Weichelt Manuela · Nationalrat · 2023-09-28
Weichelt Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2023-09-28
Wortprotokoll
Die grüne Fraktion beantragt Ihnen, den Antrag der Minderheit Glarner abzulehnen. Bei einigen chronischen Erkrankungen ist es notwendig, mittels Messungen von Blutdruck, Blutzucker oder Cholesterin den Erfolg der Arzneimitteltherapie zu überprüfen. Das sind einige Beispiele für viele Dinge, die eine Apotheke ohne Probleme und auch günstiger machen kann, anstatt dass erneut ein Arztbesuch erfolgt. Abgesehen davon haben wir auch schlicht zu wenig Ärztinnen und Ärzte, um solche Sachen in einer Arztpraxis machen zu lassen.
Den Einzelantrag Wismer Priska empfehlen die Grünen zur Annahme. Die Hebammen betreuen die Schwangeren während der Schwangerschaft und dem Wochenbett, nicht nur während der Geburt. Diese Leistungen müssen entschädigt werden. Als Mutter mit zwei Hausgeburten gibt es für mich diesbezüglich keine Zweifel. Es wäre wirklich total absurd, wenn eine Hebamme am Morgen nach einer Geburt den Hausbesuch machen würde und sich Mutter und Kind[NB]anschliessend aus dem Haus schleppen müssten, um einen Termin in einer der überlasteten Kinderarztpraxen wahrzunehmen, um dort das Bilirubin beim Neugeborenen messen zu lassen. Diese Messung ist etwas, das die Hebammen tagtäglich machen. Es wäre für Mutter und Kind eine Zumutung, einen Tag nach der Geburt in eine Arztpraxis gehen zu müssen, und für die Praxis wäre es ebenfalls eine absolute Zumutung, eine unnötige Beschäftigung. Es gibt Kinder, die dringend einen Termin brauchen. Für diese braucht es Zeit. Bezahlt würde das alles dann wieder über die Krankenversicherung. Unterstützen Sie deshalb den Einzelantrag Wismer Priska, der wirklich kostensenkend ist.
Zur Minderheit II (Schläpfer): Selbstredend bittet Sie die grüne Fraktion, diesen Antrag abzulehnen.
Die grüne Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit Maillard bezüglich der Netzwerke zur koordinierten Versorgung, insbesondere auch den Punkt, dass die Netzwerke nicht zwingend von einem Arzt oder einer Ärztin geleitet werden müssen. Die grüne Fraktion bittet den Rat, der Minderheit Maillard zur Mehrheit zu verhelfen.
Den Antrag der Minderheit de Courten zu Artikel 42 Absatz 3 lehnt die grüne Fraktion ab. Als ob es da etwas zu verstecken gäbe, Kollege de Courten. Wir verstehen Ihre Haltung wirklich nicht. Wir verstehen die Diskussionen nicht. Es geht um das Einsparen von Kosten, es geht darum, Eigenverantwortung zu übernehmen. Ist das nun alles warme Luft? Es ist doch einfach nur hilfreich, auf einer Rechnung von einem Spital, von einem Arzt ein Datum sowie den Beginn und das Ende der Konsultation drauf zu haben. Wenn ich eine Rechnung von einem Handwerker erhalte, dann steht da das Datum, dann steht da die Zeitdauer, dann kann ich das überprüfen. Warum soll das eine medizinische Institution, ein Arzt oder eine Praxis nicht machen? Wie sonst soll denn die Patientin, der Patient die Rechnung kontrollieren?
Sie haben gesagt, die Krankenversicherung sei zuständig für die Überprüfung. Aber die Krankenversicherung hat keine [PAGE 2042] Ahnung, wann Sie zum Arzt gehen, sie hat keine Ahnung, wie lange Sie in dieser Praxis waren. Diese Überprüfung muss nun wirklich die Patientin oder der Patient machen, und dafür braucht er oder sie diese Daten. Ich verstehe diese Diskussion hier im Saal nicht. Sie lässt tief blicken. Offensichtlich ist ein Teil hier drin nicht für transparente Rechnungen.
Zum Antrag der Minderheit Wasserfallen Flavia zu Artikel 56: Die grüne Fraktion empfiehlt, diesen anzunehmen. Kollegin Wasserfallen hat es im Votum zuvor bereits gut begründet.
Die grüne Fraktion beantragt Ihnen, die Motion 23.3502 der SGK-N, "Stärkung der koordinierten Versorgung durch Kostenwahrheit der Versicherungsmodelle im KVG", abzulehnen. Ebenfalls machen wir Ihnen beliebt, die Motion 23.3504 der SGK-N, "Stärkung der koordinierten Versorgung durch Mehrjahresverträge im KVG", abzulehnen. Letzte Woche lag uns bereits eine parlamentarische Initiative mit sinngemässem Inhalt vor, die von Ihnen hier im Saal abgelehnt wurde.
Der Bundesrat weist uns darauf hin, dass die OKP auf dem Prinzip der Jährlichkeit beruht. Die Ausgaben für die Durchführung der Krankenversicherung müssen durch die Prämieneinnahmen eines Jahres gedeckt werden können. Um die freiwilligen Mehrjahresverträge attraktiv zu halten, müssten die Versicherer bedeutende Ermässigungen gewähren. Diese sind jedoch nur für Kostenunterschiede zulässig, die auf die eingeschränkte Wahl der Leistungserbringer zurückzuführen sind. Ich komme gleich zum Schluss. (Zwischenruf des Präsidenten: Ein Satz!) Rund die Hälfte der Versicherten verursacht keine Kosten. Deshalb befürchtet der Bundesrat auch, dass das vorgeschlagene System nicht zu einer Kostensenkung, sondern lediglich zu einem Rückgang der Prämieneinnahmen führen würde. Deshalb bitten wir Sie, dies abzulehnen.