Michel Matthias · Ständerat · 2023-09-28
Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2023-09-28
Wortprotokoll
Ich danke zuerst dem Bundesrat für die Beantwortung meiner Fragen, insbesondere für die detaillierte Auflistung der Finanzierungstranchen ab 2024 für die Realisierung von Übergangsmassnahmen. Das schafft für mich und wohl auch für andere willkommene Transparenz. Insofern bin ich zufrieden mit den Antworten. Unzufriedenheit und Sorge kommen jedoch auf, wenn man gegen Ende der bundesrätlichen Stellungnahme liest, dass in Zukunft Zahlungsspitzen kommen, was "zur Einhaltung der Schuldenbremse eine Priorisierung der Ausgaben im gesamten Bundeshaushalt nötig machen wird".
Wir wissen alle, dass die Übergangsmassnahmen kein gleichwertiger Ersatz für eine vollumfängliche Beteiligung der Schweiz am Horizon-Programm, die überaus wichtig wäre, sind. Umso wichtiger ist, dass die vom Bundesrat aufgegleiste Finanzierungsalternative, also diese Übergangsmassnahmen, verlässlich ist und nicht auch noch längerfristig zu Nachteilen führt.
Es ist nun so, dass der Systemwechsel bei der Finanzierung solcher Forschungs- und Innovationsprojekte durch die Schweiz wesentlich dazu beiträgt, dass die effektive Ausschöpfung der finanziellen Mittel für uns Parlamentsmitglieder schwer einsehbar und unübersichtlich geworden ist. Während früher, zur Zeit der Assoziierung der Schweiz am Horizon-Programm, der gesamte sogenannte Mitgliedschaftsbeitrag für Horizon jeweils in einem Budgetjahr eingestellt wurde, werden nun die Übergangsmassnahmen fast zwangsweise auf mehrere Budgetjahre verteilt, und dies unabhängig davon, in welchem Jahr der Bundesrat ein Paket von Übergangsmassnahmen beschlossen hat. Die Budgetierung und Auszahlung der Mittel durch den Bund erfolgen erst, wenn die Gelder effektiv gebraucht bzw. an die Forschenden überwiesen werden. Das kann je nach Dauer der bewilligten Forschungsprojekte bis etwa zehn Jahre nach einem Beschluss des Bundesrates sein. Deshalb hat die Landesregierung in ihrer Stellungnahme auch den Zeithorizont von 2022 bis 2033 erwähnt.
Vor dem Hintergrund dieses doch langen Zeithorizonts ist es für mich nach wie vor unklar, wie der Bundesrat die Verfügbarkeit der notwendigen Finanzmittel garantieren kann, ohne dass dann andere Ausgaben im BFI-Bereich Kürzungen erfahren müssen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn plötzlich auch der hoffentlich wiederkommende jährliche Pflichtbeitrag an Horizon ansteht. Jetzt spricht der Bundesrat genau hier von sogenannten Zahlungsspitzen, die dann wegen der Schuldenbremse eben zu Priorisierungen führen könnten - im gesamten Bundeshaushalt, nicht nur im SBFI. Das heisst eigentlich, dass dieser Systemwechsel mit den Übergangsmassnahmen längerfristig ein systematisches finanzielles Risiko darstellt, nicht nur für BFI-Bereiche, sondern für den ganzen Bundeshaushalt.
Genau deshalb, um solche Zahlungsspitzen zu mildern, gab es ja in der ständerätlichen WBK die Idee eines Horizon-Fonds. Diese Idee wird im Moment wegen der unsicheren Entwicklung der Beziehungen und der kommenden Verhandlungen mit der EU nicht weiterverfolgt. Das war genau das Ziel dieses Fonds: Man hätte damit eben solche Spitzen glätten können.
Vielleicht noch zur Illustration des Problems: Beim Schweizerischen Nationalfonds hat dieser Mechanismus mit diesen Übergangsmassnahmen zur Konsequenz, dass der Nationalfonds voraussichtlich ab dem Jahr 2026 die Übergangsmassnahmen selber vorfinanzieren muss. Es geht um Übergangsmassnahmen, die mit dem letzten Paket, es ist dies das Zusatzprotokoll Nummer 5, beschlossen worden sind.
Wie gesagt, der Blick auf die längerfristige Optik macht jetzt wirklich Sorgen. Zwar betont der Bundesrat immer, dass keine Mittel verloren gehen, aber wenn die Ausfinanzierung aller Projekte nur dann möglich sein wird, wenn andernorts im BFI-Bereich oder darüber hinaus Mittel gekürzt werden, dann ist das einer nachhaltigen Entwicklung unseres BFI-Standorts nicht zuträglich.
Diese Sorge sei hier dargelegt, ebenso der Wille des Bundesrates und der unsere, hier längerfristig keine Nachteile gewärtigen zu müssen.