Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2003-03-13
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-13
Wortprotokoll
Längst hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass es im KVG falsche Anreize gibt. Ich bin deshalb sehr dankbar, dass wir jetzt wieder über eine Vorlage diskutieren können, nachdem wir uns nach der Bruchlandung im Nationalrat im vergangenen Dezember noch einmal an die Arbeit gemacht haben.
Ich möchte nur ganz kurz auf zwei aus meiner Sicht heikle Punkte eingehen: Ein heikler Punkt ist ohne Zweifel die Aufhebung des Vertragszwanges. Es ist nachvollziehbar, dass eine sofortige Aufhebung dieses Vertragszwanges bei den Ärzten zunächst auf erheblichen Widerstand stösst. Die Kommission des Ständerates geht nun einen - wie mir scheint - neuen, innovativen, wenn auch etwas bescheidenen Weg, welcher den Bedürfnissen beider Seiten entgegenkommt. Die Krankenkassen sollen nicht allein über den Abschluss eines Vertrages mit jedem einzelnen Arzt entscheiden.
Die Kantone sind in der Umsetzung des KVG besonders gefordert. Die Gesundheitspolitik ist und soll ein Bereich bleiben, in welchem die Kantone einen möglichst hohen Gestaltungsspielraum haben. Sie sollen daher vorerst eine Bedarfsplanung mit Berücksichtigung des interkantonalen Angebots erstellen. Die Kantone sollen vorgeben, wie viele Leistungserbringer es in ihren Regionen braucht. Die Krankenversicherer sind verpflichtet, mit einer definierten Anzahl Leistungserbringer im medizinischen Bereich Verträge abzuschliessen. Die Leistungserbringer wiederum werden gehalten, sich in Netzwerken zusammenzuschliessen. Regionale Netzwerke, in denen Hausärzte, Spezialärzte sowie Spitäler und Spitex-Einrichtungen zusammenarbeiten, werden ihre Leistungen aufgrund der gesteigerten Effizienz und der Vermeidung von teuren Doppelspurigkeiten kostengünstiger anbieten können. Ebenso ist die permanente Qualitätssicherung der medizinischen Leistungen in diesen Netzwerken sichergestellt. Als Nebenprodukt - das ist aber nicht unerheblich - können Daten erhoben werden, die Aufschluss über die Wirksamkeit von Behandlungsstrategien geben, Daten, die heute in der Medizin vielfach fehlen.
Trotz der Dringlichkeit unseres Anliegens sind Übergangsfristen und Kompromisse nötig, die in der Detailberatung zu diskutieren sind. Wenn wir das Ganze nicht erneut gefährden wollen, müssen wir auf die wohlerworbenen Rechte, auf Gewohnheiten und langjährige Arzt-Patienten-Beziehungen Rücksicht nehmen. Dies gilt insbesondere auch bei der Altersbeschränkung. Ärzte sind Selbstständigerwerbende, die ihre teure Ausbildung erst spät in ein gutes Einkommen verwandeln können.
Ich bin deshalb der Meinung, dass die Kommission hier einen gangbaren Weg gegangen ist, und ich hoffe, dass sich letztlich auch die Ärzte mit diesem Entwurf einverstanden erklären können.
Noch ein Zweites - Frau Beerli hat bereits darauf hingewiesen -: Ich bin der Meinung, dass wir auf die Einführung des monistischen Modells, wie es bei Artikel 64bis von einer starken Minderheit gefordert wird, zum jetzigen Zeitpunkt verzichten sollten. Ich möchte die Gründe dafür noch einmal kurz rekapitulieren: Wir waren uns in der Kommission einig, dass die Wettbewerbsverzerrungen zwischen dem stationären und dem ambulanten Bereich erst dann wegfallen, wenn wir eine monistische Finanzierung haben. Der Umsetzung stehen aber noch zu viele Hindernisse im Weg. Wir können die riesigen Beträge nicht einfach tel quel den Versicherern geben, ohne entsprechende Auflagen zu machen. Es gibt zu viele Unsicherheiten und Schwierigkeiten, namentlich überall dort, wo die Spitäler von den Kantonen geführt werden.
Wir verbauen uns nichts. Wir können bei der nächsten KVG-Revision den zweiten Schritt hin zur monistischen Finanzierung überlegter tun, und wir können insbesondere die Frage, wie wir die grossen Beiträge der Kantone umverteilen wollen, besser abklären.
Noch eine letzte Bemerkung: Frau Beerli hat darauf hingewiesen, dass wir an die Pflegemassnahmen in Artikel 25 nur noch Beiträge geben wollen. Ich denke, diesen Artikel müssen wir auch hier im Rat noch gut diskutieren. Es gibt hierzu verschiedene Anträge. Was Ihnen die Kommission hier vorlegt, ist meiner Meinung nach zu viel des Guten. Ich beantrage Ihnen hier einen Zwischenweg.