Kuprecht Alex · Ständerat · 2023-09-28
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-09-28
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir noch ganz kurz, nochmals auf zwei, drei Punkte einzugehen.
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob Herr Jositsch schon im Ratssaal gesessen ist, als ich die Begründung dieser Motion vorgebracht habe. Ich habe damals gesagt, es gehe um eine prospektive Anwendungsmöglichkeit für den Bundesrat. Sollte er diese Möglichkeit dereinst anwenden müssen, so gälten die neutralitätsrechtlichen und neutralitätspolitischen Grundsätze weiterhin. Es geht also nicht darum, jetzt mit dem Neutralitätsrecht und der Neutralitätspolitik zu brechen. Ich habe mich ganz klar und deutlich ausgedrückt. Ich habe auch gesagt, dass das Haager Abkommen nach wie vor seine Gültigkeit hat.
Jetzt stellt sich die Frage: Was hat das mit der Ukraine zu tun? Es stand nie im Mittelpunkt der Überlegungen, dass Schweizer Rüstungsbetriebe Kriegsmaterial entweder direkt in die Ukraine oder über einen Drittstaat auf Umwegen in die Ukraine liefern können. Das stand nie zur Diskussion. Ich habe es gesagt, die Motion hat keine rückwirkende Gültigkeit. Es gilt nach wie vor das, was wir beschlossen haben. Was haben wir 2021 beschlossen? Wir haben einen Gegenvorschlag gemacht, und dieser Gegenvorschlag ist in Kraft - mit Ausnahme des damals abgelehnten Artikels 22b. Dieser Vorschlag ist in Kraft, und dieser Vorschlag hat dann zum Rückzug der Initiative geführt.
Sie erinnern sich vielleicht an diese Diskussionen in den letzten eineinhalb bis zwei Jahren. Mehrmals fiel das Votum, man solle dieses Material doch jetzt freigeben. Das Weitergabeverbot solle aufgehoben werden, sonst solle man das auf Basis des Notrechts tun, wenn keine Rechtsgrundlage vorliege. Ich glaube, bevor wir Notrecht anwenden, machen wir prospektiv jetzt eine Gesetzgebung, die nachher nicht auf Notrecht angewiesen ist.
Neutralitätspolitik ist die Aufgabe des Bundesrates. Sie erinnern sich an den März 2022: Wir begannen die Frühjahrssession. Der Bundesrat entschied am selben Montagmorgen, dass er sich den Sanktionen der Europäischen Union anschliesst. Ich mag mich nicht erinnern, dass wir gefragt wurden. Das liegt in der Kompetenz des Bundesrates. Er muss entscheiden, was neutralitätspolitisch noch verkraftbar ist und was nicht. Er muss entscheiden, ob etwas neutralitätsrechtlich noch in Ordnung ist oder eben nicht. Wir wollen nicht mehr und nicht weniger als dem Bundesrat die Möglichkeit geben, in diesen aussenpolitisch oder sicherheitspolitisch ganz besonderen Situationen eine bestimmte Handlungsfreiheit zu haben, die er unter dem jetzt gültigen Regime nicht hat. Der Bundesrat hat absolut korrekt gehandelt, als er alle entsprechenden Gesuche abgelehnt hat. Er hatte keine Möglichkeit, vom geltenden Kriegsmaterialgesetz neutralitätsrechtlich und -politisch abzuweichen. Darum geht es nicht um eine Frage der Unredlichkeit.
Ich habe in den zwanzig Jahren in diesem Saal immer wieder erlebt, dass Motionen mit gleichem Inhalt zwei Jahre später wieder eingereicht wurden, dass Vorlagen, die entsprechend abgelehnt worden waren, mittels Motionen wieder auf den Tisch des Parlamentes gebracht wurden. Schauen Sie mal zurück auf die letzten Jahre, was nur schon im sozialpolitischen Bereich wieder auf den Tisch gekommen ist. Das ist nicht unredlich, das ist ein normaler politischer Vorgang. Ich glaube, dieser Vorgang ist korrekt, er ist nicht unredlich.
Ich möchte Sie bitten, den Antrag der Minderheit abzulehnen.