Zopfi Mathias · Ständerat · 2023-09-28
Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2023-09-28
Wortprotokoll
Ich kann hier anschliessen an den Sprecher der Minderheit, der die Gründe, welche auch mich dazu bringen, diese Motion nicht nur abzulehnen, sondern auch zu kritisieren, bereits gut ausgeführt hat. Den technischen Teil hat auch der Kommissionsberichterstatter sehr gut ausgeführt; das wiederhole ich nicht. Was ich aber ein bisschen wiederholen muss, ist, ich habe es mir notiert, dass[NB]wir[NB]es[NB]hier mit einem politisch unredlichen Verhalten zu tun haben - "unredlich" ist vielleicht ein bisschen hart, aber mindestens problematisch ist es.
Wir berieten am 3. Juni 2021, also in dieser Zusammensetzung des Rates, über diese Frage und auch über die Punkte, die Kollege Salzmann hier aufgeworfen hat. Wir wogen Pro und Contra ab. Wir haben auch Positionen, die sich decken. Ich mache Kollege Salzmann keinen Vorwurf. Auch Kollege Burkart äusserte sich damals. Ihre Position war damals konsistent und ist es wohl auch heute noch, wenn sie Artikel 22b annehmen. Aber die Mehrheit dieses Rates lehnte Artikel 22b ab, und daraufhin wurde die Initiative zurückgezogen.
Ich habe die ganzen Debatten vom letzten Mal gelesen. In einem ähnlichen Kontext wurde der Grundsatz "Pacta sunt servanda" - Verträge sind zu halten - damals in der Debatte mehrfach zitiert. Es ist aber nicht nur so, dass Verträge zu halten sind, es ist auch so, dass Versprechen gehalten werden sollten. Ich habe eigentlich gedacht, diese Debatte komme am Vormittag. Eine vierte Klasse der Kantonsschule Glarus war auf der Tribüne, und ich hätte natürlich gerne gehabt, dass sie diese Debatte hätten erleben können. Dann habe ich aber gedacht: Wie hätte ich eigentlich geantwortet, wenn jemand die Frage gestellt hätte, was dieses Versprechen bedeute, das vor zweieinhalb Jahren gegeben wurde und das zum Rückzug der Initiative führte? Müsste dann die Politik, dieser Rat, ihre Versprechen nicht halten? Zumindest dann, wenn ein Ja zu dieser Motion resultiert hätte, wäre es mir sehr schwergefallen, diese Frage zu beantworten.
Man kann hier beide Ansichten haben. Man kann aber nicht jetzt, zweieinhalb Jahre nachdem man im Rahmen des Rückzugs einer Initiative diesen Artikel 22b abgelehnt hat und nachdem eine Mehrheit von 22 zu 20 Stimmen, wenn ich richtig nachgeschaut habe, damals in diesem Rat dafür war, plötzlich so tun, als wäre die Situation eine ganz andere. Es ist der falsche Zeitpunkt für diese Änderung. Es ist der falsche Zeitpunkt, weil man die Stimmung des Ukraine-Krieges eigentlich ausnützt und so tut, als könne der Bundesrat für die Ukraine eine Ausnahme machen. Der Berichterstatter hat es gesagt, das Haager Abkommen gilt gleichwohl, und wir haben es in den Anhörungen in der Sicherheitspolitischen Kommission zu all den Vorstössen, die wir im Moment beraten, klipp und klar gehört: Jede konkrete Handlung, sei sie vom Parlament oder vom Bundesrat, die direkt oder indirekt zur Besserstellung einer Kriegspartei führt, ist nicht zulässig. Ich weiss, im Moment sind wir alle Spezialistinnen und Spezialisten für das Haager Abkommen und das Neutralitätsrecht, aber wir haben hierzu in der Kommission von ausgewiesenen Experten die einhellige Stellungnahme gehört: Jede Handlung, die zu einer Besserstellung führt, ob direkt oder indirekt, ist neutralitätsrechtlich nicht zulässig.
Sie können mir deshalb jetzt nicht erzählen, dass sich die Situation mit der Ukraine, mit Spanien oder mit Deutschland so geändert hat, dass es uns hier zu einer anderen Position bringen könnte. Das ist eine fachlich nicht haltbare Position, und es ist aus meiner Sicht auch eine aus politischer Redlichkeit nicht haltbare Position.
Dann geht es noch um die anderen. Da muss ich einfach sagen: Wenn wir für die anderen Länder, die im Moment nicht betroffen sind, so eine Änderung machen, jetzt in diesem Moment - also nicht nur zweieinhalb Jahre nach der Initiative, sondern jetzt angesichts dieses schrecklichen Kriegs -, dann vermitteln wir doch das Bild, dass wir es mit unserer Neutralitätspolitik und vielleicht auch mit dem Neutralitätsrecht nicht so genau nehmen. Es ist der falsche Moment, um diese Änderung vorzunehmen; das muss ich nochmals wiederholen. Wenn Sie eine Änderung machen wollen, wenn Sie die Schweizer Exportpolitik für Rüstungsgüter ändern wollen, dann machen Sie das, was wir jetzt schon die ganze Zeit über - seit Monaten, seit mehreren Sessionen - machen: Debattieren Sie es im Parlament, das ist die Bühne.
Das Problem ist: Diejenigen, die eine Änderung wollen, finden im einen oder im anderen Rat keine Mehrheit. So ist die Situation. Tut mir leid, dass es so ist. Meistens bin ich auch bei jenen, die diese Mehrheiten zu verhindern suchen. Trotzdem ist das der redliche Weg. Stellen Sie sich also der Diskussion im Parlament, hebeln Sie sie nicht über eine Ausnahmeklausel aus, indem Sie das Problem quasi zum Bundesrat verlagern. In meinen Augen ist das in mehrfacher Hinsicht nicht der richtige Weg: Es ist zu früh, es ist der falsche Zeitpunkt, diese Änderung unter dem Gesichtspunkt des Ukraine-Krieges zu machen. Man kann die Frage, wenn man will, in einer breiten Diskussion debattieren, aber erst, wenn der Ukraine-Krieg vorbei ist.
Es ist möglich, dass ich dann immer noch dieselbe Meinung habe wie jetzt. Aber es ist dann immerhin der richtige Zeitpunkt, um das Thema zu diskutieren, und es herrscht nicht so eine suggeriert moralische Stimmung der Unterstützung, die eigentlich nur dazu dient, den Gegenvorschlag zur Initiative, zu deren Ziel auszuhebeln, notabene nicht einmal drei Jahre, nachdem die Initiative zurückgezogen wurde.
Zusammen mit dem Sprecher der Minderheit bitte ich Sie deshalb, die Motion abzulehnen.