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Nussbaumer Eric · Nationalrat · 2023-09-28

Nussbaumer Eric · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-09-28

Wortprotokoll

Den parlamentarischen Werdegang dieser parlamentarischen Initiative möchte ich hier nicht noch einmal wiederholen, das hat mein Kollege, Laurent Wehrli, gerade gemacht. [PAGE 2075] Voraussetzung war, dass die parlamentarische Initiative in beiden Aussenpolitischen Kommissionen mehrheitlich unterstützt wurde. Sodann konnte die APK des Nationalrates den vorliegenden Erlassentwurf ausarbeiten.

Zur inhaltlichen Dimension: Die Schweiz beteiligt sich als Drittland immer wieder an ausgewählten Programmen der Europäischen Union oder auch an Aktivitäten von Agenturen der Europäischen Union. Diese Programme umfassen z.[NB]B. die Forschungskooperation Horizon Europe, die Bildungskooperation Erasmus plus, die Erdbeobachtung und Informationsbeschaffung mittels Satelliten Copernicus. Im Bereich der Filmförderung war die Schweiz auch schon beim Programm Creative Europe und im Speziellen beim Aktionsprogramm Media engagiert. Für die laufende Programmperiode 2021-2027 will der Bundesrat auch bei Digital Europe partizipieren. Das Programm Digital Europe fördert die Bereitstellung digitaler Technologien für Unternehmen und für Bürgerinnen und Bürger.

Alle Programme verfügen jeweils über eine spezifische europäische Rechtsgrundlage, die deren inhaltliche Ausrichtung festlegt. Diese spezifischen Rechtsgrundlagen zu den inzwischen 37 Programmen werden von der EU-Kommission alle sieben Jahre parallel zum mehrjährigen Finanzrahmen vorgelegt und vom Rat und vom EU-Parlament beschlossen. Die Rechtsgrundlagen für die EU-Programme legen auch die Bedingungen für die Assoziierung von Drittstaaten, wie z.[NB]B. der EFTA-Staaten, fest. Verhandlungen mit Drittstaaten werden von der EU erst dann geführt, wenn die Rechtsgrundlagen von Rat und Parlament genehmigt worden sind.

Unser Milizparlament wird also alle sieben Jahre mit der Frage konfrontiert, welche Programmassoziierungen im Interesse der Schweiz, der Wirtschaft, des Forschungs- und Bildungsstandortes und im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger sein könnten. Es kann nicht erwartet werden, dass alle Sachkommissionen unserer Milizdemokratie die Entscheidungsfindung in der EU en détail verfolgen und sich die Inhalte der Programme mühsam zusammentragen müssen. Daher haben beide Aussenpolitischen Kommissionen mit der dieser Gesetzesänderung zugrunde liegenden parlamentarischen Initiative verlangt, dass der Bundesrat alle sieben Jahre einen Planungsbericht unterbreitet, der als parlamentarische Entscheidungsgrundlage für die danach folgenden Verhandlungsmandate dient. Das wird also das erste Mal für die mehrjährige Finanzperiode von 2028 bis 2034 der Fall sein.

Das Parlament wird mit dem Planungsbericht rechtzeitig auf den Sachstand der geplanten EU-Programme gebracht, was für unser milizdemokratisches Parlament eine bedeutende Informationsvermittlung und Kenntnisnahme darstellt. Zum Bericht ist noch zu ergänzen, dass im Kapitel 3, "Grundzüge der Vorlage", auf Seite 5 der deutschen, französischen und italienischen Fassung von einer "ordentlichen Debatte" gesprochen wird. Es ist zu präzisieren, dass die Beratungsformen im Nationalrat sich auf Artikel 46 des Geschäftsreglements des Nationalrates stützen und es demzufolge im Nationalrat keine "ordentliche" Debatte gibt, auch wenn[NB]sie[NB]immer[NB]ordentlich geführt wird.

Ihre Kommission hat dem erarbeiteten Gesetzesänderungsvorschlag mit 17 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen zugestimmt. Der Bundesrat hat am 9. Juni 2023 diesem Vorschlag Ihrer Aussenpolitischen Kommission ebenfalls zugestimmt.

Ich bitte Sie namens der Kommission, der Kommissionsmehrheit und dem Bundesrat zu folgen.