Schmid Martin · Ständerat · 2023-09-28
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2023-09-28
Wortprotokoll
Wie Sie sehen, haben wir hier drei Anträge, unter denen wir auswählen können, wenn der Bundesrat an seinem Entwurf festhält.
Der Bundesrat hat vorgeschlagen, dass Fahrzeuge, die elektrisch angetrieben werden, bis zum 31. Dezember 2030 von der Abgabe befreit werden. Wir haben in der Kommission lange darüber diskutiert, ob das richtig ist. Dann sind wir zum Schluss gekommen, dass eine vollständige Abgabebefreiung, wie sie der Bundesrat beantragt, nicht im Sinne der Kommission ist, weil letztlich auch LKW die Strassen benutzen. Dass sie vollständig befreit werden, widerspricht auch dem Gleichbehandlungsansatz. Da waren sich Kommissionsmehrheit und -minderheit einig.
Dann haben wir darüber diskutiert, ob die Befristung bis zum[NB]31. Dezember 2030 richtig ist. Was passiert dann, wenn ein Transportunternehmer im Jahre 2028 vor der Anschaffung von solchen LKW steht? Wir sind schnell zum Schluss gekommen, dass er keine Investitionssicherheit hat, denn er weiss nicht, ob er in Zukunft weiterhin von der LSVA befreit sein wird oder nicht. Die Investitionsanreize für die Umstellung auf mit erneuerbaren Treibstoffen betriebene Fahrzeuge ist damit nicht gegeben. Da waren wir uns einig, dass der Entwurf des Bundesrates eigentlich in jedem Fall ungenügend ist, weil er keine Investitionssicherheit gibt. Die Mehrheit ist dann auf die Option zurückgegangen, am bestehenden Recht festzuhalten, weil das bestehende Recht eher noch dem entspricht, was die Kommissionsmehrheit will.
Die bescheidene Kommissionsminderheit will im Unterschied dazu die Diskussion in den Rat tragen, ob es denn richtig sei, nur elektrische Fahrzeuge zu befreien. Der Kommissionssprecher, Herr Müller, hat darauf hingewiesen, dass wir uns [PAGE 1012] im öffentlichen Verkehr gerade bei den Schiffen und bei den Bussen völlig einig sind, wonach es nicht ausreicht, nur elektrisch betriebene Fahrzeuge zu befreien. Das sind schwere Fahrzeuge. Dort wird es Anwendungstechnologien geben müssen, die eben nicht nur elektrisch funktionieren, damit die Fahrzeuge auch im Passverkehr im Winter eingesetzt werden können. Für schwere Laster wird das nicht genügen. Höchstwahrscheinlich braucht es da Wasserstoff oder andere Lösungen, die es noch gibt. Wir haben es technologieneutral formuliert, wir haben geschrieben: "elektrisch oder mit erneuerbaren Treibstoffen". Wir wissen noch nicht, welche Technologie sich durchsetzen wird. Wir ermöglichen einen Technologiemix.
Wir wollen mit unserem Antrag auch erreichen, dass man klar ins Gesetz schreibt, dass es keine vollständige Befreiung von der LSVA wie beim Antrag der Mehrheit gibt. Die Mehrheit würde dem Bundesrat weiterhin die Kompetenz geben, auch[NB]vollständig zu befreien. Das ist aus meiner Sicht nicht richtig.
Das erste Argument für den Antrag der Minderheit ist, dass die Technologieneutralität unterstützt wird. Wer das will, muss mit der Minderheit stimmen, weil unser Antrag technologieneutral ist. Es dürfen einfach keine fossilen Brennstoffe benutzt werden, sonst gibt es keine Befreiung von der[NB]LSVA.[NB]Das[NB]Ziel[NB]des CO2-Gesetzes ist es ja, fossile Brennstoffe zu substituieren, und nicht, dass nur elektrisch betrieben wird.
Das zweite Argument ist, dass es mit dem Antrag der Minderheit nur eine anteilmässige Reduktion bzw. Befreiung von der LSVA gibt, während gemäss bisherigem Recht eine vollständige Befreiung möglich ist. Der Entwurf des Bundesrates sieht eben auch eine vollständige Befreiung vor.
Ich glaube, in diesem Bereich muss der Zweitrat, unabhängig davon, wie wir es regulieren, so oder so nochmals über die Bücher gehen.
Das Argument der Investitionssicherheit ist gerade im Bereich der LKW sehr wichtig, denn investiert wird in eine Flotte, die während etwa acht Jahren benutzt wird. Wir sollten die Rahmenbedingungen jetzt setzen, damit diese Transformation geschieht.
Ich möchte das erreichen, und deshalb bitte ich Sie hier, mit meiner Minderheit zu stimmen.