contexte géopolitique plus large, comme cela a justement été souhaité par votre Commission de politique extérieure.
Il s'agit d'un nouveau contexte géopolitique, dans lequel la guerre fait rage sur notre continent, un contexte dans lequel des crises multiples marquent la situation dans le monde et en Europe et dans lequel des relations stables et sûres diminuent constamment.
Pour son analyse de la politique européenne, le Conseil fédéral s'est fondé sur la Constitution fédérale; c'est toujours le cas lorsqu'il y a de l'insécurité quant à l'avenir. Les objectifs de l'Etat fédéral, dont il a été question, ont servi de grille d'analyse pour ce rapport. Ils sont inscrits à l'article 2 de la Constitution fédérale, soit l'article consacré aux buts mêmes de la Confédération. Ils comprennent notamment la liberté et les droits du peuple, l'indépendance et la sécurité du pays, la prospérité commune et l'engagement en faveur d'un ordre international juste et pacifique. Le Conseil fédéral oriente sa politique européenne en fonction de ses objectifs nationaux. Malheureusement, cela ne va pas sans certains conflits d'objectifs. Il sera donc toujours nécessaire, à l'avenir, de procéder à des évaluations difficiles et de prendre des décisions, également difficiles, sur la manière de pondérer les différents objectifs: prospérité et sécurité, paix et sécurité du droit public international et indépendance.
Unter dem Gesichtspunkt der Staatsziele zieht der Bundesrat aber eine positive Bilanz über die existierenden bilateralen Verhältnisse. Diese bilateralen Verhältnisse sind nach langen Diskussionen, die über Jahrzehnte geführt wurden, zustande gekommen. Ich erinnere Sie daran, dass der erste Schritt vor mehr als fünfzig Jahren getan wurde; das war 1972 mit dem Freihandelsabkommen. 1999 wurden die Bilateralen I abgeschlossen, 2004 die Bilateralen II. Wie die[NB]Geschichte[NB]mit[NB]den[NB]Bilateralen weiterging, haben wir alle verfolgt.
Der Bericht analysiert die einzelnen Abkommen der Bilateralen und die Gebiete der Zusammenarbeit. So geht es etwa im weitesten Sinne des Wortes um den Handels- und Wirtschaftsaustausch, um die Kooperation im Bereich der Sicherheit, darunter auch um die bereits vom Berichterstatter erwähnte Assoziierung an Schengen und Dublin, aber[NB]auch[NB]um[NB]Themen[NB]wie[NB]Umwelt und Klima, die heute eine andere Dimension als vor 25 Jahren haben.
Mit Blick auf die Zukunft lassen sich theoretisch vier Handlungsoptionen für die Europapolitik der Schweiz ausmachen. Es sind dies diejenigen, die Sie bereits gehört haben:
1.[NB]ein Zurückstufen auf ein reines Freihandelsverhältnis wie 1972, das stand am Beginn dieser Geschichte;
2.[NB]eine Weiterführung des bilateralen Weges, den wir seit 2002 verfolgen;
3.[NB]ein Beitritt zum EWR, und da gab es 1992 einen Volksentscheid;
4.[NB]ein Beitritt zur EU.
Auch diese vier Optionen werden im Bericht unter dem Gesichtspunkt der Staatsziele gemäss Bundesverfassung untersucht. Der Bericht bewertet jede der Optionen anhand von konkreten Kriterien, nämlich: In welchem Umfang kann sich die Schweiz am EU-Binnenmarkt beteiligen? Welche weiteren Kooperationen sind möglich, etwa auf dem Gebiet der Sicherheit oder der Bildung und Forschung? Wie gross ist der politische Handlungsspielraum der[NB]Schweiz?[NB]Schliesslich[NB]wird[NB]gefragt: Ist die Option aussenpolitisch überhaupt umsetzbar, würde sich also die EU dafür gewinnen lassen? Das dürfen wir nie vergessen: Wir können [PAGE 969] nicht eigenständig entscheiden, welche Beziehungen wir mit einem Partner haben wollen.
Der Bundesrat kommt in seinem Bericht zum Schluss, dass der bilaterale Weg für die Schweiz weiterhin die vorteilhafteste Option ist. Ein reines Freihandelsverhältnis würde den Bedürfnissen der Schweiz, zumal jenen der Schweizer Wirtschaft, nicht genügend Rechnung tragen. Eine EWR- oder[NB]eine[NB]EU-Mitgliedschaft wiederum würde den politischen Handlungsspielraum der Schweiz, des Schweizervolks und der Kantone übermässig einschränken.
Der bilaterale Weg weist von allen Optionen das ausgewogenste Verhältnis von konkretem, namentlich wirtschaftlichem Nutzen und politischem Gestaltungsspielraum auf. Sein Schwachpunkt liegt beim vierten Kriterium, bei der aussenpolitischen Machbarkeit. Das haben wir, wie Sie, Herr Ständerat Würth, es auch richtig gesagt haben, erkannt und deutlich geschrieben. Die Schweiz kann den bilateralen Weg nur weiter beschreiten, wenn die EU die Bereitschaft dazu zeigt. Die EU macht ihre Bereitschaft insbesondere von einer Regelung der institutionellen Fragen abhängig.
Vor diesem Hintergrund führt der Bundesrat seit einem Jahr Sondierungsgespräche mit der EU, nachdem er entschieden hat, die Verhandlungen zu beenden, weil eine Rahmenlösung, eine horizontale Lösung, der falsche Weg war. Jener Weg wäre der von der EU gewünschte Weg gewesen, weil er von einer bilateralen Kooperation hin zu einer Rahmenlösung führte.
