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Metzler Ruth · Bundesrat · 2000-03-08

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-03-08

Wortprotokoll

Ich möchte vorab darauf hinweisen, dass es dem Bundesrat nicht möglich ist, ausserhalb eines förmlichen Verfahrens auf einmal gefällte Beschwerdeentscheide zurückzukommen oder seine künftige Praxis endgültig festzulegen. Im Zusammenhang mit den Entscheiden zu den Spitallisten der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft kann ich mitteilen, dass diese Listen inzwischen entsprechend den bundesrätlichen Erwägungen ergänzt worden sind.

Was die Praxis des Bundesrates anbelangt, so kann ich Ihnen versichern, dass wir diese laufend überprüfen und wo nötig auch neuen Entwicklungen und neuen Erkenntnissen anpassen. Diesem Zweck dienen unter anderem auch Standortbestimmungen mit den wichtigsten Beteiligten im Krankenversicherungsbereich, so zum Beispiel im vergangenen Dezember mit der Schweizerischen Sanitätsdirektorenkonferenz oder im nächsten April mit dem Konkordat der Schweizerischen Krankenversicherer.

Herr Plattner hat es erwähnt: Das ist eine sehr komplexe Materie. Deshalb will ich hier nicht weiter in die Details gehen. Ich möchte aber noch auf etwas eintreten, insbesondere auf etwas, was er am Schluss noch einmal betont hat: auf die beiden gemäss seiner Auffassung unterschiedlichen Beurteilungen des Bundesamtes für Justiz und des Bundesamtes für Sozialversicherung.

Ich möchte etwas Grundsätzliches zum KVG sagen: Das KVG ist ein Gesetz für die allgemeine Grundversicherung. Das KVG hat Lücken, das KVG ist in gewissen Fragen sehr unklar, das KVG hat Schnittstellen zwischen der allgemeinen Grundversicherung, der Halbprivatversicherung und der Privatversicherung; das führt zu Problemen. Wenn man solche Probleme über den Beschwerdeweg lösen muss, wenn ein Gesetz nicht so klar ist, dass man diese Antworten schon aus dem Gesetz selber erhält, dann ist das an sich unbefriedigend. Diese Situation allein ist schon unglücklich.

Was die Beschwerden betrifft, will ich gar nicht bestreiten, dass die Fristen viel zu lang sind, dass es nicht nur für uns unbefriedigend ist, sondern dass es vor allem auch für die Betroffenen, für die Kantone, aber unter Umständen eben auch für Versicherer oder Spitäler eine unmögliche Situation ist. Es zeichnet sich aber inzwischen eine deutliche Verbesserung ab. Nach der Einschätzung des Bundesrates kann damit gerechnet werden, dass die Vorgaben des Gesetzes im Verlaufe dieses Jahres annähernd erreicht werden.

Ich möchte Ihnen noch ein paar Zahlen dazu nennen. Seit Inkrafttreten des KVG am 1. Januar 1996 bis Ende 1999 sind 398 Beschwerden eingereicht worden. Davon konnten im selben Zeitraum 297 erledigt werden, 243 durch den Bundesrat und 54 durch Rückzüge. Am 1. Januar dieses Jahres waren noch 101 Verfahren hängig. Diese Beschwerdefälle an den Bundesrat werden durch die Abteilung für Beschwerden im Bundesamt für Justiz bearbeitet. Diese Abteilung hat im Ganzen 9,2 Stellen zur Verfügung für den Ansturm an Beschwerden an den Bundesrat, der bei uns nach [PAGE 50] Inkraftsetzung des Gesetzes erfolgt ist. Dies einfach, um zu zeigen, wie das Verhältnis von Stellen und Beschwerden ist.

Der Bundesrat ist bereit, die Empfehlung Plattner entgegenzunehmen. Wir sind auch daran, unsere Rechtsprechung weiterzuentwickeln, das kann ich Ihnen versichern.