Sie haben es auch richtig betont: Es ist für die EU immer noch schwierig, für die Schweiz einen Sonderweg zu gehen; die EU kennt das mit keinem anderen Land der Welt. Dieser Sonderweg hat aber auch für beide Seiten Vorteile gebracht.
Der Bundesrat hat gesagt: Die Rahmenlösung ist der falsche Weg. Wir müssen die Verhandlungen beenden und einen neuen Weg gehen. Diesen neuen Weg hat er im Februar 2021 festgelegt. Nun laufen, wie gesagt, die Sondierungsgespräche mit der EU. In diesen Sondierungsgesprächen wird der Bundesrat ausloten, was aussenpolitisch machbar ist und wozu die EU bereit ist. Wohlgemerkt, für eine tragfähige Lösung müssen am Schluss beide Seiten aufeinander zugehen. Auch die EU wird da und dort über ihren Schatten springen müssen, denn für die Schweiz ist unabdingbar, dass ihre essenziellen Interessen gewahrt bleiben.
Der Bundesrat hat sich im Verhältnis zur EU für einen breiten Paketansatz entschieden, der auch die Möglichkeit neuer sektorieller Abkommen einschliesst, etwa in den Bereichen Strom und Lebensmittelsicherheit. Ein solcher Paketansatz dürfte es für die Schweiz und die EU leichter machen, einen für beide Seiten vorteilhaften Interessenausgleich zu finden, wie dies bereits bei den beiden früheren Paketen - 1999 mit den Bilateralen I und 2004 mit den Bilateralen II - geschafft wurde.
Wie im Bericht dargelegt, bleibt das Ziel des Bundesrates letztlich unverändert: Der Bundesrat will den bilateralen Weg stabilisieren und weiterentwickeln. Wir brauchen Perspektiven für die Zukunft. Gleichzeitig ist in der Europapolitik, wie anderswo, nichts in Stein gemeisselt. Europa[NB]entwickelt[NB]sich[NB]rasant weiter, und die Schweiz wird sich immer wieder an neue Gegebenheiten anpassen müssen. Deshalb will der Bundesrat auch in Zukunft die Bundesversammlung laufend über den Stand der Beziehungen orientieren. So wird der Bundesrat gestützt auf die aussenpolitische Strategie jeweils pro Legislaturperiode einen neuen Bericht zu den Beziehungen Schweiz-EU verfassen.
Während der Ausarbeitung dieses Berichtes hat der Nationalrat, wie vom Berichterstatter erwähnt, eine Motion angenommen, die den Bundesrat beauftragt, der Bundesversammlung zusammen mit dem Bericht den Entwurf eines einfachen Bundesbeschlusses mit den Schlussfolgerungen zum Bericht zu unterbreiten. Das wird damit begründet, dass die Bundesversammlung seit dem Ende der Verhandlungen über ein institutionelles Abkommen noch nie formell zu den nächsten Schritten in der Europapolitik Stellung genommen habe. Dafür hat der Bundesrat Verständnis, und deshalb übernimmt er auch die Verpflichtung, ab jetzt einmal pro Legislaturperiode einen Bericht zu verfassen. Der Bundesrat will die[NB]Diskussion mit dem Parlament über die Europapolitik weiterhin eng oder noch enger führen. Aus diesem Grund hat er die Aussenpolitischen Kommissionen zu diesem Bericht konsultiert. Der Bericht trägt in der definitiven Fassung auch den Konsultationsergebnissen Rechnung.
Wie ebenfalls bereits ausgeführt: Es laufen gegenwärtig intensive Gespräche mit der EU. Nach einem positiven Abschluss dieser Gespräche sollen die Arbeiten für ein Verhandlungsmandat möglichst rasch in Angriff genommen werden. Die Aussenpolitischen Kommissionen des Parlamentes werden selbstverständlich in diesen Prozess eingebunden und auch zu einem allfälligen provisorischen Verhandlungsmandat konsultiert werden.
Ein einfacher Bundesbeschluss zu den Schlussfolgerungen zum Bericht müsste den üblichen Weg durch beide Parlamentskammern nehmen. Der Bericht ist nun seit gut einem Vierteljahr veröffentlicht. Bis der Bundesbeschluss einmal verabschiedet werden könnte, wäre seit der Publikation des Berichtes bereits viel Zeit verstrichen. Vor allem aber drohte der entsprechende Prozess die Verabschiedung eines allfälligen Verhandlungsmandats zu verzögern. Zu einem provisorischen Verhandlungsmandat würden die Aussenpolitischen Kommissionen konsultiert. Gäbe es parallel dazu eine Botschaft zu einem einfachen Bundesbeschluss, der zwischen den beiden Kammern bereinigt werden müsste, könnte die sachlich verknüpfte Diskussion dazu die Kommissionen an einer raschen Entscheidungsfindung hindern. Weiter[NB]besteht das Risiko, dass ein einfacher Bundesbeschluss den Gesprächen mit der EU, die sich dynamisch entwickeln, nicht Rechnung tragen kann und die aussenpolitische Flexibilität des Bundesrates behindern könnte. All das wäre für die Erreichung der Ziele in der Europapolitik nicht dienlich.
Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb ebenfalls die Ablehnung der Motion 22.3891.